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Stendal, den 12.04.2020

Polizeimeldung Polizeirevier Stendal

Nr. 096 /2020                                                                        13.04.2020     Polizeimeldung Polizeirevier Stendal     Kriminalitätsgeschehen   Diebstahl Notstromaggregat Lüderitz, 09.04. ? 12.04.2020 Durch unbekannte Täter wurde von einer Baustelle ein mobiles Notstromaggregat auf einem Anhänger entwendet.   Brand einer Terrasse Osterburg, Naumannstraße, 12.04.2020 Am frühen Abend des 12.04.2020 kam es zu einem Brand einer Terrassenüberdachung. Die in der Mülltonne zu früh entsorgte, noch warme Asche vom Mittagsgrillen, entzündete sich und die Mülltonne fing an zu brennen. Der Brand der Mülltonne ging schnell auf die Terrassenmöbel und -überdachung über, beides wurde dabei völlig zerstört. Das Dach des Nebengebäudes blieb dabei auch nicht verschont, auch daran entstand Sachschaden. Die eintreffende Feuerwehr Osterburg konnte den Brand löschen und ein Übergreifen auf das angrenzende Wohnhaus verhindern.   Sachdienliche Hinweise werden im Polizeirevier Stendal unter Tel. 03931 / 685 292 oder in jeder anderen Polizeidienststelle entgegen genommen.       Verkehrsgeschehen   Motorrad nicht versichert / Fahrer ohne Führerschein Arneburg, 12.04.2020 Ein 32-jähriger Motorradfahrer wurde beobachtet, wie er mit seiner Crossmaschine  die  Ortslage Arneburg befuhr. Bei der Kontrolle konnte festgestellt werden, dass das Motorrad nicht pflichtversichert war und der Fahrer keinen Führerschein besitzt. Gegen den Fahrer wurde Strafanzeige erstattet.   Fahren unter Alkoholeinwirkung Seehausen, Otto-Nuschke-Straße, 12.04.2020 Weil ein 55-jähriger Toyota-Fahrer Sonntagabend beim Einparken über die Parkfläche hinausfuhr, wurde er einer Kontrolle unterzogen. Alkoholgeruch wurde festgestellt, ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,45 Promille. Eine Blutprobenentnahme wurde durchgeführt, der Führerschein sichergestellt und Strafanzeige erstattet.   Verkehrsunfall mit Sachschaden Im Berichtszeitraum dieser Pressemeldung kam es im Landkreis Stendal zu 4 Wildunfällen.     Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe.   Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeiinspektion  Stendal  berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.

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