Bundesrat: Künftig nicht nur Mittel zum Hort-Neubau sondern auch für Sanierung und Ausbau
Magdeburg/Berlin. Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung einem Änderungsantrag Sachsen-Anhalts zugestimmt, wonach künftig im Rahmen des sog. Ganztagsfinanzierungsgesetzes nicht nur der Neubau von Horten sondern auch der Ausbau und die Sanierung bereits bestehender Horte gefördert werden soll. Gerade für die ostdeutschen Bundesländer mit ihrem gut ausgebauten Kinderbetreuungsangebot ist dies von Bedeutung. ?Nicht nur die pädagogische Qualität, sondern auch die äußere Hülle muss für eine gute Kinderbetreuung stimmen?, so Ministerin Petra Grimm-Benne. Das Land hat in dieser Legislaturperiode umfangreich die Bedürfnisse von Kindern, Fachkräften und Eltern in der Kinderbetreuung gestärkt. Genannt sei etwa die Mehrkindentlastung und der Fachkräftepakt für mehr Erzieherinnen und Erzieher im Land. Ministerin Grimm-Benne begrüßt, dass der Bund nun hilft, auch die baulichen Gegebenheiten von Horten zu verbessern. Der Gesetzentwurf wird abschließend mit den beschlossenen Änderungen des Bundesrates im Bundestag beraten. Hintergrund: Am 13. November 2019 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Errichtung des Sondervermögens zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter beschlossen. Die Bundesregierung will insgesamt zwei Milliarden Euro für die Bundesländer bereitstellen, um die Ganztagsangebote in den Grundschulen auszubauen. Dazu soll ein Sondervermögen errichtet werden. Mit dem sogenannten Ganztagsfinanzierungsgesetz werden die finanziellen Mittel gesichert.
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