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Magdeburg, den 27.04.2020

EG Aufstieg - Rücknahme der Öffentlichkeitsfahndung ? weitere drei Tatverdächtige ermittelt

Nach den Öffentlichkeitsfahndungen der ?EG-Aufstieg? im Zusammenhang mit den Ausschreitungen aus Anlass der Aufstiegsfeierlichkeiten am 21.04.2018, konnten erneut drei Personen namentlich bekannt gemacht werden. Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um einen 21-jährigen Mann aus der Altmark (TV 23) und zwei Männer aus Magdeburg im Alter von 28 (TV 62) und 35 Jahren (TV 46). Die Tatverdächtigen stehen im Verdacht am Abend des 21.04.2018 am schweren Landfriedensbruch beteiligt gewesen zu sein. Die Fotos der übrigen Tatverdächtigen können weiterhin auf der Internetseite der Polizei Sachsen-Anhalt unter https://polizei-web.sachsen-anhalt.de/aktuelles/fahndung/ aufgerufen und eingesehen werden. Ein ausdrücklicher Dank geht an die vielen Hinweisgeber, die mit ihren Aussagen die polizeilichen Ermittlungen unterstützen. (wes) EG Aufstieg ? Öffentlichkeitsfahndung nach weiteren Tatverdächtigen Nach den Ausschreitungen am 21. April 2018 im Zusammenhang mit den Aufstiegsfeierlichkeiten des 1. FC Magdeburg fahndet die Magdeburger Kriminalpolizei mit weiteren Fotos nach Tatverdächtigen.  Es liegen Beschlüsse des Amtsgerichts Magdeburg  zur Veröffentlichung von sechs weiteren Tatverdächtigen vor (TV 12-17). Darüber hinaus wurden für vier bereits veröffentlichte Tatverdächtige neue Bilder für die Öffentlichkeitsfahndung freigegeben (TV 03, TV 05, TV 10, TV 11). Diese abgebildeten Personen stehen  im Verdacht, u.a. durch Werfen mit Gegenständen auf Polizeibeamte und Aufwiegeln der gewaltbereiten Gruppierung am Landfriedensbruch und anderen Straftaten maßgeblich beteiligt gewesen zu sein. Die Fotos aller veröffentlichten Tatverdächtigen können weiterhin unter dem Link https://polizei-web.sachsen-anhalt.de/aktuelles/fahndung/ eingesehen werden. Wer kennt die auf den Fotos abgebildeten Personen? Hinweise bitte an die Magdeburger Kriminalpolizei unter der Telefonnummer 0391/546-1962. Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe. Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.   --

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