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Halle (Saale), den 10.01.2020

Präsident Pleye informiert über Fördermittel 2019- Landesverwaltungsamt fördert Investitionen in digitale Bildungsinfrastruktur Anträge können bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden

Das Landesverwaltungsamt ist neben der Investitionsbank (IB) die wichtigste Fördermittelbehörde des Landes. In seinem Jahrespressegespräch informierte Präsident Thomas Pleye heute darüber, dass vom Landesverwaltungsamt im vergangenen Jahr ein Bewirtschaftungsvolumen von rund 1,7 Mrd. Euro bearbeitet wurde. 533,1 Mio. Euro davon wurden als Fördermittel ausgereicht. Dabei werden eine Vielzahl von Förderprogrammen von ca. 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in 16 Referaten des Landesverwaltungsamtes bearbeitet. (siehe Übersicht am Ende der Pressemitteilung). Insgesamt sind zurzeit genau 1506 Bedienstete in 35 Referaten im Amt beschäftigt.?Ein Förderprogramm, das im vergangenen Jahr gestartet ist, ist das Programm ?DigitalPakt Schule?, das zwischen dem Bund und den Bundesländern am 17.05.2019 vereinbart wurde und am 1. Oktober 2019 gestartet ist. Dabei stehen jedem Bundesland pro Schüler 507 Euro für Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur zur Verfügung, für das Land Sachsen-Anhalt sind das 137.582.000.?, so Präsident Pleye bei der heutigen Pressekonferenz.Davon fließen:? 79,1% des Gesamtbudgets (108.862.690) Euro in öffentliche Schulen,? 0,9 %, (1.145.346 Euro) in Schulen in Trägerschaft des Landes,? 9,4 % (12.996.499 Euro) in Schulen in freier Trägerschaft (private Schulen),? 5 % (6.879.100 Euro) in landesweite Maßnahmen (z. B. Lehrerfort- und Weiterbildung),? 5 % (6.879.100 Euro) in länderübergreifende Maßnahmen,? 0,6 % (819.265 Euro) in Schulen für Pflegeberufe (ab dem 1.1.2020).Die höchste Förderung bekommt die Stadt Halle (Saale) ? über 13,5 Mio. Euro ?, da die Stadt die höchste Schülerzahl im Land aufweist. Aber auch kleinere Bildungseinrichtungen, insbesondere von freien Trägern der anerkannten Ersatzschulen profitieren vom Förderprogramm. So bekommt das Deutsche Erwachsenen-Bildungswerk als gemeinnützige Schulträger GmbH für die ?kleinste Schule? im Land mit nur 24 Schülern, die in Wittenberg zu Pflegefachkräften ausgebildet werden, 12.190 Euro. Die Edith-Stein-Stiftung als privater Schulträger mit der höchsten Schülerzahl kann mit mehr als 1,6 Mio. Euro rechnen. In Trägerschaft der Edith-Stein-Schulstiftung des Bistums Magdeburg befinden sich vier Grundschulen (Magdeburg, Halle, Oschersleben, Haldensleben), eine Sekundarschule (Halle) und drei Gymnasien (Magdeburg, Halle, Dessau-Roßlau).?Im Rahmen des vorgegebenen Budgets entscheiden die Schulträger eigenverantwortlich, in welche Schulstandorte mit welchem Umfang investiert werden soll.?, so der Präsident weiter.Damit überall die notwendigen Voraussetzungen für den sinnvollen Einsatz moderner Digitaltechnik vorhanden sind, stellt das Land Sachsen-Anhalt bis Ende 2023 allen Schulen im Land ? aus Landesmitteln finanziert ? einen Glasfaseranschluss im Rahmen des Projektes ?Schulen ans Netz? zur Verfügung und trägt bis Ende 2023 die Betriebskosten dafür.Mit Hilfe der Fördermittel aus dem DigitalPakt können insbesondere Anzeige- und Interaktionsgeräte, digitale Arbeitsgeräte, schulgebundene Laptops, Notebooks und Tablets als mobile Endgeräte angeschafft, aber auch digitale Lehr-Lern-Infrastrukturen wie Lern- und Kommunikationsplattformen, Portale usw. geschaffen werden.Die förderfähigen Investitionen werden mit 90% (Fördersatz) gefördert, mindestens 10% müssen die Schulträger an Eigenmitteln aufbringen.Für die Umsetzung des Programms sind das Landesverwaltungsamt als Bewilligungsbehörde und die Landesstelle LINDIUS beim Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerfortbildung als beratende Stelle zuständig. Alle erforderlichen Informationen und Formulare für die Antragstellung sind auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes, Stichwort DigitalPakt veröffentlicht.Um eine nachhaltige positive Wirkung zu erzielen, erfolgt die Förderung entsprechend der Vorgabe des Bundes ausschließlich konzeptbezogen, d. h. keine Förderung erfolgt ohne Qualifizierung des Lehrpersonals und ohne pädagogisches Konzept, denn kein Medium allein erzeugt gute Bildung. Zurzeit sind die Schulen gemeinsam mit den Schulträgern in Erarbeitung bzw. Aktualisierung solcher Konzepte unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Budgets.Die gegenwärtige Aufgabe der Bewilligungsbehörde besteht in der Beratung der potenziellen Zuwendungsempfänger hinsichtlich der Gestaltung der medienpädagogischen oder technischen Konzepte sowie hinsichtlich der möglichen Fördergegenstände. Die Anträge müssen bis zum 30.6.2021 gestellt werden. Bis dato liegt noch kein vollständiger, prüffähiger Antrag vor.Fördermittelvergabe Landesverwaltungsamt 2019: Fördermittelausgabe in Euro 2019 in Mio. 2018 in Mio. Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten, Sport 18,6 16,5 Brand- und Katastrophenschutz 8,6 3,7 Integration 6,5 6,5 ESF Förderung (ESF ? Europäischer Sozialfonds) 50,5 50,5 Kultur, Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken 58,3 53,0 Denkmalschutz, UNESCO-Weltkulturerbe 6,0 7,2 Städte- und Wohnungsbauförderung, Schulbauförderung 99,5 90,8 Verkehrswesen 48,5 24,7 Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz 0,3 0,2 Wasser 18,8 13,4 Abwasserentsorgung, Trinkwasserversorgung 16,2 16,2 Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung 8,2 7,3 Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit 8,4 11,0 Landesjugendamt - Kinder und Jugend 7,3 6,0 Landesjugendamt - Familie und Frauen 10,5 10,0 Gesundheitswesen 51.0 45,2 Energieförderung 0,2 Hochwasserhilfen 115,6 135,9 gesamt 533,1 498,1

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