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Halle, den 09.02.2020

Polizeimeldung des Zentralen Verkehrs- und Autobahndienstes der Polizeiinspektion Halle (Saale), 09.02.2020 - Verhaltenshinweise bei Sturm

Sturmwarnung ? auch auf Autobahnen!   In den kommenden Stunden ist auch im südlichen Sachsen-Anhalt mit starken Windböen zu rechnen. Daher erinnern wir an §3 der Straßenverkehrsordnung (StVO), der besagt, dass der Fahrzeugführer nur so schnell fahren darf, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den:   Wetterverhältnissen, Straßenverhältnissen,Sichtverhältnissen,Verkehrsverhältnissen,seinen persönlichen Fähigkeiten undden Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung   anzupassen.   Nicht hohe und über der Richtgeschwindigkeit liegende Geschwindigkeiten sind Ursache für die meisten Unfälle, sondern vielmehr die im Einzelfall nicht situationsangepasste Geschwindigkeit. Beachten Sie bitte diesen Hinweis bei Ihrer Fahrweise.   Beträgt die Sichtweite bei Nebel, Regen oder Schneefall weniger als 50 Meter, so darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auch darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke angehalten werden kann.   Ein Fahrer muss sein Fahrzeug jederzeit so beherrschen, dass er notfalls die Fehler anderer ausgleichen kann (defensive Fahrweise), sonst kann es beim Crash heißen: Nicht schuldig, aber trotzdem in der Haftung.   Aus den Erfahrungen der letzten Jahre lässt sich schließen, dass bei stürmischen Wetterverhältnissen, insbesondere die Fahrer von Kleintransportern, Lastkraftwagen und Sattelzügen, einer besonderen Gefahr ausgesetzt sind. Sturmböen wirken an den großen Seitenplanen so stark, dass diese Fahrzeuge umkippen können. Insbesondere beim Überfahren von Brücken ist mit Seitenwind zu rechnen.  

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