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Dessau-Roßlau, den 06.04.2020

DNA-Reihenuntersuchung in Zahna-Elster (Landkreis Wittenberg) - 20.02.2020

Am 27.01.2019 gegen 5.50 / 6.00 Uhr verließ Wolfhard  Peter L. das gemeinsam mit seiner Ehefrau bewohnte Einfamilienhaus in der  Rahnsdorfer Straße in  Zahna-Elster mit seinem Hund ?Findus?, um mit ihm die morgendliche ?Gassirunde?  zu gehen.  Wolfhard L. nahm regelmäßig morgens mit seinem Hund von seinem Haus aus den Weg über die Rahnsdorfer Straße in Richtung Köpenicker Straße, dort umrundete er auf einem Platz eine dort befindliche freistehende Halle und ging dann zurück zu seinem Wohnhaus, wobei er zumeist wiederum über die Rahnsdorfer Straße den Rückweg nahm. Sein Morgenspaziergang dauerte zwischen 20 und 30 Minuten. Zwischen 6.00 Uhr und 6.15 Uhr wird Wolfhard L. gemeinsam mit seinem Hund ?Findus? von einer Zeugin letztmalig lebend gesehen. Gegen 6.20 Uhr wird auf der Rahnsdorfer Straße nur der Hund ?Findus? allein von einer weiteren Zeugin wahrgenommen. Kurze Zeit später, gegen 6.30 Uhr, ist ?Findus? am Tor des Wohngrundstückes. Erste Suchmaßnahmen durch die Ehefrau blieben ohne Erfolg, sodass bereits gegen 7.30 Uhr umfangreiche Suchmaßnahmen unter Beteiligung von Familienangehörigen, Freunden und Bekannten, Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr und der Polizei begannen und den ganzen Tag über andauerten. Gesucht wurde rund um Zahna mit Hubschraubern und Rettungshunden, jedoch ohne Ergebnis.   Am 28.01.2019 nach 11.00 Uhr wird der Leichnam von Wolfhard L. in einem Flutgraben ?An den Wassertoren? außerhalb der Ortschaft Zahna aufgefunden. Bei dem Leichnam befindet sich ein grünes Tarnsportnetz.    Nach der Sektion steht fest, dass Wolfhard L. ertrunken ist und ihm zuvor durch stumpfe Gewalteinwirkungen Verletzungen beigebracht wurden. Es wird wegen eines  Tötungsverbrechens ermittelt.   Neben umfangreichen  Ermittlungen vor Ort, zahlreichen schriftlichen Befragungen und vielen Zeugenvernehmungen wurden insbesondere im Landeskriminalamt intensive kriminaltechnische Untersuchungen der Bekleidung des Opfers und aufgefundenen Gegenständen vorgenommen.  Dabei konnten an der Bekleidung des Wolfhard L. biologische Spuren gesichert werden, die von einem unbekannten männlichen Spurenverursacher stammen.  Um auszuschließen, dass diese Spuren von Helfern der Suchmaßnahme, Familienangehörigen oder Personen stammen, die mit dem Leichnam in Verbindung gekommen sein könnten, wurden von diesen Personen Speichelproben eingeholt und untersucht.  Das Ergebnis der Vergleichsuntersuchungen war negativ, sodass weiterhin eine Zuordnung dieser Spuren nicht gegeben ist. Derzeit bietet die Spur von dieser unbekannten männlichen Person an der Bekleidung des Opfers den einzigen noch offenen Ermittlungsansatz.  Aus diesem Grund hat die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau bei dem zuständigen Amtsgericht in Dessau die Anordnung einer DNA-Reihenuntersuchung beantragt. Das Amtsgericht hat dem Antrag stattgegeben und angeordnet, dass den männlichen Einwohnern der Gemeinde Zahna-Elster ab einem Alter von 15 Jahren und Männern, die sich regelmäßig in der Gemeinde aufhalten, mit deren schriftlicher Einwilligung Körperzellen entnommen und zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmuster zum Abgleich mit den offenen Spuren untersucht werden dürfen. Es kommen circa 1900 männliche Personen für die Untersuchung in Betracht.    Bei einem DNA-Profil spricht man von einem genetischen Fingerabdruck. Das DNA-Profil wird durch die Untersuchung von biologischem Material (vorzugsweise einer entnommenen Speichelprobe) gewonnen. Die Untersuchung erfolgt nach einer speziellen Methode ? PCR-Methode ? die mehrere Abschnitte der DNA vervielfältigt, wobei mit dieser Methode nur der nicht-codierende Bereich untersucht wird. Aufgrund der vorgenommenen Untersuchungen kann man zu einer statistischen Aussage gelangen, dass z. B. die untersuchte DNA in einer Häufigkeit von 1  zu mehreren Milliarden auftritt. Das Zwischenergebnis wäre, dass die offene  Spur mit 99,999999 prozentiger Sicherheit von der identifizierten Person stammt. Dies bedeutet aber nicht, dass diese männliche Person auch der Täter sein muss.   Was bringt diese Erkenntnis dann den Ermittlungsbehörden?  Durch eine Identifizierung gewinnen die Ermittlungsbehörden neue Ermittlungsansätze. So kann z. B. geklärt werden, wie diese Spur auf die Bekleidung des Getöteten gekommen ist. Es könnten sich hieraus eine Vielzahl von Fragen ergeben, die dann abzuklären sind. Im Ergebnis handelt es sich zunächst um ein deutliches Indiz; beweiserheblich werden sodann weitere Ermittlungen erforderlich sein. Durch den Beschluss zur DNA-Reihenuntersuchung hat das Gericht angeordnet, dass die männlichen Bewohner von Zahna-Elster durch die Polizei zur Abgabe eine Speichelprobe geladen werden dürfen, ohne dass ein Anfangsverdacht gegen diese Personen besteht.  Durch die Untersuchung werden alle ?negativ-Untersuchten?  ausgeschlossen!   Wie wird der Beschluss zur DNA-Reihenuntersuchung umgesetzt? Um die Belastung  für die Bürger von Zahna so gering wie möglich zu halten, wird die Umsetzung in mehreren Schritten (Phasen) erfolgen.  In der Phase 1 werden alle männlichen Einwohner aus der Rahnsdorfer  Straße und den anliegenden Straßen schriftlich gebeten, an der Reihenuntersuchung teilzunehmen. In der 11. Kalenderwoche werden Polizeibeamte diese Bürger aufsuchen und dann um die Abgabe der Speichelprobe bitten. Jeder Einzelne erhält zuvor mit dem Anschreiben auch Konkrete Informationen zu der DNA - Reihenuntersuchung. Vor der Abgabe / Abnahme der Speichelprobe wird der Betroffene nochmals über die Freiwilligkeit belehrt. Er muss seine Bereitschaft zur Abgabe und Untersuchung der Speichelprobe schriftlich erklären. Die Speichelprobe wird dann durch einen Mundhöhlenabstrich entnommen. Dieser wird dann dem Landeskriminalamt  anonymisiert zur Untersuchung zugeleitet. Das ganze Procedere ist schmerzfrei. Die Teilnahme an der DNA-Reihenuntersuchung erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Ergebnisse der Untersuchung werden ca. 2  Wochen später vorliegen. Wenn kein Treffer erzielt wurde, wird der Radius in der Phase 2 erweitert. Es ist geplant, an zwei Wochenenden die noch nicht untersuchten männlichen Einwohner von Zahna an einem zentralen Ort zur Speichelprobenentnahme schriftlich einzuladen. Wenn auch diese Untersuchungen ohne Ergebnis bleiben, werden die Einwohner der umliegenden Ortsteile zum DNA-Reihentest gebeten.  Das Verfahren findet in anonymisierter Form statt. Es erfolgt lediglich der Abgleich mit der vorhandenen Spur in diesem Verfahren. Alle Proben und Untersuchungsergebnisse werden vernichtet, sobald sie nicht mehr für dieses Verfahren benötigt werden. Damit wird sichergestellt, dass die Untersuchung nur für das Verfahren zum Nachteil von Wolfhard L. erfolgt und Daten nicht  anderweitig  verwertet werden. Nähere Hinweise zum genetischen Fingerabdruck und zur DNA-Reihenuntersuchung findet man  im Internet z. B. bei Wikipedia. Über den Fortgang des DNA-Reihentestes und seine Ergebnisse soll über die Presse berichtet werden. Mit Ihrer Teilnahme an dem DNA-Reihentest können Sie helfen, das Tötungsverbrechen an Wolfhard L. aufzuklären. Selbstverständlich nimmt die Polizei jederzeit auch Hinweise, die in Verbindung zu dem Verbrechen stehen könnten, unter der Telefonnummer 0340 / 6000-291 oder per E-Mail an lfz.pi-de@polizei.sachsen-anhalt.de weiterhin entgegen.      Frank Pieper                                                              Ralf Moritz Pressesprecher                                           Pressesprecher Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau              Polizeiinspektion Dessau-Roßlau Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif"; mso-fareast-language:EN-US;}

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