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Haldensleben, den 27.03.2020

Polizeimeldung 95/03/2020

Gartenlauben in Ampfurth aufgebrochen Am 25.03.2020 meldete die Besitzerin eines Kleingartens, dass in ihre Gartenlaube eingebrochen wurde. In der Kleingartensparte in Ampfurth bei Oschersleben befindet sich der Garten. Die unbekannten Täter hatten sich gewaltsam Zugang zum Geräteschuppen und zum Gartenhaus verschafft. Einige Schränke wurden durchwühlt. Nach bisher vorliegenden Informationen wurden drei Gardinen entwendet. Bei der Überprüfung der Gartenanlage wurde ein weiterer Aufbruch eines Gartenhauses festgestellt. Der Pächter ist bisher unbekannt. Die Ermittlungen wurden aufgenommen.   falsche Kennzeichen am PKW In Haldensleben wurde am 25.03.2020 gegen 16:23 Uhr durch die Polizei ein PKW im Gegenverkehr beobachtet, bei dem die Kennzeichen auffällig waren. Die Überprüfung ergab, dass derartige Kennzeichen nicht für ein Kraftfahrzeug ausgegeben waren. Daraufhin wurde nach dem Fahrzeug gesucht, wobei es wenig später in einer Parknische im Waldring gefunden wurde. In der Nähe konnte ein 21jähriger Mann festgestellt werden, der zuvor auf dem Rücksitz des PKW gesehen worden war. Dieser konnte aber keine Angaben zum Fahrzeugführer machen. Die Kennzeichen wurden sichergestellt und die Ermittlungen zum Fahrzeugführer aufgenommen.   E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen In Oschersleben wurde am 25.03.2020 gegen 18:30 Uhr der 22jährige Fahrer eines E-Scooters angehalten und kontrolliert. Er hatte keine Versicherungskennzeichen an seinem Fahrzeug angebracht. Diese sind für eine Benutzung im öffentlichen Verkehrsraum jedoch notwendig. Es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Diese Informationen zur Pflichtversicherung finden Sie in der Betriebserlaubnis des E-Scooters.   Ruhestörung Um 03:40 Uhr am 26.03.2020 wurde eine Ruhestörung aus einer Wohnung im Waldring in Haldensleben gemeldet. Erst nach eindringlichem Klopfen reagierte der 56jährige Wohnungsinhaber und öffnete der Polizei. Neben ihm waren noch drei weitere Personen dort. Alle standen unter Alkoholeinfluss und saßen dicht beieinander. Die drei weiteren Personen, eine 23jährige Frau, sowie ein 30jähriger und ein 41jähriger Mann wurden an ihre eigenen Wohnanschriften verwiesen. Der Hinweis auf das bestehende Kontaktverbot und die Zielrichtung der Einhaltung der Eindämmungsverordnung schien von den Personen nicht verstanden worden zu sein. Es wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Unser Appell an Sie: Die uns allen auferlegten Einschränkungen sind umfassend und schwerwiegend, aber notwendig! Halten Sie sich an die Regeln, bleiben Sie solidarisch mit Ihren Mitmenschen und helfen Sie im Kampf gegen das Virus!

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