Land erstattet Kommunen nicht erhobene Kitabeiträge für April und Mai 2020
Magdeburg. Die Landesregierung wird die Kommunen auch weiterhin bei der Erstattung von Kitabeiträgen unterstützen. Bereits Ende März wurde in einem gemeinsamen Runderlass des Innen- und des Sozialministeriums den Trägern von Kindertageseinrichtungen empfohlen, die Erhebung der Elternbeiträge auszusetzen und festgelegt, dass die Landkreise und kreisfreien Städte dem Sozialministerium bis August die notwendige Erstattungssumme melden können. Das Land wird diese Summe dann im Sinne einer sozialverträglichen Regelung erstatten. Das Land hat nun entschieden, den Gemeinden, die auch für den Monat Mai 2020 keine Elternbeiträge erheben bzw. diese den Eltern zurückerstatten, die Einnahmeausfälle auszugleichen. Die Regelung legt fest, dass den Kommunen die Kitabeiträge für alle Kinder erstattet werden, die im Monat Mai nicht in der Einrichtung betreut werden. Die entsprechende Regelung hat der Finanzausschuss des Landtages gestern freigegeben. Hintergrund: Zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie bleiben seit dem 16. März Schulen und Kindergärten in Sachsen-Anhalt geschlossen. Eine Notbetreuung wird abgesichert. Die Kita-Finanzierung wird in Sachsen-Anhalt gemeinsam von Land und Landkreisen, die einen festen Satz zahlen, und von Kommunen und Eltern getragen, unter denen die restlichen Kosten aufgeteilt werden. Dazu legen die Kommunen vor Ort eine Beitragssatzung fest.
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