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Halle (Saale), den 08.04.2020

Quarantäne in der ZASt Halberstadt durch das Gesundheitsamt des Landkreises Harz verlängert

Nach dem Bekanntwerden eines positiven Tests auf den neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) bei einem ehemaligen Bewohner der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber (ZASt) Halberstadt wurden im März durch das zuständige Gesundheitsamt des Landkreises Harz alle Bewohner der Einrichtung für 14 Tage unter Quarantäne gestellt. Gleichzeitig sind bei allen Bewohnerinnen und Bewohnern Corona-Tests durchgeführt worden. Dabei wurden bislang insgesamt 44 Bewohnerinnen und Bewohner positiv getestet und in eine Nebenstelle der ZASt nach Quedlinburg verlegt, welche als Quarantäneunterkunft hergerichtet worden war.Auf Grund der aktuell in dieser Woche neu nachgewiesenen Infektions-Fälle hat das zuständige Gesundheitsamt des Landkreises Harz die Quarantäne für die gesamte ZASt bis zum 21. April verlängert. Für die ZASt-Liegenschaft in der Straße der Opfer des Faschismus in Halberstadt ist eine Quarantäne bis zum 22. April angeordnet worden.In dieser Zeit werden die Bewohnerinnen und Bewohner von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ZASt und vom Gesundheitsamt des Landkreises Harz - wie jeder unter häuslicher Quarantäne Stehende im Landkreis - regelmäßig betreut und ihr Gesundheitszustand überwacht, um bei Krankheitsanzeichen sofort reagieren zu können. Das Leben unter den derzeit pandemiebedingt notwendigen Einschränkungen, insbesondere wenn häusliche Quarantäne festgelegt wurde, ist für jede Betroffene und jeden Betroffenen belastend. Das trifft in besonderem Maße auf die Bewohnerinnen und Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften wie die ZASt Halberstadt zu, wo neben der Sorge um die eigene Gesundheit und die der Familie, räumlichen Enge und fehlende Bewegung für extreme Belastungen sorgen. Hinzu kommt, dass wie alle unter Quarantäne Stehende, die Bewohner nicht selbst einkaufen gehen können und Küchen und andere gemeinsam genutzte Räume gesperrt sind. Der persönliche Frust und die Verunsicherung der Bewohner sind nachzuvollziehen, nicht zu akzeptieren sind jedoch Gewaltausbrüche und Aggressionen, zu denen es in der ZASt Halberstadt und in der Quarantäneunterkunft Quedlinburg in den letzten Tagen gekommen ist. Viel Unverständnis haben insbesondere Aktionen hervorgerufen, als Lebensmittel auf dem Gelände der ZASt in Halberstadt und in der Unterkunft in Quedlinburg während der Essensversorgung zu Boden geworfen und vernichtet wurden. Bei der Versorgung von 800 Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen, mit sehr verschiedenen Essgewohnheiten ist es nahezu unmöglich, den Geschmack aller zu treffen. Deshalb aber Lebensmittel aus persönlicher Verärgerung unbrauchbar zu machen, trifft bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ZASt und in der Bevölkerung auch auf Unverständnis und Ablehnung. Das haben Bürger u. a. in Anrufen oder E-Mails an das Landesverwaltungsamt verdeutlicht. Sachliche Einwände und Besorgnisse der Anrufer werden ernst genommen. Beleidigungen und Hetze, die es in den vergangenen Tagen auch gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt gab, sind nicht hinnehmbar und werden nicht toleriert. In diesen Fällen wird auch künftig unverzüglich die Polizei informiert. Mit Blick auf die durch das Gesundheitsamt des Landkreises Harz angeordnete Verlängerung der Quarantänemaßnahmen für die ZASt wurde ein Händler gewonnen, der zusätzliche Bedarfe, wie Kosmetikartikel, Süßigkeiten Zigaretten, Windel oder Handy-Karten, beschafft und im Rahmen eines Lieferdienstes den Bewohnerinnen und Bewohnern zum Kauf anbietet. Da nun die gesamte Einrichtung bis zum 21. April unter Quarantäne steht, sind die Maßnahmen zur räumlichen Trennung der einzelnen Gruppen aufgehoben. Die Zäune zwischen den Gebäuden werden am Nachmittag beseitigt, die Essenausgabe erfolgt dann in der Mensa auf dem Gelände. Über die Verlängerung und die damit verbundenen Maßnahmen werden die Bewohner der Einrichtung zur Stunde ? unterstützt von Dolmetschern ? informiert. Weitergehende Fragen zu den angeordneten Quarantänemaßnahmen sind zuständigkeitshalber an das Gesundheitsamt des Landkreises Harz zu richten.

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