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Naumburg (Saale), den 21.01.2020

(OLG NMB) Das Oberlandesgericht Naumburg bestimmt Verkündungstermin im Verfahren über die Entfernung einer Sandsteinplastik von der Stadtkirche Wittenberg

OLG Naumburg 9 U 54/19 LG Dessau-Roßlau Der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Naumburg hat heute die Berufungsverhandlung im Verfahren über die Entfernung einer antijüdischen Schmähplastik von der Stadtkirche Wittenberg durchgeführt und wird voraussichtlich am 4. Februar 2020 eine Entscheidung verkünden. Der Kläger ist Mitglied einer jüdischen Gemeinde. Die beklagte Kirchengemeinde ist Eigentümerin der unter Denkmalschutz stehenden Stadtkirche in Wittenberg. An der Kirche ist ein Sandsteinrelief aus dem 13. Jahrhundert angebracht, das als Schmähplastik gegen die Angehörigen des jüdischen Glaubens erkenntlich ist. Seit dem Jahr 1988 befindet sich unterhalb des Reliefs ein Mahnmal, das sich auf die Schmähplastik bezieht und die Wirkungsgeschichte des Antijudaismus und des Antisemitismus auf künstlerische Weise thematisiert. Der Kläger hat die Verurteilung der beklagten Kirchengemeinde zur Entfernung der Plastik und hilfsweise die Feststellung, dass die Plastik den objektiven Tatbestand der Beleidigung erfülle, begehrt. Durch Urteil vom 24. Mai 2019 hat das Landgericht Dessau-Roßlau die Klage abgewiesen. Der Kläger könne die Beseitigung nicht verlangen, weil das Relief den Tatbestand der Beleidigung nicht erfülle. Es sei Bestandteil eines historischen Gebäudes und befinde sich nicht unkommentiert an der Mauer der Stadtkirche. Über das Mahnmal am Fuße der Kirche sei das Relief in eine Gedenkkultur eingebettet. Mit der Berufung verfolgt der Kläger sein Ziel weiter. Der Senat hat die entscheidungserheblichen Rechtsfragen mit den Parteien erörtert und Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf   Dienstag, den 4. Februar 2020, 15:00 Uhr, bestimmt. Der Verkündungstermin ist öffentlich und findet voraussichtlich im   Saal 400 des Oberlandesgerichts Naumburg statt. Eine etwaige Verlegung in einen anderen Saal wird auf der Saalanzeige im Eingangsfoyer des Oberlandesgerichts bekannt gegeben. Für die Teilnahme der Medien ist eine förmliche Akkreditierung nicht erforderlich. Es wird jedoch um eine Anmeldung durch Mail an die Pressestelle des Oberlandesgerichts (presse.olg@justiz.sachsen-anhalt.de) möglichst bis zum 31. Januar 2020 gebeten, damit der Platzbedarf abgeschätzt werden kann.  

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