Polizeimeldung 73/03/2020
Verkehrsunfall mit leicht verletzter Person Auf der L 24 zwischen Bülstringen und Wieglitz ereignete sich am 03.03.2020 gegen 06:20 Uhr ein Verkehrsunfall. In einer Kurve kam die 36jährige Fahrerin eines PKW nach links von der Fahrbahn ab, kollidierte mit einem Leitpfosten und kam im Straßengraben zum Stillstand. Sie wurde bei dem Unfall leicht verletzt. Das Fahrzeug wurde durch ein Abschleppunternehmen geborgen. PKW ohne Pflichtversicherung festgestellt Bei Calvörde wurde am 03.03.2020 ein Motorrad angehalten, weil dieses mit Saisonkennzeichen auf der L 24 unterwegs war. Der Fahrer, ein 82jähriger rüstiger Rentner, hatte das Motorrad aus der Werkstatt geholt und wollte nach Hause fahren. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren musste eingeleitet werden. Fahrten mit saisonal zugelassenen Fahrzeugen dürfen nur in der Zeit durchgeführt werden, die auf den Kennzeichen vermerkt ist. Außerhalb dieser Zeit liegt kein Versicherungsschutz vor und eine Benutzung stellt einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz dar. Fahren unter Alkoholeinwirkung Ohne Fahrerlaubnis und ohne gültige Pflichtversicherung wurde am 03.03.2020 gegen 13:25 Uhr ein 24jähriger Mann in Haldensleben festgestellt. Er war mit einem Motorroller mit einem Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2019 unterwegs. Er wurde angehalten und kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass er gar keine Fahrerlaubnis besitzt. Zudem wurde Alkoholgeruch wahrgenommen. Der gepustete Wert zeigte 2,07 Promille. Eine Blutprobe wurde entnommen und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Geschwindigkeitskontrolle In Hornhausen wurde am 03.03.2020 zwischen 16:45 Uhr und 17:35 Uhr die Geschwindigkeit in der Oscherslebener Straße gemessen. Vier Fahrzeuge waren zu schnell unterwegs, wobei die höchste gemessene Geschwindigkeit 70 km/h betrug. Erlaubt sind dort 50 km/h. Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden eingeleitet.

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