Zahl der Asylsuchenden sinkt weiter Bilanz des Rückführungsmanagements in Sachsen-Anhalt für das Jahr 2019
Innenminister Holger Stahlknecht: ?Das Land hat auch im vergangenen Jahr alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft, um Rückführungen zu vollziehen. Der Bund hat mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz seit Mitte August 2019 Vollzugserleichterungen geschaffen, die konsequent angewendet werden. Dadurch wird jedoch nicht das Problem der unkooperativen Herkunftsstaaten gelöst. Dazu bedarf es intensiverer Anstrengungen des Bundes. Das Land selbst kann die Bereitschaft - insbesondere der afrikanischen Staaten oder Indiens - zur Mitwirkung bei der Beschaffung von Passersatzpapieren nicht verbessern.? Zahl der Asylsuchenden sinkt weiter Seit Ende 2015 sinken die Zugangszahlen von Asylsuchenden, diese Entwicklung setzte sich auch 2019 fort. Mit 2.840 Zugängen in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Sachsen-Anhalt (ZASt) war die niedrigste Zahl der vergangenen sieben Kalenderjahre zu verzeichnen. Zahl der Geduldeten geht deutlich zurück Die Gesamtschutzquote betrug in Sachsen-Anhalt im Jahr 2019 42,2 Prozent. Die Zahl der Geduldeten (Ausreisepflichtige, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist) nahm in Sachsen-Anhalt auch 2019 weiter ab ? entgegen dem bundesweiten Trend ? und lag zum 31. Dezember 2019 bei 5.203 ausreisepflichtigen Geduldeten, was einem Rückgang um 5,6 Prozent entspricht (2018: - 9,7 Prozent). Bundesweit stieg die Zahl der Geduldeten um rund 12,4 Prozent (von 180.124 Personen zum Jahresende 2018 auf 202.387 Personen zum Jahresende 2019). Mehr als 1.000 Ausreisepflichtige haben Sachsen-Anhalt verlassen In Sachsen-Anhalt gingen die Rückführungs- (-19,2 Prozent) und Ausreisezahlen (-5,4 Prozent) im Jahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr für sich genommen zurück. Dies entspricht der bundesweiten Entwicklung. Sachsen-Anhalt 2017 2018 2019 Abschiebungen 654 688 563 Freiwillige Ausreisen 736 538 509 (Quelle: landesinterne Zählung) Integriertes Rückführungsmanagement Westbalkanstaaten In den letzten fünf Jahren konnten aus Sachsen-Anhalt insgesamt 1.621 Personen in die sechs Westbalkanstaaten abgeschoben werden, was 43,2 Prozent aller durchgeführten Abschiebungen entspricht. 2019 belief sich der Anteil auf nur noch 9,1 Prozent (51 Abschiebungen, 2018: 119). Der Rückgang der Abschiebungszahlen in den Westbalkan beruht auf dem Umstand, dass einfach rückführbare Fälle in den letzten Jahren landesweit überwiegend abgearbeitet wurden und ? abgesehen von Neuzugängen ? hier überwiegend nur noch Geduldete (330) verblieben, deren Abschiebung nicht oder voraussichtlich nicht zeitnah vollzogen werden kann. Dublin-Überstellungen Die Zahl der Dublin-Überstellungen aus Sachsen-Anhalt ging 2019 zwar im Vergleich zum Vorjahr zurück, lag aber wieder auf dem Niveau der 2018 vorausgehenden Jahre und war längerfristig betrachtet recht stabil. Indien Indische Staatsangehörige stellten in Sachsen-Anhalt auch im Jahr 2019 die zahlenmäßig größte Gruppe Geduldeter (967 Personen 12/2019, entspricht 18,6 Prozent aller in Sachsen-Anhalt registrierten Geduldeten). In 2019 konnten 38 Abschiebungen nach Indien vollzogen werden. Hinzu kamen 11 Dublin-Überstellungen und 55 freiwillige Ausreisen. Bei der Beschaffung von Passersatzpapieren kommt es von Seiten der indischen Regierung zu erheblichen Verzögerungen. Georgien Georgien hat hinsichtlich der Anzahl ausreisepflichtiger Geduldeter für Sachsen-Anhalt an sich nur eine nachrangige Bedeutung. Zum Jahresende 2019 waren 22 georgische Geduldete registriert (31. Dezember 2018: 26). Dennoch erreichten sowohl Abschiebungen als auch freiwillige Ausreisen nach Georgien landesintern die höchsten Zahlen für ein einzelnes Herkunftsland. Ein effektives Rückkehrmanagement kann im Fall der Kooperation des Herkunftslandes zu hohen Ausreise- und Abschiebungszahlen führen: Im Jahr 2019 wurden insgesamt 49 ausreisepflichtige georgische Staatsangehörige aus Sachsen-Anhalt nach Georgien abgeschoben (2018: 4). Hinzu kamen zwei Dublin-Überstellungen. Weitere 60 Personen reisten freiwillig aus (2018: 27). Russische Föderation Geduldete aus der Russischen Föderation bilden in Sachsen-Anhalt derzeit die viertgrößte Gruppe Ausreisepflichtiger. Zum Jahresende 2019 hielten sich laut Ausländerzentralregister (AZR) 342 ausreisepflichtige russische Geduldete in Sachsen-Anhalt auf. Die Passersatzbeschaffung für die Russische Föderation war 2019 trotz des bestehenden Rückführungsabkommens durch langwierige Verfahren und Bearbeitungszeiten gekennzeichnet. In 2019 konnten insgesamt 20 Abschiebungen in die Russische Föderation vollzogen werden (2018: 28, 2017: 9). Hinzu kommen 45 Dublin-Überstellungen und 39 freiwillige Ausreisen. Afrikanische Problemstaaten - keine Mitwirkung bei der Beschaffung von Passersatzpapieren Nur für Benin gelang es in einem langwierigen Verfahren in enger und guter Zusammenarbeit mit der für die Passersatzbeschaffung zuständigen Bundespolizei von der beninischen Seite mehrere Passersatzpapiere insbesondere für Straftäter zu erhalten. Mit großem Aufwand konnten aufgrund dessen im Jahresverlauf 2019 insgesamt zwölf beninische Staatsangehörige in ihr Heimatland abgeschoben werden (2018: 3). In die anderen westafrikanischen Staaten war mangels Mitwirkung der Herkunftsstaaten nicht einmal die Abschiebung von Straftätern möglich. Vorderasiatische Staaten Irak, Iran, Libanon und Türkei sind eine zahlenmäßig an Bedeutung gewinnende Gruppe ausreisepflichtiger Geduldeter. Zum Jahresende 2019 waren laut AZR insgesamt 558 ausreisepflichtige Geduldete (12/2018: 431) registriert (Irak: 141, Iran: 170, Libanon: 30, Türkei: 217). Die Staaten wirken an der Passersatzbeschaffung und Rückführung ihrer Staatsangehörigen allenfalls sehr eingeschränkt mit, so dass Abschiebungen nur in unterdurchschnittlichen Größenordnungen möglich sind. 2019 erfolgten aus Sachsen-Anhalt insgesamt 27 Abschiebungen (davon 24 in die Türkei) und 67 freiwillige Ausreisen in diese Herkunftsländer (2018: 20 Abschiebungen und 52 freiwillige Ausreisen). Der Abschiebungsstopp nach Syrien bestand auch 2019 fort. Die Zahl der syrischen ausreisepflichtigen Geduldeten in Sachsen-Anhalt belief sich zum Jahresende 2019 laut AZR auf 122 Personen. Freiwillige Ausreisen Im Jahr 2019 wurden die folgenden Maßnahmen zur Unterstützung der freiwilligen Ausreise genutzt: Beteiligung an diversen Rückkehrförderprogrammen des Bundes mit finanziellen Anreizen für die potenziell Betroffenen,Möglichkeit der Rückkehrberatung in den Erstaufnahmeeinrichtungen und flächendeckend in allen Landkreisen sowie kreisfreien Städten,in komplexen Fällen Beratung Ausreisepflichtiger durch die Inanspruchnahme der speziellen Expertise des Kompetenzzentrums Rückkehr,subsidiäre landeseigene finanzielle Unterstützung der sachsen-anhaltischen Kommunen bei der Planung und Umsetzung von Projekten im Bereich der freiwilligen Rückkehr. Es erfolgten 509 freiwillige Ausreisen. Hervorzuheben sind auch 20 freiwillige Ausreisen nach Burkina Faso, die trotz eines fehlenden Abschiebungsdrucks aufgrund der landeseigenen Rückkehrberatung und ergänzender Unterstützung mit Landesmitteln erreicht werden konnten. Ausreise aus der Erstaufnahme Mit steigendem Anteil an der Gesamtzahl aller Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen (2019: 38 Prozent, 2018: 33 Prozent) konnten im vergangenen Jahr ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer direkt aus der Erstaufnahme zur Ausreise bewegt oder zwangsweise abgeschoben werden. Schlussfolgerungen für ein weiteres erfolgreiches Rückkehrmanagement Zeitnahe Errichtung und Inbetriebnahme der Abschiebungssicherungseinrichtung zur Sicherung des Vollzugs der Ausreisepflicht, insbesondere für Personen, die sich der Abschiebung entziehen wollen Aufrechterhaltung der Forderung an den Bund, weiterhin auf Herkunftsländer einzuwirken, die nicht oder nur eingeschränkt an der Rückführung ihrer Staatsangehörigen mitwirken Der ausführliche Bericht: www.mi.sachsen-anhalt.de
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