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Magdeburg, den 13.03.2020

EG Aufstieg-7.Öffentlichkeitsfahndung nach weiteren Tatverdächtigen

Nach den Ausschreitungen am 21. April 2018 im Zusammenhang mit den Aufstiegsfeierlichkeiten des 1. FC Magdeburg fahndet die Magdeburger Kriminalpolizei mit weiteren Fotos nach Tatverdächtigen.  Es liegen Beschlüsse des Amtsgerichts Magdeburg  zur Veröffentlichung von elf weiteren Tatverdächtigen vor (TV 54-62). Darüber hinaus wurden für einen bereits veröffentlichten Tatverdächtigen neue Bilder für die Öffentlichkeitsfahndung freigegeben (TV 15). Die abgebildeten Personen stehen  im Verdacht, u.a. durch Werfen mit Gegenständen auf Polizeibeamte und Aufwiegeln der gewaltbereiten Gruppierung am Landfriedensbruch und anderen Straftaten maßgeblich beteiligt gewesen zu sein. Die Fotos aller veröffentlichten Tatverdächtigen können weiterhin unter dem Link https://polizei-web.sachsen-anhalt.de/aktuelles/fahndung/ eingesehen werden. Wer kennt die auf den Fotos abgebildeten Personen? Hinweise an die Magdeburger Kriminalpolizei sind unter folgenden Telefonnummern möglich: 0391/546-3686, 0391/546-3629 0391/546-3192. Für eine bessere Zuordnung beim Eingang von Hinweisen bitten wir um Übernahme der Nummerierung der Tatverdächtigen. In der EG Aufstieg werden  derzeit 209 Ermittlungsverfahren bearbeitet. 70 Tatverdächtige konnten bereits ermittelt werden.     Rechtlicher Hinweis: ?Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe.   Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeiinspektion Magdeburg berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.?                                                      

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