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Haldensleben, den 15.02.2020

Polizeimeldung Nr. 055

Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz   Während der Streifentätigkeit am 14.02.2020 gegen 15.45 Uhr, befuhren die Beamten die L 24, aus Rätzlingen kommend in Richtung Bösdorf. Auf der Rätzlinger Straße in Bösdorf kam ihnen ein LOF-Gespann (Land-oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge) entgegen, welches augenscheinlich recht zügig unterwegs war. An der Zugmaschine war ein Aufkleber mit 60 km/h angebracht. Am Anhänger befand sich ein Aufkleber mit 25 km/h. Die Beamten wendeten, konnten das Gespann jedoch nicht mehr auf der L 24 in Richtung Rätzlingen anhalten. Hinter dem Ackerschlepper befanden sich noch zwei Fahrzeuge. Dabei stellten die Beamten fest, dass der Fahrer des Gespanns die Strecke bis zur Ackereinfahrt mit 60 km/h befuhr. Damit hat der Fahrer gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung verstoßen. Er gab die Tat zu.   Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz   Im Rahmen der Streifentätigkeit wurde am 15.02.2020 um 05.25 Uhr in der Ortslage Seehausen ein geparkter PKW Ford festgestellt. Eine Überprüfung ergab, dass der PKW im Jahr 2018 abgemeldet wurde. Die Landkreissiegel waren beschädigt. Das Kennzeichenpaar wurde sichergestellt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.     Im Auftrag Schmidt, PHK

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