Führen eines Fahrzeuges ohne erforderliche Fahrerlaubnis, Feststellung eines Täters nach Sachbeschädigung
Führen eines Fahrzeuges ohne erforderliche Fahrerlaubnis Im Rahmen der Streifentätigkeit wurde am Samstag, den 11.04.2020, im Ortsteil ?Nordpark? der 18 - jährige Fahrzeugführer eines PKW kontrolliert. Im Zuge der Kontrolle wurden Unregelmäßigkeiten zum mitgeführten Führerschein festgestellt, die Rückschlüsse zum Fahren ohne Fahrerlaubniszuließen. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Der Fahrzeugführer wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen mit einer Untersagung der Weiterfahrt entlassen. Feststellung eines Täters nach Sachbeschädigung Am Samstag, den 11.04.2020, wurde durch eine Zeugin gegen 21:00 Uhr beobachtet, wie eine Person im Ortsteil ?Insel? die Scheiben eines Gewerbeobjektes zerstörte. Durch die eingesetzten Beamten konnte der Täter vor Ort festgestellt werden, welcher bereits mehrere Schaufensterscheiben zerstört hatte. Der Beschuldigte drohte die Begehung weiterer Straftaten an, so dass dieser bis zum Folgetag in Verhinderungsgewahrsam genommen wurde. (ELIN)
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