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Halle (Saale), den 23.01.2020

(AG HAL) Auswahl aus den Sitzungen in Strafsachen im Zeitraum vom 27.01.2020 ? 07.02.2020

Aktenzeichen, Datum, Uhrzeit, Spruchkörper, Raum, wegen ?   320 Cs 425 Js 27614/16, 30.01.2020, 09:30 Uhr, Strafrichter, Saal: X.0.1 Fortsetzungstermine: 05.02.2020 und 25.02.2010, jeweils 09.30 Beleidigung u. a.   Dem im Jahr 1974 geborenen Angeklagten aus Halle werden zahlreiche Delikte zur Last gelegt.   So soll er am 22.12.2015 auf seiner für jeden einsehbaren Facebookseite ein männliches Mitglied des Landtages Sachsen-Anhalt und Mitglied des Stadtrates Halle (Saale) als ?Pädophilen? und als ?Faschisten? bezeichnet haben (Vorwurf: Beleidigung).   Am 11.01.2016 habe er auf seiner für jeden einsehbaren Facebookseite mehrere Bilder eingestellt, die auf Fotomontagen die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland in Uniform, die jeweils mit Hakenkreuzen versehen gewesen seien, zeigten (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen durch Zurschaustellung der Hakenkreuze).   Am 06.04.2016 soll er anlässlich einer polizeilichen Durchsuchung seiner Wohnung die durchführenden Polizeibeamten als ?Nazis? bezeichnet und sie wahrheitswidrig des Stehlens unter Waffenanwendung beschuldigt haben (Vorwurf: Beleidigung)   Am 12.05.2016 habe er anlässlich der Übergabe zweier sichergestellter Mobiltelefone in den Räumen der Polizei in Halle bewusst ohne Einverständnis des Polizeibeamten, der ihm die Telefone übergeben habe, das in diesem Zusammenhang geführte Gespräch aufgenommen und die Aufnahme später auf einer CD gespeichert (Vorwurf: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes).   Am 19.05.2016 habe er auf seiner für jeden einsehbaren Facebookseite einen der bei der Durchsuchung beteiligten Polizeibeamten namentlich der Lüge und der Fälschung von Beweismitteln bezichtigt, wobei ihm bewusst gewesen sei, dass es sich hierbei um frei erfundene Behauptungen gehandelt habe (Vorwurf: Verleumdung).   Am 23.06.2016 habe er im Zuge eines Ermittlungsverfahrens als Zeuge in der damaligen Polizeidirektion Süd in Halle eine Aussage getätigt und im Zuge dieser Aussage bewusst ohne Einverständnis des Polizeibeamten die Aussage einschließlich der Worte des Polizeibeamten aufgenommen (Vorwurf: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes).   Am 19.08.2017 soll er im Besitz von 6 ?Joints? mit einem Tabak-Cannabis-Gemisch angetroffen worden sein (Vorwurf: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln).   Am 24.02.2018 habe er auf einem Internetportal für eine Vielzahl von Nutzern erreichbar einen Beitrag betreffend eine öffentliche Versammlung geschrieben, in dem er den Leiter der Versammlungsbehörde als ?Nazi? bezeichnet habe (Vorwurf: Beleidigung)   Am 23.12.2018, am 06.03.2019 um 22:56 Uhr, um 23:27 Uhr und um 23:46 Uhr habe er ein Bild eines Polizeibeamten ohne Erlaubnis auf seiner Facebookseite veröffentlicht, dieses Bild am 05.04.2019 um 1:19 Uhr und um 1:22 Uhr erneut veröffentlicht und jeweils mit beleidigenden Äußerungen kommentiert. Am 04.04.2019 um 16:46 Uhr habe er diesen Polizeibeamten der Feigheit bezichtigt (Vorwurf: Beleidigung, teilweise Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz).   Am 02.04.2019 habe er auf seiner Facebookseite einen Beitrag veröffentlicht, in dem er einen Vorsitzender Richter am Landgericht Halle als ?(NS)Richter? sowie zu diesem Richter und zwei Staatsanwälten kostete, diese seien der ?Pädophilen Szene? zugeordnet (Vorwurf: Verleumdung).   Am 23.05.2019 gegen 22:13 Uhr habe er aus seiner Facebookseite das Fotos eines Polizeibeamten gepostet und dazu geschrieben, ohne dass der Genannte ihm dazu Anlass gegeben habe, dieser sei ein glühender Verfechter der NS-Ideologie, würde, wenn man ihn ließe, Andersdenkende wieder in Konzentrationslager deportiert lassen und dieser missachte sehr gerne das deutsche Gesetz (Vorwurf: Beleidigung).   An demselben Tag gegen 22:49 Uhr habe er auf seiner Facebookseite zum wiederholten Mal ein Foto eines Polizeibeamten eingestellt, obwohl dieser Beamte keine Einwilligung zur Veröffentlichung erteilt habe (Vorwurf: Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz).     Die vorsitzende Richterin hat wegen zu erwartender Störungen der Hauptverhandlung umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen angeordnet. Insbesondere hat sie ein Waffenverbot (einschließlich gefährlicher Werkzeuge) erlassen und eingehende Zugangskontrollen für die Beteiligten und die Öffentlichkeit angeordnet. Insbesondere dürfen keine Behältnisse, Funkgeräte, Mobiltelefone und digitale Geräte, die geeignet sind, Ton-, Bild- oder Filmaufnahmen zu fertigen, in den Sitzungssaal mitgenommen werden. Von den vorzulegenden Ausweispapieren (Personalausweis, Reisepass) der Zuschauer werden Ablichtungen gefertigt. Interessenten ohne Ausweispapiere haben keinen Zutritt.   Hinweise für Medienvertreter: Vertreter der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens müssen sich bis zum 27.01.2020, 12.00 Uhr einschließlich schriftlich bei der Pressestelle des Amtsgerichts Halle (Saale) über die unten genannten Kontaktdaten akkreditieren. Dabei ist anzugeben ob und für wie viele Personen ein Sitzplatz benötigt wird. Eine gewisse Anzahl von Sitzplätzen ist/wird reserviert.   Akkreditierte und nicht ausgeschlossenen Medienvertreter sind weitestgehend von den Zugangskontrollen befreit und haben sich am Einlass durch einen gültigen Presseausweis auszuweisen. Sie sind auch vom Verbot der Mitnahme von Aufnahmegeräten befreit.   Aufnahmen können ab 30 Minuten vor dem Beginn der Verhandlung bis zum Aufruf der Sache gefertigt werden.   Die Akkreditierung erfolgt schriftlich an:   Per E-Mail:      presse.ag-hal@justiz.sachsen-anhalt.de    Per Telefax:    0345 2205339   Per Post:         Herrn Präsident des   Amtsgericht Halle (Saale)                         -Pressestelle-   Thüringer Straße 16                         06112 Halle (Saale)  Werner Budtke-Pressesprecher-

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