Sachsen-Anhalt schreibt 99 Stellen für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Schulen aus
Das Bildungsministerium hat am heutigen Mittwoch eine neue Ausschreibung für die unbefristete Einstellung von 99 pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an öffentlichen Schulen Sachsen-Anhalts veröffentlicht. Gesucht werden staatlich anerkannte Erzieher/innen, staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen und ?pädagogen sowie - in Abhängigkeit von der Schulform des dienstlichen Einsatzes - staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger/innen, staatlich anerkannte Heilpädagoginnen und ?pädagogen sowie Absolventen des Bachelor-Studienganges Kindheitspädagogik. Die Einstellung soll zum Beginn des Schuljahres 2020/2021 erfolgen. Die Bewerbungsfrist endet am 14. Mai dieses Jahres. ?Wir haben in den vergangenen zwei Jahren kontinuierlich pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einstellen können. Auch in dieser Ausschreibungsrunde freuen wir uns auf viele qualifizierte und motivierte Bewerberinnen und Bewerber. Die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für die Schulen von großer Bedeutung und werden von ihren Kollegien mit Freude erwartet. Sie entlasten Lehrkräfte und sind wichtige Stützen im schulischen Alltag?, erklärte Bildungsminister Marco Tullner. Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden an Grundschulen (47 Stellen) und Förderschulen (46 Stellen) eingesetzt, weitere sechs werden für den Einsatz an Sekundar- und Gemeinschaftsschulen gesucht. Bewerbungsverfahren: Zum Umfang der Aufgabenfelder und zu den Qualifikationsanforderungen finden Sie detaillierte Auskünfte auf der Homepage des Landesschulamtes unter: https://lsaurl.de/PMStellen Hintergrund: Die Zuweisung von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an die Schulen erfolgt nach klaren Bedarfskriterien und ist schülerzahlabhängig. Grundschulen bis zu 100 Schülerinnen und Schülern sollen je eine pädagogische Mitarbeiterin oder einen pädagogischen Mitarbeiter zur Unterstützung und Ergänzung des Bildungsauftrages haben, Grundschulen ab 200 Schülerinnen und Schülern zwei, Grundschulen ab 400 Schülerinnen und Schülern drei. v:* {behavior:url(#default#VML);} o:* {behavior:url(#default#VML);} w:* {behavior:url(#default#VML);} .shape {behavior:url(#default#VML);} 14.00 Normal 0 false 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";}
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