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Dessau-Roßlau, den 14.04.2020

Verkehrsgeschehen

Vorfahrt missachtet Am 14.04.2020 um 09.17Uhr ereignete sich auf der Kreuzbergstraße ein Verkehrsunfall mit Sachschaden. Ein 83-jähriger            Fahrer eines Pkw Mercedes befuhr die Damaschkestraße aus Richtung Sandberg in Richtung Kreuzbergstraße. An dieser Kreuzung kam es zur Kollision mit einem vorfahrtsberechtigten Pkw Ford eines 46-jährigen Fahrers. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten durch einen Abschleppdienst geborgen werden. Der Sachschaden konnte derzeit mit 18 000 Euro beziffert werden.   Zeugenaufruf Am 08.04.2020 um 17.41 Uhr kam es auf der Heidestraße zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Fahrer eines E-Bike und einem Pkw bei dem eine Person schwerverletzt wurde. Eine 33-jährige Fahrerin eines Pkw Skoda befuhr die Heidestraße aus Richtung Haideburg kommend in Richtung Stadt Zentrum. In Höhe Salzburger Straße querte ein 73-jähriger Fahrer eines E-Bike die Fahrbahn und kollidierte mit dem Pkw Skoda der 33-Jährigen. Durch den Aufprall wurde der Fahrer des E-Bike verletzt und zur medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus verbracht. Zeugen, die Hinweise zum Unfallhergang  machen können, werden gebeten, sich telefonisch im Polizeirevier Dessau-Roßlau unter Telefonnummer 0340/25030 oder per E-Mail  prev-de@polizei.sachsen-anhalt.de zu melden.   Fahren unter Alkoholeinfluss Während der Streifentätigkeit fiel den Polizeibeamten ein 38-jähriger Radfahrer durch seine unsichere Fahrweise in Schlangenlinien und durch die nicht betriebsbereite Beleuchtung an seinem "Pegasus" Fahrrad auf. Er befuhr die Luchstraße in Richtung Dessauer Straße. Dort wurde er einer Verkehrskontrolle unterzogen. Auf Nachfrage konnte er keinen BPA vorweisen und war nicht gewillt sich auszuweisen. Nach einer erfolgten Durchsuchung wurde eine Krankenkarte aufgefunden, welche Informationen zu seiner Identität enthielt. Durch eine Abfrage konnte seine Identität zweifelsfrei festgestellt werden. Bei dem 38-Jährigen wurde Atemalkoholgeruch wahrgenommen.  Eine freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest vor Ort wies einen Wert von 2,50 Promille auf. Nach erfolgter Belehrung wurde der Beschuldigte zwecks Blutprobenentnahme in ein Krankenhaus verbracht. Anschließend konnte der 38-Jährige aus der polizeilichen Maßnahme entlassen werden. Eine Strafanzeige wegen Führen eines Fahrzeuges bei Fahrunsicherheit infolge Alkoholgenusses wurde gefertigt.                    

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