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Dessau-Roßlau, den 03.03.2020

(LG DE) Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau

1. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts vom 15.05.2019 gegen sieben syrische Staatsangehörige im Alter zwischen jetzt 19 und 29 Jahren bestätigt. Ihnen war mit der Anklage vorgeworfen worden, am 01.03.2018 in Dessau nach dem Besuch einer Schule auf offener Straße, mit Holzlatten, Motorradketten und teilweise auch Messern bewaffnet, an einer gewalttätigen Auseinandersetzung mit einer Gruppe afghanischer Staatsangehöriger beteiligt gewesen zu sein. Neben weiteren Verletzten erlitten dabei zwei Geschädigte lebensbedrohliche Stichverletzungen am Rücken bzw. im Brustbereich. Die Staatsanwaltschaft ging zunächst von versuchtem Totschlag, Landfriedensbruch im besonders schweren Fall und gefährlicher Körperverletzung aus. Im Ergebnis der etwa sechsmonatigen Hauptverhandlung hat die Kammer die Angeklagten der gefährlichen Körperverletzung bzw. der Beihilfe hierzu für schuldig befunden und gegen sechs der Angeklagten Freiheitstrafen verhängt, deren Vollstreckung jeweils zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Gegen einen zur Tatzeit jugendlichen Angeklagten hat es auf eine Arbeitsauflage erkannt.   Der Bundesgerichtshof hat nunmehr die Revisionen von fünf Angeklagten verworfen, in einem Fall unter geringfügiger Abänderung des Strafmaßes. Die beiden weiteren Angeklagten hatten wie auch die Staatsanwaltschaft das Urteil akzeptiert, sodass es damit insgesamt rechtskräftig ist.   2. Vor der 2. Strafkammer findet am 30.03.2020 um 13.00 Uhr die Berufungshauptverhandlung gegen einen 21-jährigen Angeklagten aus Dessau-Roßlau statt, gegen den das Amtsgericht Dessau-Roßlau wegen Diebstahls mit Waffen und gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung früherer Verurteilungen eine Einheitsjugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten verhängt hat. Es hat es als erwiesen angesehen, dass der zur Tatzeit Heranwachsende am 05.04.2019, mit einem Einhandmesser bewaffnet, in einem Lebensmitteldiscounter in Dessau eine Flasche Schnaps zunächst unter seiner Jacke versteckt, sie dann aber zurück ins Regal gestellt hat, nachdem er bemerkt hatte, dass er vom Ladendetektiv beobachtet wird. Hinter dem Kassenbereich sprach der Detektiv den Angeklagten an, woraufhin sich eine zunächst verbale Auseinandersetzung entwickelte, die sich im weiteren Verlaufe nach draußen verlagerte. Dort versetzte der Angeklagte dem Detektiv einen Stich mit dem Messer in den Rücken. Der Geschädigte musste notärztlich versorgt werden. Gegen das erstinstanzliche Urteil hat der Angeklagte Berufung eingelegt.   2 Ns 431 Js 13648/19     Frank Straube Pressesprecher    

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