Land unterstützt den Tierschutz in Tierheimen Jetzt Fördergeld für investive Maßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit für 2020 beantragen
Magdeburg. Das Landwirtschaftsministerium stellt auch in diesem Jahr wieder Fördermittel in Höhe von 88.000 Euro für Tierheime zur Verfügung, um den Schutz der tierischen Bewohner zu verbessern. Gefördert werden bauliche Maßnahmen, Projekte des Tierschutzes und die Öffentlichkeitsarbeit.?Hunde, Katzen, Meerschweinchen: Viele Haustiere werden zurzeit in Tierheimen betreut. Engagierte Helferinnen und Helfer investieren dafür viele Stunden ihrer Freizeit. Dieser persönliche Einsatz verdient unseren Respekt. Die Tierheime brauchen unsere Unterstützung, vor allem weil oft das Geld für Umbauten fehlt. Deshalb fördert das Land Maßnahmen, die zu besonders tierwohlgerechten Haltungsbedingungen führen. Den Tieren soll es so gut wie möglich gehen und die Heime wollen ihnen ein liebevolles Zuhause bieten?, erklärt Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert.Die Haltungsbedingungen in Tierheimen müssen den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen. Dies ist Voraussetzung für die Erlaubnis zum Betreiben eines Tierheimes nach dem Tierschutzgesetz. Mit der Förderung können Projekte und Maßnahmen für tiergerechte Haltungsbedingungen finanziert werden, die über den gesetzlichen Tierschutznormen liegen.Bewerben können sich gemeinnützige Vereine und Verbände mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt, die ein Tierheim führen oder eine Tierhaltung betreiben. Es stehen insgesamt 88.000 Euro Landesmittel zur Verfügung. 10.000 Euro können maximal für ein Projekt ausgeschüttet werden. Der Eigenanteil beträgt 10 Prozent. Dieser kann auch aus Arbeitsleistung finanziert werden. Dieser kann auch aus Arbeitsleistung finanziert werden.Ab sofort bis zum 30. Juni 2020 können Anträge auf diese Zuwendungen gestellt werden. Der Antrag ist schriftlich unter Verwendung eines einheitlichen Vordruckes und mit den im Antragsvordruck vorgegebenen Unterlagen vollständig beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, Außenstelle Salzwedel, Goethestr. 3 + 5, 29410 Salzwedel einzureichen. Die Antragsunterlagen können beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark oder beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie per E-Mail unter Tierschutz-ST@mule.sachsen-anhalt.de angefordert werden. Sie stehen auch online zum Download zur Verfügung: https://mule.sachsen-anhalt.de/tierschutz/foerderung-im-tierschutz/
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