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Halle (Saale), den 13.01.2020

Präsident Pleye informiert über Genehmigungsverfahren zur A14- In den vergangenen 30 Jahren wurden 168 km A14 genehmigt ? 26 km fehlen noch bis zur Landesgrenze

Auf 613 km Autobahn kann man derzeit Sachsen-Anhalt durchqueren. Und die meisten davon haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referates Planfeststellung beim Landesverwaltungsamt und ihrer Vorgängerbehörden geprüft und genehmigt. So sah es vor 30 Jahren aus: Auf 234 km durchquerten drei Autobahnen das Gebiet Sachsen-Anhalts: A2, A9 und A14. Heute kann man doppelt so viele Autobahnen auf mehr als doppelt so vielen Kilometern befahren: A2, A9, A14, A36, A38, A71, A143.Die größten Strecken entfallen dabei auf die A14, die Sachsen-Anhalt von Süd nach Nord durchquert. Vor 30 Jahren reichte sie gerade einmal 11 Kilometern lang von der sächsischen Landesgrenze bis nach Halle.?Von 1994 bis 1998 genehmigten die Mitarbeiter der damals zuständigen Regierungspräsidien, die 2004 im Landesverwaltungsamt aufgingen, 97 km der A14. Dafür waren 11 Planfeststellungsbeschlüsse zu erarbeiten, die insgesamt 790 Seiten umfassten, 8 für jeden genehmigten Kilometer.?, erläutert der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye, bei seiner heutigen Jahrespressekonferenz.  Anschließend wurden die verbliebenen 97 km bis zur Landesgrenze Brandenburg in Angriff genommen. Von 2010 bis 2019 wurden davon 71 km genehmigt. Hauptgründe dafür, warum die Genehmigungsverfahren in den letzten Jahren immer länger und die Beschlüsse immer umfangreicher geworden sind, liegen vor allem in einer veränderten Rechtslage. ?Fragen des Umwelt- und Naturschutzes spielen dabei eine immer wichtigere Rolle. Und das auch in der Wahrnehmung der Bürger. Immer häufiger werden in Einwendungen und Stellungnahmen auf Betroffenheiten von Mensch, Tier und Pflanzen, Umwelt und Klima hingewiesen und Änderungen eingefordert. Dabei werden auch die vorgesehenen Rechtsschutzmittel zunehmend genutzt.?, so Pleye weiter. Im Jahr 2019 wurden zwei Abschnitte der A14 planfestgestellt: für den nördlichsten Abschnitt der A14, VKE 3.1 /3.2a von Seehausen-Nord/L 2 bis zur Landesgrenze Sachsen-Anhalt/Brandenburg mit 8,8 km wurde am 15.02.2019 der Planfeststellungsbeschluss unterschrieben und für den Abschnitt VKE 1.5 von der Anschlussstelle Lüderitz/L 30 bis zur Anschlussstelle Stendal-Mitte/L 15 mit 8,51 km am 14.08.2019. Damit schuf das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt im Jahr 2019 die grundsätzlichen Voraussetzungen zur baulichen Realisierung von weiteren 17,3 km der A14 auf dem Gebiet von Sachsen-Anhalt.Für einen dieser Abschnitte läuft zurzeit noch eine Klage, die allerdings keine aufschiebende Wirkung hat, so dass auch hier Baurecht besteht. Geklagt hat der Eigentümer eines nicht direkt von der Autobahn A14 betroffenen Wohngrundstückes nahe der L15 in Schernikau, der seine Interessen nicht ausreichend berücksichtigt sieht.Mit Beginn des Jahres 2020 laufen im Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt nur noch zwei von ehemals acht Verfahren zur Baurechtsschaffung für die insgesamt rund 97 km lange Strecke der A14 Nordverlängerung in Sachsen-Anhalt (insgesamt 19 Verfahren für 194 km A14 durch Sachsen-Anhalt)Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Abschnitt 1.1 zwischen der Anschlussstelle Dahlenwahrsleben und der Anschlussstelle Wolmirstedt/B 189 laufen und dauern durch notwendig gewordene ergänzende Auslegungen in den Jahren 2014 und 2018 noch an. Ob weitere Unterlagen aus naturschutzfachlichen Gründen hinzukommen, wird derzeit geprüft. Auf dem 11,46 km langen Abschnitt sind u.a. 16 Brücken und 10 Regenrückhaltebecken geplant.In dem Verfahren zur Baurechtsschaffung für den Verlauf der A14 im Abschnitt 2.2 zwischen der Anschlussstelle Osterburg/L 13 und der Anschlussstelle Seehausen-Nord/L 2 wird der Erörterungstermin für voraussichtlich März 2020 vorbereitet. Bei einer Ausbaulänge von 16,78 km sollen hier 19 Brücken, 8 Regenrückhaltebecken, 20 Kollisionsschutz- und/oder Irritationsschutzeinrichtungen entstehen. Innerhalb des Verfahrens wurden bisher 356 Einwendungen von Betroffenen erhoben.Ziel ist es, für beide Abschnitte noch 2020 Baurecht zu erreichen.

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