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Halle (Saale), den 22.01.2020

Landeshauptstadt Magdeburg hat genehmigte Haushaltssatzung für 2020

Auch die Landeshauptstadt gehört in diesem Jahr wieder zu den Kommunen, die bereits am Anfang des Jahres eine vom Landesverwaltungsamt genehmigte Haushaltssatzung vollziehen können. Damit verfügt Magdeburg über die notwendige Rechtsgrundlage für sein wirtschaftliches Handeln. ?Die Landeshauptstadt hat bereits in den zurückliegenden Jahren wichtige Weichenstellungen getroffen, um nachhaltige Investitionen tätigen zu können. Die Bereitstellung der entsprechenden Eigenmittel im Haushalt ist die Voraussetzung, um auch die dafür erforderlichen Fördermittel nutzen zu können.?, kommentierte der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye, die Genehmigung. Die von der Landeshauptstadt Magdeburg festgesetzten Kreditaufnahmen zur Absicherung der Eigenanteile für Investitionsmaßnahmen in Höhe von rund 47 Mio. Euro sowie vorgesehene Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre in Höhe von rund 70 Mio. Euro konnten genehmigt werden. Somit sind insbesondere die Fortführung des Vorhabens Tunnel an der Ernst-Reuter-Allee, der Weiterbau des Strombrückenzuges über die Zollelbe, die Reaktivierung des Industriehafens sowie die Umsetzung von STARK III-Vorhaben in Kitas und Schulen möglich.Trotz solider Einnahmesituation ist jedoch absehbar, dass sich die Landeshauptstadt in den nächsten Jahren auf Grund zusätzlicher Belastungen nicht zuletzt durch die laufenden Großvorhaben einer Zuspitzung der Liquiditätslage gegenübersehen wird. Daher hat das Landesverwaltungsamt die Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass im Rahmen des Haushaltsvollzuges sämtliche Möglichkeiten einer sparsamen Mittelbewirtschaftung genutzt werden, um auch weiterhin die stetige Erfüllung der kommunalen Aufgaben sichern zu können.

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