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Köthen, den 07.02.2020

Verkehrs- und Kriminalitätslage

Verkehrslage  Mit einem Reh kollidierte ein 60-jähriger Fahrer als er am 06.02.2020 gegen 17:50 Uhr mit seinem Pkw VW die Bundesstraße 187a aus Richtung Steutz kommend in Richtung Bias befuhr. Das Tier verendete noch an der Unfallstelle. Am Pkw entstand Sachschaden in Höhe von ca. 500 Euro.   Ebenfalls mit einem Reh kollidierte ein 57-jähriger Fahrer als er am 06.02.2020 gegen 21:45 Uhr mit seinem Pkw Mercedes Vito die Kreisstraße 2091 aus Richtung Wulfen kommend in Richtung Trebbichau befuhr. Das Reh verendete noch am Unfallort. Am Pkw entstand Sachschaden in Höhe von ca. 1.200 Euro.   Mit einem Wildschwein kollidierte ein 49-jähriger Fahrer als er am 07.02.2020 gegen 06:00 Uhr mit seinem Pkw Skoda die Kreisstraße 2096 aus Richtung Chörau kommend in Richtung Reppichau befuhr. Das Tier verendete noch an der Unfallstelle. Am Pkw entstand Sachschaden in Höhe von ca. 2.000 Euro.   Am 07.02.2020 kam es gegen 06:25 Uhr auf der Bundesstraße 183 zu einem Verkehrsunfall. Ein 35-Jähriger befuhr mit seinem Pkw VW die Landstraße 141 aus Richtung Zörbig kommend in Richtung Löberitz. Im Kreuzungsbereich der B183 übersah er den 59-jährigen Fahrer eines Kraftrades vom Typ Honda, welcher die B183 aus Richtung Bitterfeld in Richtung Köthen befuhr. Es kam zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Der 59-Jährige stürzte vom Motorrad und verletzte sich dabei schwer. Der Rettungsdienst verbrachte ihn in ein Krankenhaus. Es entstand Sachschaden von geschätzten 5.000 Euro.    Fahren unter Alkoholeinfluss Im Ortsteil Zehringen wurde am 06.02.2020 gegen 23:30 Uhr, im Rahmen der Streifentätigkeit, ein Pkw Opel gestoppt und einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei wurde beim Fahrer Alkoholgeruch wahrgenommen. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,25 Promille. Es wurde eine Blutprobenentnahme veranlasst und ein Strafverfahren gegen den 35-Jährigen eingeleitet. Seinen Führerschein stellten die Beamten sicher. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt.   Tempo kontrolliert Auf der Landstraße 63 in Aken führten die Beamten in den Vormittagsstunden des 05.02.2020 eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Von den gemessenen Fahrzeugen konnten vier Fahrzeugführer, welche die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 Kilometern pro Stunde nachweislich überschritten, geahndet werden. Der ?Spitzenreiter? war ein Fahrzeugführer, welcher in diesem Bereich mit 128 Kilometern pro Stunde unterwegs war. In der Stakendorfer Straße im Ortsteil Heideloh wurde am 06.02.2020 die Geschwindigkeit gemessen. Bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h waren 57 Fahrzeugführer zu schnell unterwegs. Ein Fahrzeugführer fuhr mit 99 km/h in die Messstelle. Eine weitere Geschwindigkeitskontrolle fand in den Mittagsstunden des 06.02.2020 im Ortsteil Raguhn in der Wittenberger Straße statt. Auch dort sind nur 50 Kilometer pro Stunde erlaubt. Von den 87 gemessenen Fahrzeugen waren vier zu schnell. Mit einer Geschwindigkeit von 73 Kilometern pro Stunde war hier der Spitzenreiter unterwegs. Kriminalitätslage Einbruch Am 06.02.2020 wurde der Polizei ein Einbruch in einen Geräteschuppen auf einem Grundstück in der Marcellstraße in Zerbst angezeigt. Unbekannte Täter verschafften sich gewaltsam Zutritt zu dem Schuppen und entwendeten unter anderem mehrere elektrische Werkzeuge. Der entstandene Gesamtschaden wird auf ca. 2.000 Euro geschätzt. Einbruch Am 06.02.2020 in der Zeit von 16:00 Uhr bis 20:15 Uhr haben sich noch unbekannte Täter in Bitterfeld, Lilienthalstraße gewaltsamen Zugang zu einem Wohnhaus verschafft. Nach erster Inaugenscheinnahme durch die Geschädigte, wurde diverser Schmuck entwendet. Die Schadenshöhe wurde mit ca. 2.000 Euro angegeben. Betrügerische Absichten haben viele Facetten! Immer häufiger kommt es sowohl bundesweit, als auch im Landkreis Anhalt-Bitterfeld zum Einsatz verschiedenster Betrugsmaschen. Diese sind oft auf ältere Mitbürger ausgerichtet, doch auch junge Leute sind vor einer arglistigen Täuschung nicht gefeit. So geschehen auch am 06.02.2020 im Stadtgebiet Köthen. Durch eine Gruppe von Personen, wurden an mehreren Supermärkten Passanten angesprochen und um die Beteiligung an einer vorgeblichen Spendensammlung gebeten. Eine Überprüfung der Personen durch die Polizei ergab den Anfangsverdacht einer Betrugsstraftat. Entsprechend wurden Ermittlungsverfahren gegen die mutmaßlichen Betrüger eingeleitet. In diesem Zusammenhang, ruft die Polizei auf, dass Bürger, welche sich an der ?Spendensammlung? beteiligten, Kontakt mit dem zuständigen Polizeirevier Anhalt-Bitterfeld in Köthen, Friedrich-Ebert-Straße 39, Tel.: 03496/426-0 aufnehmen. Es kann auch die E- Mail Adresse efuest.prev-abi@polizei.sachsen-anhalt.de genutzt werden. Schon eine alleinige Sammlung von Namen und Unterschriften sollte sehr sensibel betrachtet werden. Der Bürger kann bei Abgabe seiner Daten, nicht deren tatsächlichen Verwendungszweck abschätzen und setzt fremde Personen in Kenntnis über seine Daten und die Form seiner Unterzeichnung. In diesem aktuellen Kontext, soll auch vor anderen Betrugsmaschen gewarnt werden. Eine äußerst perfide Variante ist ?der falsche Polizist oder Staatsanwalt? am Telefon. Hierbei erfolgt ein Anruf beim potentiellen Opfer. Zumeist wird hierzu eine manipulierte Telefonnummer verwendet. Der angebliche Polizeibeamte oder auch Staatsanwalt warnt dabei vor einem scheinbar bevorstehenden Einbruchsdiebstahl und fordert auf, Wertgegenstände oder größere Summen Bargeld des Opfers ?zur sicheren Verwahrung? an eine vorgegebene Adresse zu senden, oder es wird eine Abholung der Gegenstände beim Opfer vereinbart. Sie sollten wissen: Durch Polizei und Staatsanwaltschaften werden sie in keinem Fall zu einer Abgabe ihrer Wertgegenstände aufgefordert! Des Weiteren wird sie die Polizei nicht von der polizeilichen Notrufnummer ?110? kontaktieren. Eine weitere aktuell häufig festzustellende Betrugsvariante ist das Versprechen von Lotteriegewinnen. In diesen Fällen wird das mögliche Opfer, zumeist telefonisch, über einen vermeintlichen Gewinn einer konkreten Geldsumme informiert. Zugleich wird durch den Täter eine Bearbeitungsgebühr, welche auch in Form diverser Prepaid-Karten erfolgen kann, zur Einlösung bzw. Überweisung der Gewinnsumme eingefordert. Durch die in Aussicht Stellung des vermeintlich hohen Gewinnbetrages, soll das Opfer zur Abgabe dieser Vorauszahlung angehalten werden. Eine Auszahlung des versprochenen Gewinnes erfolgt jedoch nicht und der Täter erlangt die als Gebühr getarnte Geldsumme.   14.00 Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";}

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