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Halberstadt, den 28.03.2020

Polizeimeldung des Polizeireviers Harz

Halberstadt, Huystraße27.03.2020, 21.39 UhrEinsatz mit Bezug Kontaktverbote ?Corona?Auf einem Parkplatz stellten die Beamten des PRev Harz fünf Personen an einem weißen Lieferwagen fest. Die Personen grillten und konsumierten Alkohol. Es sind fünf Platzverweise erteilt worden, u.a. fertigten die Beamten fünf Strafanzeigen (Verstoß Infektionsschutzgesetz).Halberstadt, Spiegelstraße27.03.2020, 22.30 UhrEinsatz mit Bezug Kontaktverbote ?Corona?In einer Wohnung am o.a. Ort feierten neun Personen eine Party, bei welcher auch reichlich Alkohol konsumiert wurde. Die Personen, die nicht zum häuslichen Umfeld des Wohnungsinhabers gehörten, saßen in einem Wohnzimmer sehr eng zusammen. Die Personen bagatellisierten die Hinweise des Beamten und zeigten sich uneinsichtig. Es sind Platzverweise erteilt worden. Die Beamten fertigten neun Strafanzeigen (Verstoß Infektionsschutzgesetz). Wernigerode, Westernstraße28.03.2020, 02.00 UhrVersuchter Einbruch Anwohner meldeten zwei männliche Personen, die eine Fensterscheibe eines Uhrengeschäftes beschädigten und versuchten mit einem Hebelwerkzeuge einzudringen. Noch vor Eintreffen der eingesetzten Beamten flüchteten die Täter. Eine Fahndung verlief zunächst erfolglos.Um 04.44 Uhr stellte eine Streifenwagenbesatzung in der Westernstraße eine männliche Person fest, auf die die Beschreibung des vorherigen Einsatzes passte. Bei der Durchsuchung der Person sind Einbruchwerkzeuge sowie ein Stein festgestellt worden, so dass nicht auszuschließen ist, dass der 25-jährige Thüringer für den versuchten Einbruch in das Uhrengeschäft in Frage kommen könnte.Es erfolgte die Sicherstellung der Werkzeuge sowie der Oberbekleidung des Mannes, die als Spurenträger in Frage kommen könnte. Die Gegenstände werden nun im LKA kriminaltechnisch untersucht. Der Mann ist nach Feststellung seiner Identität entlassen worden.Halberstadt, Harmoniestraße28.03.2020, 05.50 UhrEinsatz mit Bezug Kontaktverbote ?Corona?In einer Wohnung feierten sieben Personen eine Party. Der Wohnungsinhaber gab auch Befragung der eingesetzten Beamten an, dass die Gäste bereits gegangen seien. Da die Beamten Stimmen hörten, betraten sie die Wohnung gegen den Willen des Wohnungsinhabers und stellten sechs weitere Personen fest, die dann der Wohnung verwiesen worden waren. Die Beamten fertigten sieben Strafanzeigen (Verstoß Infektionsschutzgesetz).

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