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Halle (Saale), den 12.03.2020

(LG HAL / AG HAL) Öffentliche und nicht-öffentliche Gerichtsverhandlungen und Anhörungen finden bis auf weiteres statt

Im Hinblick auf das heute durch die Stadt Halle ausgesprochene Verbot aller öffentlicher Veranstaltungen im Stadtgebiet, unabhängig von der Teilnehmerzahl, wird klarstellend darauf hingewiesen, dass es sich bei öffentlichen und nicht-öffentlichen Gerichtsverhandlungen oder gerichtliche Anhörungen nicht um "Veranstaltungen" im Sinne des heute durch die Stadt Halle ausgesprochenen Verbotes handelt.Bis auf weiteres und vorbehaltlich abweichender Anordnungen im Einzelfall ist daher davon auszugehen, dass derartige Sitzungen wie vorgesehen stattfinden.In Absprache mit dem Pressesprecher des Amtsgerichts Halle-Saalkreis darf ich darauf hinweisen, dass dies für das Amtsgericht Halle (Saale) in gleicher Weise gilt.

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