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Köthen, den 17.02.2020

Verkehrs- und Kriminalitätslage

Verkehrslage   Auf einem Tankstellengelände in Bitterfeld, Brehnaer Straße, kam es am 16.02.2020, 16:06 Uhr zum einem Verkehrsunfall. Der 64-jährige Fahrzeugführer eines Wohnmobils, kollidierte mit dem PKW VW eines 44-Jährigen. Der Gesamtschaden wurde mit ca. 200 EURO angegeben.   Am 17.02.2020 ereignete sich um 05:20 Uhr ein Verkehrsunfall in Köthen. Die 19-jährige Fahrerin eines PKW VW befuhr die Prosiker Kreisstraße, aus Richtung Stadtmitte kommend und bog nach links auf das Gelände einer Tankstelle ab. Dabei kam es zur Kollision mit dem PKW Mazda einer 24-Jährigen, welche die Straße in gegensätzlicher Richtung befuhr. Beide beteiligten Fahrzeugführerinnen, wurden infolge des Zusammenstoßes leicht verletzt. Der Gesamtschaden an den Kraftfahrzeugen beträgt ca. 16.000 EURO. Für die Verkehrsunfallaufnahme, war eine zeitweise Vollsperrung der Bundestraße 185 erforderlich.   Mit zwei Rehen kollidierte eine 42 Jährige, als sie am 17.02.2020 gegen 06:50 Uhr mit ihrem PKW Opel die Biaser Straße aus Zerbst kommend in Richtung Bias befuhr. Am PKW entstand Sachschaden in Höhe von ca. 2.000 Euro. Die Tiere verendeten am Unfallort.   Am 17.02.2020 gegen 09:05 Uhr kam es in Görzig, Radegaster Straße zu einem Verkehrsunfall. Der 52-jährige Fahrzeugführer eines PKW Opel, kollidierte mit dem am Fahrbahnrand stehenden PKW VW einer 56-Jährigen. An den Fahrzeugen entstand ein Gesamtschaden von ca. 1800 EURO.   Ebenfalls am 17.02.2020 kollidierte um 09:35 Uhr in Görzig, Radegaster Straße ein PKW Opel eines 79-Jährigen mit dem stehenden PKW VW einer 56-jährigen Fahrzeugführerin. Es entstand ein Sachschaden von insgesamt 2000 EURO. Beim beteiligten PKW VW handelt es sich um das gleiche Fahrzeug wie bereits 09:05 Uhr an ähnlicher Stelle.   Kontrollen   Fahren unter Alkoholeinfluss Am 16.02.2020 gegen 14:00 Uhr wurde in Köthen, An der Rüsternbreite ein PKW Opel angehalten und dessen 48-jähriger Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass der Mann unter Alkoholeinfluss steht. Ein anschließender Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,56 Promille. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Strafverfahren eingeleitet, eine Blutprobenentnahme angeordnet und das Führen von Kraftfahrzeugen untersagt.   Am 16.02.2020 gegen 18:00 Uhr, wurden in Köthen, Prosigker Kreisstraße zwei PKW kontrolliert. Hierbei wurde festgestellt, dass ein kürzlich gekaufter, aber nicht zugelassener PKW Audi von einem weiteren PKW Audi geschleppt wurde. Der 28-jährige Fahrzeugführer des schleppenden PKW verfügte jedoch nicht über die hierfür erforderliche Fahrerlaubnis. Des Weiteren konnte die 26-jährige Fahrzeugführerin des geschleppten Fahrzeuges überhaupt keine Fahrerlaubnis vorweisen. Gegen beide Beschuldigte, wurden Strafverfahren eingeleitet und die Weiterführung des Schleppens untersagt.   Am 17.02.2020, wurde im Zeitraum von 11:30 Uhr bis 12:30 Uhr eine Geschwindigkeitskontrolle in Zerbst, Käsperstraße durchgeführt. Dabei wurden 4 Temposünder ertappt, bei denen der höchste gemessen Wert 47 km/h bei erlaubten 30 km/h betrug. Gegen die Betroffenen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.   Am 17.02.2020, wurde um 11:59 Uhr in Köthen, Leopoldstraße, eine Verkehrskontrolle eines PKW Daimler-Chrysler bzw. dessen 55-jährigen Fahrzeugführers durchgeführt. Im Rahmen der Kontrolle ergaben sich Verdachtsmomente, dass der Mann unter Einfluss von illegalen Betäubungsmitteln steht. Ein entsprechender Test bestätigte den Anfangsverdacht. Zur Beweissicherung wurde eine Blutprobenentnahme durchgeführt, die Weiterfahrt untersagt und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.   Bereits am 14.02.2020 führte die Polizei im Bereich Raguhn-Jeßnitz eine umfangreiche Verkehrskontrollmaßnahme durch. In deren Rahmen, wurden an insgesamt 5 Standorten Geschwindigkeits- und allgemeine Verkehrskontrollen umgesetzt. Dabei waren 42 Verstöße gegen StVO bzw. StVZO festzustellen.   Kriminalitätslage   Sachbeschädigungen Noch unbekannte Täter haben in der Nacht vom 15.02.2020, 23:00 Uhr bis 16.02.2020, 03:08 Uhr in Bitterfeld, Luisenstraße, zwei parkende Kraftfahrzeuge beschädigt. An einem PKW VW wurde dabei die Heckscheibe zerstört. Des Weiteren, wurde ein Kleinkraftrad umgestoßen und dabei die Lackierung beschädigt. Die Schadenshöhe, wurde beim PKW mit ca. 400 EURO und beim Kleinkraftrad mit ca. 300 EURO angeben.   In der Leipziger Straße und am Bärplatz in Köthen, wurden durch unbekannte Täter Sachbeschädigungen durch Graffiti verursacht. Dabei wurden mehrere Hausfassaden bzw. Grundstückstore mit roter Farbe besprüht. Eine Schadenssumme steht aktuell noch aus.   Im Zeitraum vom 15.02.2020, 22:00 Uhr bis 16.02.2020, 06:00 Uhr, beschädigten unbekannte Täter eine Hausfassade in Bobbau, Alte Leipziger Straße. Der oder die Unbekannten trugen ein etwa 4,00m x 2,00 m großes Graffiti auf einer Hauswand auf. Ferner wurden zwei weitere, kleiner Graffiti auf eine weitere Hauswand aufgetragen. Der entstandene Sachschaden wurde mit ca. 500 EURO angegeben.   In Wolfen, Fritz-Weineck-Straße, wurden am 17.02.2020 mehrere Graffiti zur Anzeige gebracht. Im Rahmen der Ermittlungen, war festzustellen, dass unbekannte Täter verschiedene Graffiti an Wände des dortigen Schulgebäudes, Transformatorenhauses, Abfallsammelbehälter und Wohngebäudefassenden auftrugen. Die Höhe der jeweiligen Sachschäden kann derzeit nicht beziffert werden.   Zeugen die sachdienliche Hinweise zur Aufklärung der hier angeführten Straftaten gegeben können, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Anhalt-Bitterfeld in Köthen, Friedrich-Ebert-Straße 39, Tel.: 03496/426-0 melden. Es kann auch die E- Mail Adresse efst.prev-abi@polizei.sachsen-anhalt.de genutzt werden.     Diebstahl von Fahrzeugteilen und Fahrzeugen In den Abendstunden des 15.02.2020, wurde in Greppin, Am Platz des Friedens, ein Außenspiegel eines PKW Renault demontiert und entwendet. Die unbekannten Täter verursachten so einen Sachschaden von ca. 300 EURO.   Im Zeitraum vom 15.02.2020, 21:00 Uhr bis 16.02.2020, 04:00 Uhr, wurde in Bitterfeld, Mittelstraße, die hintere Kennzeichentafel eines LKW Mitsubishi entwendet. Das Kfz befand sich im Tatzeitraum, geparkt am Straßenrand.   Am 15.02.2020, zwischen 15:00 Uhr und 22:00 Uhr, wurde von einem Grundstück in Zerbst, Wallgrund, ein 26er Mountainbike entwendet. Das schwarzfarbene Fahrrad war per Fahrradschloss gesichert. Der Stehlschaden wird mit ca. 270 EURO beziffert.   Am 16.02.2020, zwischen 11:00 Uhr und 21:25 Uhr wurde in Zerbst, Breitestein, ein Keller eines Mehrfamilienhauses aufgebrochen. Unbekannte Täter entwendeten aus diesem ein neuwertiges 27,5 Zoll Fahrrad der Marke ?Rockrider? in der Farbe Schwarz. Der Wert des Fahrrades wurde mit ca. 460 EURO angegeben.   Zwischen dem 11.02.2020, 18:00 Uhr und dem 16.02.2020, 20:30 Uhr drangen unbekannte Täter gewaltsam in eine Garage in Zerbst, Am Waldfrieden, ein. Im Rahmen der Anzeigenaufnahmen, konnten noch keine konkreten Angaben zum Stehlgut bzw. zum Sachschaden gemacht werden.   Am 17.02.2020, wurde ein versuchter Diebstahl aus einem Parkscheinautomaten in Bitterfeld, Lindenstraße zur Anzeige gebracht. Im Zeitraum vom 14.02.2020, 14:00 Uhr bis 17.02.2020, 08:00 Uhr hebelten unbekannte Täter das Automatengehäuse auf, ohne jedoch an die Geldkassette zu gelangen. Der verursachte Sachschaden wurde mit ca. 2500 EURO angegeben.   In der Nacht vom 16.02.2020, 22:15 Uhr bis 17.02.2020, 04:30 Uhr, verschafften sich unbekannte Täter gewaltsam Zugang zu einem Staubsaugerautomaten an einer Tankstelle in Zerbst, Magdeburger Straße. Aus dem Serviceautomaten, wurden die Geldkassetten entwendet. Der Stehlschaden wurde mit maximal 50 EURO angegeben. der Automat, wurde infolge der Gewalteinwirkung beschädigt.       Sonstiges   In Bitterfeld, wurden am 16.02.2020 gegen 16:30 Uhr spielende Kinder im Gleisbett einer Fernverkehrsstrecke der Deutschen Bahn festgestellt. Neben der Einleitung eines entsprechenden Ermittlungsverfahrens, wurden die Kinder ihren Erziehungsberechtigten übergeben. In diesem Zusammenhang weist die Polizei nachdrücklich auf die Gefahren beim Betreten von Gleiskörpern hin. Neben der erheblichen Eigengefährdung, kann auch eine Störung des allgemeinen Zugverkehrs ernstliche Konsequenzen nach sich ziehen! Fahrraddiebstähle: 5 Minuten Zeitaufwand mit großer Wirkung Fahrräder sind für viele Personen längst keine Nutzgegenstände, um eine Strecke von A nach B zurückzulegen. Sie sind darüber hinaus Erbstücke, Statussymbole, Ausdruck des Lebensstils, durchgestylt und zum Teil technisch hoch modern. Das macht es umso ärgerlicher, wenn eines der geliebten Stücke gestohlen wird. Die Polizei möchte daher auf Folgendes hinweisen: Lassen sie ihr Fahrrad nie unbeaufsichtigt, wenn es nicht besonders gegen Wegnahme gesichert ist ( gilt auch für abnehmbare Teile wie Akkus)Zur angemessenen Sicherung des Fahrrades können sie sich im Fachgeschäft beraten lassenDie Sicherung ihres Fahrrades sollte dem Wert des Fahrrades entsprechen; eine gute Sicherung verringert die Gefahr eines Diebstahls Das Anschließen der Räder am Rahmen reicht niemals ausBewahren sie die Unterlagen zu ihrem Fahrrad auf (Eigentumsnachweise, Rechnungen) Notieren sie sich Identifikationsnummern wie Rahmennummer und fertigen sie Fotos Zur Dokumentation ihrer Fahrraddaten können sie beispielsweise die App ? ?Fahrradpass?, herausgegeben durch die Polizeiliche Kriminalprävention ? nutzen. Diese ist kostenfrei zu erhalten. Sie können die Daten auch auf andere Weise notieren. Nehmen sie sich diese fünf Minuten Zeit. Wenn es zum Diebstahl kommt, haben sie alle Daten zum Fahrrad bereit. Die zweifelsfreie Zuordnung des Fahrrades zu einem Besitzer, beispielsweise über die Rahmennummer, ist für eine erfolgreiche Fahndung unerlässlich und macht im Fall einer Kontrolle den Unterschied. Praktisch sieht das folgendermaßen aus. Sie melden ein Fahrrad als gestohlen und geben die Rahmennummer an. Diese Nummer wird in Fahndungssystemen eingestellt. Während einer Kontrolle wird ein Fahrradfahrer ? egal an welchem Ort in Deutschland ? kontrolliert. Das Fahrrad wird überprüft und die Fahndungssysteme melden, dass dieses Fahrrad gestohlen ist. So haben sie eine gute Chance, ihr Rad wieder zu bekommen.   ?Im Falle eines Diebstahls sind die Daten zum Fahrrad das Wesentlichste für die Ermittlungsbehörden. Heben sie daher Belege und Eigentumsnachweise auf. Sie würden auch nie auf die Idee kommen, den Kaufvertrag und Fahrzeugbrief ihres PKW zu entsorgen.?

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