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Halle (Saale), den 27.02.2020

(LG HAL) Terminvorschau März 2020

Tag         Uhrzeit 03.03.20  13:00 05.03.20  09:00 09.03.20  09:00 13.03.20  09:00 02.04.20  09:00     Raum 187 3 KLs 1/19 Betäubungsmittelhandel in Zeitz und andernorts   Der Angeklagte O.K. ist im Februar 1970 geboren, der Angeklagte A.K. am 09.03.1965. Den beiden Brüdern wird gemeinschaftlicher unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt. Sie sollen im Oktober 2013 mit albanischen Drogenhändlern den Ankauf von einer Tonne Marihuana verabredet haben. Am 29.10.2015 sollen sie die mit Lastwagen vorgenommene Lieferung auf dem Gelände einer ehemaligen Fabrik in Zeitz entgegengenommen haben. Dabei seien die Betäubungsmittel in Hohlräumen zweier Betonquader versteckt worden, um den Anschein zu erwecken, die Lastwagen transportierten Natursteine. Die Betäubungsmittel seien in der Folgezeit zum Preis von 1.200,00 Euro pro Kilogramm verkauft worden. Die Angeklagten wurden bereits durch Urteil des Landgerichts Halle vom 15.10.2015 wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln zu Freiheitsstrafen von 8 Jahren (A.K.) bzw. 7 Jahren und 6 Monaten (O.K.) verurteilt, die sie derzeit verbüßen. Zu den jetzigen Vorwürfen haben sich die Angeklagten nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung drohen weitere Freiheitsstrafen nicht unter einem Jahr.       Tag         Uhrzeit 03.03.20  09:00 16.03.20  09:00 23.03.20  09:00 01.04.20  09:00   Raum 141 1 Ks 9/19 Versuchter Mord in Braunsbedra   Dem im November 1979 geborenen Angeklagten werden versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie versuchte räuberischer Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung zur Last gelegt. Der Angeklagte soll nach gemeinsamem Alkoholkonsum mit einem Bekannten in dessen Wohnung in Halle im Zuge eines Streites derart auf den Wohnungsinhaber eingeschlagen und eingetreten haben, dass dieser schwer verletzt und stark blutend auf dem Boden liegenblieb. Der Angeklagte soll alsdann die Wohnung verlassen haben. Der Geschädigte sei erst 38 Stunden später von Nachbarn aufgefunden worden und habe sich dann einer Notoperation unterziehen müssen. Bis zur Anklageerhebung im Dezember 2019 sei er infolge der erlittenen Verletzungen nicht vernehmungsfähig gewesen. Am 29.10.2019 soll der Angeklagte in einem Park in Merseburg einen Passanten so kräftig ins Gesicht geschlagen haben, dass dieser ins Gebüsch gestürzt sei. Dann soll er den Geschädigten aufgefordert haben, ihm Bargeld und Mobiltelefon zu übergeben, der Geschädigte habe aber fliehen können. Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe grundsätzlich eingeräumt. Durch einen Sachverständigen wird zu klären sein, ob er infolge des Konsum von Alkohol und Drogen in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt war. Es droht eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.     Tag         Uhrzeit 04.03.20  09:30 05.03.20  09:30 09.03.20  09:30 11.03.20  09:30 16.03.20  09:30 30.03.20  09:30 01.04.20  09:30 03.04.20  09:30 06.04.20  09:30 08.04.20  09:30 Raum 169 2 KLs 13/18 Bestechung im Mansfelder Land   Dem im Mai 1979 geborenen Angeklagten wird Bestechung, Beihilfe zur Untreue und Betrug zur Last gelegt. Der Angeklagte sei faktischer Mitgeschäftsführer eines Küchenstudios in Eisleben gewesen. Anfang 2009 soll er mit dem damaligen Landrat S. verabredet haben, dass das Unternehmen des Angeklagten einen in keiner Planung vorgesehenen Auftrag zur Sanierung der Kantine des Landratsamtes erhalten solle und der S. im Gegenzug vom Angeklagten noch nicht näher bezifferte geldwerte Vorteile erhalten solle. Auf der Grundlage dieser Vereinbarung soll der S. für den Landkreis das Unternehmen des Angeklagten mit dem Umbau des Lüftungssystems der Küche beauftragt haben, wobei der Auftrag auf zwei getrennte Aufträge aufgeteilt worden sei, um nicht die Grenze von 99.000,00 Euro zu überschreiten, bis zu der der S. eigenhändig Aufträge vergeben durfte. Der Angeklagte soll dem S. dabei wahrheitswidrig vorgespiegelt haben, die Arbeiten vollständig und mit seinem Unternehmen ausführen zu wollen, während er tatsächlich von Anfang an die Absicht gehabt habe, nur das Abluftsystem umzubauen zu lassen und sich hierfür eines anderen Unternehmens zu bedienen. Als Gegenleistung für die Auftragserteilung soll der Angeklagte über sein Unternehmen - durch Scheinrechnungen getarnt - insgesamt 22.957,50 Euro an den S. gezahlt haben, die von Anfang an in das überteuerte Angebot des Unternehmens eingepreist gewesen seien. Dem Landkreis sei durch die in Verantwortung des Angeklagten vorgetäuschten oder überhöht abgerechneten Leistungen ein Schaden von mindestens 100.000,00 Euro netto entstanden. In der Folge sei dem Unternehmen des Angeklagten dann auch ein Auftrag für die neue Geräte-Ausstattung der Küche erteilt worden. Um dem Unternehmen zu Lasten des Landkreises weitere Mittel zukommen zu lassen, von denen dieses dann Zahlungen an den S. erbringen sollte, soll der Angeklagte in Absprache mit S. drei frei erfundene Nachtragsaufträge erhalten haben. Über Scheingeschäfte soll der S. dann mindestens 26.000,00 Euro erhalten haben. Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe bestritten. Im Falle einer Verurteilung drohen Gesamtfreiheitsstrafen zwischen einem Jahr und fünfzehn Jahren.     Tag         Uhrzeit 05.03.20  13:00 18.03.20  13:00 30.03.20  14:00 01.04.20  14:00 02.04.20  13:00 03.04.20  09:00 15.04.20  11:00 24.04.20  09:30   Raum 169 16 KLs 19/19 Sexueller Missbrauch in Halle   Dem im Juli 1990 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch in vier Fällen zur Last gelegt. Er soll sich im Juli und August 2019 in einem Park in Halle an männlichen Passanten vergangen haben, indem er diese von hinten angegriffen und versucht habe, sich von hinten an ihnen zu vergehen. Der Angeklagte hat gegenüber Polizei und Haftrichter keine Angaben gemacht, sich allerdings gegenüber dem mit einer Begutachtung beauftragten Psychiater zur Sache eingelassen. Derzeit ist davon auszugehen, dass der Angeklagte infolge einer psychischen Erkrankung im Zustande zumindest eingeschränkter, wenn nicht gar aufgehobener Schuldfähigkeit gehandelt hat, so dass neben oder statt einer Bestrafung die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt.     Tag         Uhrzeit 10.03.20  09:00 17.03.20  09:00 23.03.20  09:00 30.03.20  09:00 14.04.20  09:00 Raum 155 8c Ns 158/18 Berufungsverhandlung: Untreuehandlungen eines gerichtlich bestellten Betreuers   Der im Januar 1966 geborene Angeklagte ist durch Urteil des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 04.09.2018 wegen Untreue in 94 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht hat es nach 11-tägiger Verhandlung als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte als gerichtlich bestellter Betreuer zweier im Jahre 1932 geborener Eheleute zwischen Februar 2010 und Februar 2015 von den Konten der Betreuten insgesamt rund 42.000,00 Euro abgehoben und für sich verwendet hat. Der Angeklagte, der in erster Instanz zu den Vorwürfen geschwiegen hatte, hat gegen dieses Urteil in vollem Umfange Berufung eingelegt. Das Berufungsgericht ist daher grundsätzlich gehalten, die Beweisaufnahme zu wiederholen. Im Falle einer Verurteilung kann es nicht über die vom Amtsgericht festgesetzte Strafe hinausgehen. Ein Urteil der Berufungskammer wäre durch Revision zum Oberlandesgericht Naumburg anfechtbar.       Tag         Uhrzeit 12.03.20  09:30 19.03.20  09:30 31.03.20  09:30 06.04.20  14:00   Raum 169 16 KLs 22/19 Vergewaltigung  in Teutschenthal   Dem im September 1996 geborenen Angeklagten wird Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll sich im September 2019 an einer Frau vergangen haben, die mit ihm im gleichen Betrieb beschäftigt gewesen sei. Der Angeklagte habe die Kollegin mit dem Auto abgeholt und vorgegeben, aus einer dem Unternehmen gehörenden Wohnung noch Arbeitsmaterial holen zu müssen. In der Wohnung habe er sich dann an ihr vergangen. Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass es zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr gekommen sei. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.         Tag         Uhrzeit 12.03.20  09:00 17.03.20  09:00 18.03.20  09:00 19.03.20  09:00 26.03.20  09:00 06.04.20  09:00 07.04.20  09:00 09.04.20  09:00 Raum 90 6 KLs 2/20 Brandstiftung in Halle Neustadt   Dem im November 1992 geborenen Angeklagten werden versuchte schwere Brandstiftung sowie weitere fünf Fälle der Brandstiftung zur Last gelegt. Aus Verärgerung darüber, dass ihm ein Bekannter den Zutritt zu dessen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Halle verwehrt habe, soll er im am späten Abend des 29.08.2019 im ersten Obergeschoss des Hauses einen Fußabtreter in Brand gesetzt haben. Der Brand habe auf das Hinterrad eines abgestellten Fahrrades übergegriffen, ein weitere Übergreifen auf das Gebäude habe der Bewohner der fraglichen Wohnung verhindern können. Es sei ein Sachschaden von nicht mehr als 50,00 Euro entstanden. Im weiteren Verlauf des Abends sowie in den folgenden Tagen bis Anfang Oktober 2019 soll der Angeklagte dann im Stadtgebiet von Halle-Neustadt insgesamt fünf parkende Pkw in Brand gesetzt haben (30.09., Carl-Zeiss-Straße und Carl Schorlemmer Ring; 01.10. Hallorenstraße) Der Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.         Tag         Uhrzeit 17.03.20  09:30 20.03.20  09:00 24.03.20  09:30 02.04.20  09:30   Raum 169 16 KLs 17/18 Betäubungsmittelhandel in Eisleben   Der Angeklagte L.S. ist im Juli 1990 geboren, der Angeklagte E.S. im Oktober 1991. Den Angeklagten wird unerlaubter Betäubungsmittelhandel zur Last gelegt, dem L.S. darüber hinaus Urkundenfälschung. Die Angeklagten sollen zwischen Juli 2016 und April 2018 in Eisleben und andernorts als Teil einer Bande Betäubungsmittel nach Sachsen-Anhalt eingeführt und hier weiterverkauft haben. Der L.S. soll darüber hinaus mehrfach einen gefälschten Personalausweis benutzt haben. Die Angeklagten haben die Vorwürfe in Abrede gestellt. Im Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen nicht unter fünf Jahren.         Tag         Uhrzeit 17.03.20  08:30 24.03.20  08:30 31.03.20  08:30 Raum 141 5 KLs 37/19 Betäubungsmittelhandel in Halle   Dem im Dezember 1992 geborenen Angeklagten werden drei Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt. Er soll im August und September 2019 in Halle zweimal Betäubungsmittel verkauft haben. Bei einer Durchsuchung der von ihm bewohnten Wohnung im September 2019 seien weitere Betäubungsmittel sowie griffbereit bereitliegende Messer und Schreckschusswaffen vorgefunden worden. Der Angeklagte hat die Vorwürfe teilweise eingeräumt. Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.           Tag         Uhrzeit 18.03.20  09:00 25.03.20  09:00 01.04.20  09:00 07.04.20  09:00 08.04.20  09:00 Raum 14 KLs 14/19 Sexueller Missbrauch eines Kindes in Gerbstedt   Dem im September 1968 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch eines Kindes bzw. einer Jugendlichen in insgesamt 17 Fällen zur Last gelegt. Er soll sich zwischen 2013 und Oktober 2018 wiederholt an seiner im Oktober 2002 geborenen Großnichte vergangen haben, wenn diese bei ihm zu Besuch war. Hiervon soll er Videoaufzeichnungen angefertigt haben. Der Angeklagte hat die Vorwürfe weitgehend eingeräumt. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen einem Jahr und fünfzehn Jahren.         Tag         Uhrzeit 18.03.20  09:00 23.03.20  09:00 26.03.20  10:00 31.03.20  09:00 Raum 187 3 KLs 18/19 Schwerer Raub in Hettstedt   Dem im April 1988 geborenen Angeklagten wird mit der Anlage vom Juli 2019 schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll sich im April 2015 in Hettstedt unter falscher Identität über ein Internetportal mit einem ihm bekannten Mann auf dem Parkplatz eines Baumarktes verabredet haben und diesen dann zusammen mit vier weiteren Mittätern geschlagen und getreten und ihm Bargeld in Höhe von 170,00 Euro weggenommen haben. Der Geschädigte habe Prellungen und Schürfwunden davongetragen. Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er den Geschädigten zur Rede gestellt habe, weil dieser ihn zuvor "gestalkt" habe. Er habe ihn aber nicht verletzt und ihm auch nichts weggenommen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.         Tag         Uhrzeit 24.03.20  09:00 27.03.20  09:00 30.03.20  10:00   Raum 90 6 KLs 1/20 Sexueller Missbrauch in Halle   Dem im Juli 1975 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch in Tateinheit mit Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll im Oktober 2019 in Halle eine 76-jährige Spaziergängerin in ein Gebüsch gezogen und versucht haben, sich dort an ihr zu vergehen. Aufgrund der Gegenwehr der Geschädigten und wegen eines herannahenden Radfahrers soll er dann aber von seinem Vorhaben abgesehen und sich entfernt haben. Der Angeklagte, der wegen einer gravierenden Intelligenzminderung unter Betreuung steht, hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen. Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.               Tag         Uhrzeit 26.03.20  09:00 07.04.20  14:00 Raum 169 2 KLs 11/19 Beihilfebetrug und Untreue in Elsteraue/Tröglitz   Dem im Dezember 1971 geborenen Angeklagten wird Betrug in 143 Fällen sowie Untreue in zwei Fällen zur Last gelegt. Zwischen Januar 2015 und Januar 2019 soll er für seine behilfeberechtigte Ehefrau manipulierte Rezeptkopien bei der Beihilfestelle eingereicht haben und auf diese Weise unberechtigte Beihilfezahlungen in Höhe von mehr als 500.000,00 Euro veranlasst haben. Darüber hinaus soll er als Kämmerer der Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst unberechtigte Rückerstattungen von Gewerbesteuer an Unternehmen mit Sitz in der Verbandsgemeinde veranlasst haben und durch technische Manipulationen dafür gesorgt haben, dass die Zahlungen nicht an die Unternehmen, sondern auf seine Privatkonten geleitet wurden. Auf diese Weise soll er unberechtigte Einnahmen von rund 350.000,00 Euro erzielt haben. Der Angeklagte hat sich vollumfänglich geständig eingelassen. Zur Erklärung hat er vorgebracht, durch die verschiedenen Erkrankungen seiner Ehefrau seien Aufwendungen entstanden, die nicht alle erstattungsfähig gewesen seien. Die erzielten Beträge habe er verwendet, um Schulden zu bezahlen, die Lebenshaltungskosten zu erleichtern und Rücklagen für die Zukunft zu bilden. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen einem Jahr und fünfzehn Jahren.    

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