: 1
Magdeburg, den 08.04.2020

(VG-MD) Baunachbarstreit - Sanierung und Umbau des Gebäudes der Freiwilligen Feuerwehr Salzelmen

Mit einem beim Verwaltungsgericht Magdeburg gestellten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat sich eine Nachbarin gegen eine der Stadt Schönebeck erteilte Baugenehmigung des Landkreises Salzlandkreis gewandt. Mit dieser hatte der Landkreis die Sanierung und Erweiterung des Gebäudes der Freiwilligen Feuerwehr Salzelmen genehmigt.Zur Begründung ihres Antrags hatte die Nachbarin insbesondere vorgetragen, durch das Bauvorhaben in ihren Rechten verletzt zu werden. Das Vorhaben füge sich nicht in das Wohngebiet ein, die Nutzung werde darüber hinaus zu unzulässigen Störungen führen.Die 4. Kammer hat den Antrag der Nachbarin abgelehnt. Die erteilte Baugenehmigung verletze die Antragstellerin nicht in nachbarschützenden Vorschriften. Eine solche Verletzung ergebe sich nicht aus der genehmigten Art der Gebäudenutzung. Es lägen aber auch keine Anhaltspunkte für eine Belästigung der Antragstellerin - etwa durch unzumutbare Geräuschemmissionen - vor.Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.Aktenzeichen: 4 B 126/19 MD

Impressum:Verwaltungsgericht Magdeburg Pressestelle Breiter Weg 203 - 20639104 MagdeburgTel: 0391 606-7041 Fax: 0391 606-7032Mail: presse.vg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.vg-md.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung