Landesverwaltungsamt fördert Investitionen in die Schulinfrastruktur Für die Schulen des Landkreis Anhalt-Bitterfeld stehen 8,6 Mio. Euro bereit, 21 Anträge liegen vor
Alle Schülerinnen und Schüler sollen in ihren Schulen gute Bedingungen vorfinden die sicher stellen, dass sie ihre Schulzeit erfolgreich absolvieren können ? unabhängig auch von der finanziellen Lage der Kommune, in der sie die Schule besuchen. Um hier die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, wurde bundesweit ein Programm zur Förderung der Schulinfrastruktur vereinbart, das in Sachsen-Anhalt vom Landesverwaltungsamt betreut wird. Präsident Pleye dazu: ?Um finanzschwache Kommunen bei der notwendigen Verbesserung der Schulinfrastruktur zu unterstützen, stehen aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Bundesländern im Land Sachsen-Anhalt rund 116,4 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung, die in die Schulstandorte des Landes investiert werden können.?Diese zur Verfügung stehenden Mittel wurden entsprechend der Schülerzahlen auf 113 Kommunen im Land verteilt. Die erhalten für Investitionen in die Schulinfrastruktur eine Förderung mit bis zu 90 %, mindestens 10% der Investitionskosten müssen die Schulträger selbst aufbringen. Gefördert werden Baumaßnahmen an öffentlichen und privaten Schulen. Grundlage für die Vergabe der Fördermittel ist eine vom zuständigen Gremium (Stadtrat, Gemeinderat, Kreistag) beschlossenen Prioritätenliste. Innerhalb der vorgegebenen Budgets entscheiden die Schulträger selbst, in welche Schulen investiert werden soll. Die Frist für die Antragstellung endete am 31.12.2019. Insgesamt liegen aus Sachsen-Anhalt 215 Anträge vor, davon sind 135 Anträge (63 %) in der letzten Dezemberwoche 2019 beim Landesverwaltungsamt eingegangen. ?Bis auf wenige Ausnahmen wurden die zur Verfügung stehenden Mittel vollumfänglich beantragt. Mit der Umsetzung der Förderrichtlinie sind Investitionen in die Schulinfrastruktur des Landes in einer Gesamthöhe von fast 200 Mio. Euro verbunden. So nutzen die Landkreise als Schulträger die Möglichkeiten dieses Förderprogramms, um größere Bauprojekte umsetzen zu können.?, so Pleye weiter.Aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld liegen 21 Anträge vor, zwei davon wurden bereits bewilligt. Insgesamt sollen Investitionen in Höhe von 12,1 Mio. Euro getätigt werden, 8,6 Mio. Euro Fördermittel stehen dafür zur Verfügung.Vom Landkreis Anhalt-Bitterfeld werden im Rahmen des Förderprogramms drei Sekundarschulen bzw. ihre schulischen Einrichtungen baulich ertüchtigt. So sind umfangreiche Sanierungsmaßnahmen jeweils im Umfang von 2 Mio. bzw. über 2 Mio. Euro an der Sekundarschule in Wolfen-Nord und an der Außenstelle der Sekundarschule Ciervisti in Zerbst geplant. Die Sporthalle der Sekundarschule Völkerfreundschaft in Köthen ist in desolatem Zustand, hier wird mit Hilfe der Fördermittel ein Ersatzbau nach aktuell gültigen technische Normen errichtet. Darüber hinaus profitiert von der Gewährung der Fördermittel auch eine private Schule, die Freie Schule Anhalt (Gemeinschaftsschule) in Köthen. In die Modernisierung des Schulgebäudes fließen ca. 210.000 Euro.Die Stadt Zerbst investiert in vier öffentliche Grundschulen: Astrid-Lindgren-Grundschule (behindertengerechte Einbauten, Erneuerung der sanitären Anlagen); Grundschule Dobritz (Schaffung der Barrierefreiheit an der Schule, Erneuerung der Wärmeversorgungsamlagen); Grundschule Walternienburg (Trockenlegung des Kellergeschosses und Fußbodensanierung im Schulgebäude); Grundschule "An der Burg" (Erneuerung des Fußbodens in der Turnhalle).?Alle vorliegenden Anträge werden zurzeit baufachlich und verwaltungsrechtlich geprüft. Unser Ziel ist es, die Anträge bis Ende April 2020 zu bewilligen, um den Kommunen die Möglichkeit zu eröffnen, in den Sommerferien mit Baumaßnahmen zu beginnen.?, so der Präsident Thomas Pleye. Ein weiteres Förderprogramm, das im vergangenen Jahr gestartet ist und vom Landesverwaltungsamt betreut wird, ist das Programm ?DigitalPakt Schule?. Es wurde zwischen dem Bund und den Bundesländern am 16.05.2019 vereinbart und ist am 1. Oktober 2019 gestartet. Hier können noch Anträge bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden. Für das Land Sachsen-Anhalt stehen 137.582.000 Euro für Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur zur Verfügung. Davon fließen:? 79,1% des Gesamtbudgets (108.862.690) Euro in öffentliche Schulen,? 0,9 %, (1.145.346 Euro) in Schulen in Trägerschaft des Landes,? 9,4 % (12.996.499 Euro) in Schulen in freier Trägerschaft (private Schulen),? 5 % (6.879.100 Euro) in landesweite Maßnahmen (z. B. Lehrerfort- und Weiterbildung),? 5 % (6.879.100 Euro) in länderübergreifende Maßnahmen,? 0,6 % (819.265 Euro) in Schulen für Pflegeberufe (ab dem 1.1.2020).Diese Verteilung entspricht der Förderung für Aufwendungen je Schüler/Schülerin in Höhe von 507 Euro.Die höchste Förderung bekommt die Stadt Halle (Saale) ? über 13,5 Mio. Euro ?, da die Stadt die höchste Schülerzahl im Land aufweist. Aber auch kleinere Bildungseinrichtungen, insbesondere von freien Trägern der anerkannten Ersatzschulen profitieren vom Förderprogramm. So bekommt das Deutsche Erwachsenen-Bildungswerk als gemeinnützige Schulträger GmbH für die ?kleinste Schule? im Land mit nur 24 Schülern, die in Wittenberg zu Pflegefachkräften ausgebildet werden, 12.190 Euro. Die Edith-Stein-Stiftung als privater Schulträger mit der höchsten Schülerzahl kann mit mehr als 1,6 Mio. Euro rechnen. In Trägerschaft der Edith-Stein-Schulstiftung des Bistums Magdeburg befinden sich vier Grundschulen (Magdeburg, Halle, Oschersleben, Haldensleben), eine Sekundarschule (Halle) und drei Gymnasien (Magdeburg, Halle, Dessau-Roßlau).Im Rahmen des vorgegebenen Budgets entscheiden die Schulträger eigenverantwortlich, in welche Schulstandorte in welchem Umfang investiert werden soll.Damit überall die notwendigen Voraussetzungen für den sinnvollen Einsatz moderner Digitaltechnik vorhanden sind, stellt das Land Sachsen-Anhalt bis Ende 2023 allen Schulen im Land ? aus Landesmitteln finanziert ? einen Glasfaseranschluss im Rahmen des Projektes ?Schulen ans Netz? zur Verfügung und trägt bis Ende 2023 die Betriebskosten dafür.Mit Hilfe der Fördermittel aus dem DigitalPakt können insbesondere Anzeige- und Interaktionsgeräte, digitale Arbeitsgeräte, schulgebundene Laptops, Notebooks und Tablets als mobile Endgeräte angeschafft, aber auch digitale Lehr-Lern-Infrastrukturen wie Lern- und Kommunikationsplattformen, Portale usw. geschaffen werden.Die förderfähigen Investitionen werden mit 90% (Fördersatz) gefördert, mindestens 10% müssen die Schulträger an Eigenmitteln aufbringen.Für die Umsetzung des Programms sind das Landesverwaltungsamt als Bewilligungsbehörde und die Landesstelle LINDIUS beim Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerfortbildung als beratende Stelle zuständig. Alle erforderlichen Informationen und Formulare für die Antragstellung sind auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes, Stichwort DigitalPakt veröffentlicht.Um eine nachhaltige positive Wirkung zu erzielen, erfolgt die Förderung entsprechend der Vorgabe des Bundes ausschließlich konzeptbezogen, d. h. keine Förderung erfolgt ohne Qualifizierung des Lehrpersonals und ohne pädagogisches Konzept, denn kein Medium allein erzeugt gute Bildung. Zurzeit sind die Schulen gemeinsam mit den Schulträgern in Erarbeitung bzw. Aktualisierung solcher Konzepte unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Budgets.Die gegenwärtige Aufgabe der Bewilligungsbehörde besteht in der Beratung der potenziellen Zuwendungsempfänger hinsichtlich der Gestaltung der medienpädagogischen oder technischen Konzepte sowie hinsichtlich der möglichen Fördergegenstände. Die Anträge müssen bis zum 30.6.2021 gestellt werden. Bis dato liegt noch kein vollständiger, prüffähiger Antrag vor.
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