Polizeimeldungen Polizeirevier Altmarkkreis Salzwedel
Autoschlüssel gestohlen und Fahrzeug ausgeräumt 30.01.2020, Salzwedel, Neutorstraße: Ein Mann parkte seinen blauen 5er BMW in der Neutorstraße auf Höhe der Hausnummer 26 in Salzwedel und begab sich zum Training in die dortige Sporthalle. Seinen Autoschlüssel legte er in die Umkleidekabine im Keller. Nach Beendigung seines Trainings bemerkte der Mann, dass sein Fahrzeugschlüssel fehlte. Daraufhin ging er zu seinem BMW und stellte fest, dass sein Fahrzeug unverschlossen war und durchwühlt wurde. Des Weiteren entwendeten die bislang unbekannten Täter aus dem Fahrzeug eine Tasche in der sich unter anderem eine Geldbörse und ein Mobiltelefon befanden. Die Tat geschah zwischen 19:25 Uhr und 21:39 Uhr. Zeugen, die Hinweise zum Sachverhalt geben können, melden sich bitte bei der Polizei in Salzwedel (03901/848-0). Kollision zwischen VW und Renault 30.01.2020, 17:40 Uhr, Brüchau L20/ B71: Eine Renault-Fahrerin (60) befuhr die L 20 aus Richtung Brüchau. Auf Höhe der Einmündung L 20/ B 71 wollte sie nach links auf die B 71 in Richtung Salzwedel abbiegen. Hierbei übersah sie einen Mann (31) im Mercedes, der die B 71 in Richtung Salzwedel befuhr. Trotz Bremsvorgang konnte ein Zusammenstoß nicht verhindert werden. Beide Beteiligten verletzten sich durch den Unfall leicht und wurden mit dem Rettungswagen ins Altmarkklinikum Salzwedel verbracht. Die zwei Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden. Der Gesamtsachschaden beläuft sich auf etwa 20.000 Euro. Unversicherter E-Scooter unterwegs 30.01.2020, 17:22 Uhr, Gardelegen, Buschhorstweg: Im Rahmen der Streifentätigkeit befuhren die Polizeibeamten den Buschhorstweg in Gardelegen. Hierbei fiel ein Fahrer mit einem E-Scooter auf. Weil das Fahrzeug mit keiner Versicherungsplakette ausgestattet war, entschlossen sich die Beamten dazu eine Verkehrskontrolle durchzuführen. Der Mann gab an, dass er nicht wusste, dass E-Scooter versicherungspflichtig sind. Die Beamten fertigten eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Die Polizei weist darauf hin, dass sich Nutzerinnen und Nutzer von elektrisch betriebenen Fahrzeugen der neuen Mobilitätskultur, egal ob E-Scooter, Pedelec, Hoverboard etc., vor dem Kauf eines solchen Fahrzeugs ausreichend über die jeweiligen verkehrsrechtlichen Bestimmungen informieren sollten. Nur auf diese Art und Weise können ungewollte Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren vermieden werden. Verkehrsrechtliche Einstufung E-Scooter: E-Scooter sind versicherungspflichtig. Der Nachweis erfolgt durch eine Versicherungsplakette. Die Fahrzeuge sind zulassungsfrei. Eine Betriebserlaubnis ist erforderlich, muss aber nicht mitgeführt, sondern nur aufbewahrt werden. Eine Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung ist nicht erforderlich. Für die Nutzung gilt jedoch ein Mindestalter von 14 Jahren. Mit einem E-Scooter sind Radwege oder vergleichbare Verkehrsflächen zu nutzen. Sind solche nicht vorhanden, muss auf der Fahrbahn gefahren werden. Andere Verkehrsflächen (Gehwege) dürfen nur benutzt werden, wenn sie durch Zusatzzeichen freigegeben sind. Personenbeförderung und Anhängerbetrieb sind nicht gestattet. Eine Helmpflicht ist nicht festgelegt, die Benutzung lediglich angeraten. Es gelten dieselben Promillegrenzen wie beim Führen von Kraftfahrzeugen. Kollision beim Abbiegen 30.01.2020, 14:47 Uhr, Tangeln, Lange Straße: Ein Mann im Skoda (54) befuhr die Lange Straße in Tangeln in Richtung Beetzendorf. Als der Mann nach links abbbiegen wollte, hielt er zunächst an. Beim Abbiegevorgang kam es dann zur Kollision mit einem ihn überholenden VW-Fahrer (39). Es entstand Sachschaden im Gesamtwert von etwa 9.000 Euro. Wildunfall 30.01.2020, 17:48 Uhr, L6 Langenapel-Henningen: Etwa 2.500 Euro Sachschaden entstanden als eine Frau (65) im Opel mit einem Reh zwischen Henningen und Langenapel kollidierte. Das Tier flüchtete.
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