(LG HAL) Terminvorschau Februar
Schwerer Raub in Schkopau Tag, Uhrzeit 04.02.20, 09:30 ; 13.02.20, 09:30 ; 14.02.20, 09:30 Raum 169 16 KLs 15/19 Dem im November 1990 geborenen Angeklagten wird schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll gemeinsam mit einem noch unbekannt gebliebenen Mittäter am 05.04.2019 auf dem Bahnsteig des Regionalbahnhofes in Schkopau einen dort wartenden Reisenden mit Pfefferspray, Schlägen und Tritten misshandelt und ihm dann die Brieftasche mit Ausweispapieren und 35,00 Euro Bargeld sowie das Mobiltelefon entwendet haben. Der Geschädigte soll Prellungen und Schmerzen im Unterkiefer erlitten haben. Der Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Betäubungsmittelhandel in Magdeburg und Weißenfels Tag, Uhrzeit 04.02.20, 09:00 ; 24.02.20, 09:00 ; 25.02.20, 09:00 Raum 96 13c KLs 18/19 Der Angeklagte A. ist im Januar 1980 geboren, der Angeklagte O. im Juli 1992. Den beiden Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in insgesamt fünf Fällen zur Last gelegt. Sie sollen in den Jahren 2018 und 2019 in Weißenfels und Magdeburg unerlaubt Betäubungsmittel verschiedener Art (Amphetamin, Marihuana, Methamphetamin) an Dritte verkauft haben. Dabei sollen sie in der Wohnung des A. in Magdeburg Betäubungsmitteln gelagert und zur Absicherung der Drogengeschäfte auch ein Outdoor-Messer mit einer Klingenlänge von 17 cm bereit gelegt haben. Die Angeklagten haben die Vorwürfe bestritten. Im Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen nicht unter fünf Jahren. Sicherungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes Tag, Uhrzeit 05.02.20, 09:30 ; 26.02.20, 09:30 ; 28.02.20, 09:30 ; 06.03.20, 09:30 Raum 187 4 KLs 17/19 Dem im Mai 1963 geborenen Beschuldigten wird sexueller Missbrauch eines Kindes in zwei Fällen zur Last gelegt. Er soll sich im August 2019 in der Wohnung der Mutter des Beschuldigten in Halle zweimal an einem im April 2010 geborenen Mädchen vergangen haben. Der Beschuldigte hat die Vorwürfe weitgehend eingeräumt. Da er ausweislich eines psychiatrischen Gutachtens wegen einer psychischen Erkrankung im Zustande der Schuldunfähigkeit gehandelt hat, kommt statt einer Strafe die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Betäubungsmittelhandel in Halle Tag, Uhrzeit 07.02.20, 09:00 ; 17.02.20, 09:00 ; 19.02.20, 09:00 ; 25.02.20, 09:00 ; 26.02.20, 09:00 ; 17.03.20, 09:00 ; 19.03.20, 09:00 ; 24.03.20, 09:00 ; 26.03.20, 09:00 ; 31.03.20, 09:00 ; 21.04.20, 09:00 ; 23.04.20, 09:00 ; 27.04.20, 09:00 Raum 123 10a KLs 2/19 Dem im Januar 1979 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Hanel mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen zur Last gelegt, ferner Urkundenfälschung in zwei Fällen. Er soll zwischen November 2013 und Juli 2014 in zwei Fällen in einer Spielothek in Halle unerlaubt Betäubungsmittel verkauft haben und dabei seine Drogengeschäfte durch eine bereitgelegte Selbstladepistole und eine Schreckschusswaffe abgesichert haben. Ferner soll er einen gefälschten polnischen Führerschein und einen gefälschten polnischen Personalausweis besessen haben. Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen. Es droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Vorenthalten von Arbeitsentgelt in Sandersdorf-Brehna Tag, Uhrzeit 18.02.20, 09:00 ; 26.02.20, 09:00 ; , ; 17.03.20, 09:00 ; 03.04.20, 09:00 ; 15.04.20, 09:00 ; 29.04.20, 09:00 ; 13.05.20, 09:00 ; 03.06.20, 09:00 ; 17.06.20, 09:00 Raum 96 13 KLs 3/19 Der Angeklagte V. ist im Februar 1954 geboren, der Angeklagte H. im Juli 1972, Dem Angeklagten V. wird vorgeworfen, in 95 Fällen als Arbeitgeber gegenüber der Einzugsstelle Beiträge von Arbeitnehmern zur Sozialversicherung vorenthalten zu haben und dabei gegenüber der zuständigen Stelle unrichtige und unvollständige Angaben über sozialversicherungsrechtliche Tatsachen gemacht zu haben und dadurch dieser Stelle Beträge zur Sozialversicherung vorenthalten zu haben. Der H. soll dem V. dabei Hilfe geleistet haben. Der V. soll zwischen Februar 2008 und April 2013 Geschäftsführer eines Unternehmens in Sandersdorf-Brehna gewesen sein, der H. kaufmännischer Angestellter mit weit reichenden Befugnissen. Die beiden sollen im vorgenannten Zeitraum einige der vom Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer überhaupt nicht zur Sozialversicherung angemeldet haben, andere sollen sie über die Grenzen der vorgenommenen Meldungen hinaus beschäftigt haben. Die Löhne seien in bar ausgezahlt worden. Um diese Schwarzlohnzahlungen in der Buchhaltung zu verschleiern und um die im Verhältnis zum Gesamtumsatz geringe Anzahl der gemeldeten Arbeitnehmer zu verschleiern, hätten die Angeklagten Zahlungen an angebliche Subunternehmer des Unternehmers auf sog. "Abdeckrechnungen" vorgetäuscht. Auf diese Weise sei der zuständigen Krankenkasse ein Schaden in Höhe von 1,4 Mio. Euro entstanden. Die Angeklagten haben die Vorwürfe bestritten. Im Falle einer Verurteilung drohen Gesamtstrafen, die rechnerisch bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe betragen können. Vergewaltigung in Hettstedt Tag, Uhrzeit 18.02.20, 09:30 ; 19.02.20, 09:30 ; 24.02.20, 09:30 ; 25.02.20, 09:30 Raum 187 3 KLs 26/18 Dem im Juli 1986 geborenen Angeklagten wird Vergewaltigung zur Last gelegt. Er soll sich im April 2018 nach einer Geburtstagsfeier in Hettstedt an einer Frau vergangen haben, die infolge des reichlich genossenen Alkohols tief geschlafen haben soll. Der Angeklagte hat von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Diebstahl und Körperverletzung in Berlin und Halle Tag, Uhrzeit 19.02.20, 09:00 ; 27.02.20, 09:00 ; 28.02.20, 09:00 Raum 96 13c KLs 15/19 Dem im März 1997 geborenen Angeklagten werden Diebstahl, versuchter Diebstahl und Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll am 11.06.2018 aus einem Baumarkt in Berlin eine Tragetasche im Werte von 39,00 Euro entwendet haben. Am 14.09.2018 soll er versucht haben, aus einem Supermarkt in Halle Lebensmittel im Werte von rund 25,00 Euro zu entwenden. Dem ihm folgenden Mitarbeiter soll er einen Schlag ins Gesicht zugefügt haben. Mit dem Verfahren ist die Große Strafkammer befasst, weil aufgrund einer psychischen Erkrankung neben oder statt einer Bestrafung auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt, welche nur durch eine Kammer des Landgerichts angeordnet werden kann. Das Verfahren war bereits im November 2019 begonnen, musste dann aber wegen Erkrankung eines Schöffen im Dezember ausgesetzt werden Sexueller Missbrauch in Halle Tag, Uhrzeit 24.02.20, 08:30 ; 25.02.20, 08:30 ; 03.03.20, 09:00 Raum 141 5 KLs 319/19 Dem am 13.02.1966 geborenen Angeklagten wird Vergewaltigung zur Last gelegt. Er soll sich im Juli 2019 in seiner Wohnung in Halle an einer obdachlosen und geistig behinderten Frau vergangen haben. Der Angeklagte hat sich zu dem Vorwurf nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Räuberische Erpressung in Berga Tag, Uhrzeit 27.02.20, 14:30 ; 20.03.20, 08:30 ; 02.04.20, 08:30 Raum 141 5 KLs 34/19 Dem im April 1986 geborenen Angeklagten wird schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll am 20.12.2017 in Berga bei Roßla zusammen mit dem bereits rechtskräftig verurteilten W. den Mitarbeiter einer Tabakwarenvertriebsgesellschaft überfallen haben, der in seinem Transporter gerade dabei war, die Befüllung eines Zigarettenautomaten vorzubereiten. Der Angeklagte soll mit einer Gesichtsmaske, die einen Schweinekopf darstellte, maskiert gewesen sein und den Mitarbeiter durch Bedrohung mit einem Schreckschussrevolver dazu gezwungen haben, ihm Zigaretten im Gesamtwert von 180,00 Euro auszuhändigen. Zur Einschüchterung soll er dem Mitarbeiter mit dem Schreckschussrevolver einen Schlag gegen den Kopf versetzt haben, wodurch dieser eine Rissquetschwunde erlitten habe. Mit den erbeuteten Zigaretten soll er dann zurück zu dem Pkw gelaufen sein, in dem der W. auf ihn wartete, um dann gemeinsam mit diesem den Tatort zu verlassen. Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
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