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Magdeburg, den 14.02.2020

Dalbert: ?Herdenschutz ist Wolfsschutz. Sachsen-Anhalt geht den richtigen Weg.? Sachsen-Anhalt hält an geltender ?Leitlinie Wolf? fest ? Wolf bleibt streng geschützt

Magdeburg. ?In Sachsen-Anhalt gilt weiterhin die Leitlinie Wolf. Wir werden auch nach der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes an unserem Handeln festhalten, denn wir gehen in Sachsen-Anhalt den richtigen Weg. Der Wolf steht unter strengem Artenschutz. Wir haben in unserer Leitlinie Wolf definiert, unter welchen besonderen Umständen die Entnahme eines Wolfes möglich ist. Daran wird sich nichts ändern?, sagte Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert heute nach der Bundesratsentscheidung zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Mit Blick auf den strengen Artenschutz ergänzte sie: ?Der Abschuss einzelner nicht identifizierter Mitglieder eines Rudels widerspricht in weiten Teilen dem europäischen Natur- und Artenschutzrecht, das durch das jüngst ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs bestätigt wurde.?Die Ministerin betonte zudem, wie wichtig der präventive Herdenschutz ist: ?Es ist das beste, wenn wir unsere Herden mit sicheren Zäunen vor Übergriffen durch den Wolf schützen. Wir fördern den Herdenschutz in Sachsen-Anhalt zu einhundert Prozent. Ich bin überzeugt, dass es uns so gelingt, dass der Wolf in unserer Kulturlandschaft leben kann und gleichzeitig Weidetierhaltung möglich bleibt. Deshalb setze ich mich weiterhin mit aller Kraft für die Einführung einer Weidetierprämie ein. Damit unterstützen wir unsere Weidetierhalter bei ihrer Arbeit für den Naturschutz und die Erhaltung der Artenvielfalt.?Hintergrund:In Sachsen-Anhalt gilt seit Juli 2017 die Leitlinie Wolf. Ein Wolf darf nur dann getötet werden, wenn er mehrmalig Herdenschutzeinrichtungen überwindet oder die Gefährdung eines Menschen zu befürchten ist. Vor der Tötung sind Maßnahmen zur Vergrämung des verhaltensauffälligen Wolfes und zur Verbesserung des Herdenschutzes zu prüfen. Polizeiliche Maßnahmen nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz bleiben davon unberührt.Der EuGH hat in seinem Urteil gegen Finnland (Rechtssache C-674/17) die Rechtsauffassung bestätigt, wonach alle nicht zielgerichteten Formen des Fangs oder der Tötung nach Artikel 12 Abs. 1 Buchstaben a und b der FFH-Richtlinie verboten sind. Eine Ausnahme von Artikel 16 Abs. 1 der FFH-Richtlinie kann nur eine konkrete und punktuelle Anwendung sein, mit der konkreten Erfordernissen und besonderen Situationen begegnet wird. Mehr Informationen zum Wolf in Sachsen-Anhalt finden Sie beim Wolfskompetenzzentrum in Iden: https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/das-wolfskompetenzzentrum-wzi/Die Leitlinie Wolf steht hier zum Download bereit: https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/das-wolfskompetenzzentrum-wzi/leitlinie-wolf/

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