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Magdeburg, den 09.05.2020

Verkehrsunfall mit schwer verletzter Person / Gefährliche Körperverletzung / Führen eines Fahrzeuges unter dem Einfluss von Alkohol

Verkehrsunfall mit schwer verletzter Person Am Samstag, den 10.05.2020, wollte eine 52- jährige Fahrradfahrerin, welche die Straße ?Alt Salbke? stadteinwärts befuhr, die parallel zur Straße verlaufenden Straßenbahnschienen auf Höhe der Straße ?Klosterhof? queren. Dabei kam sie mit dem Vorderrad in die Gleise und in der weiteren Folge zu Fall. Beim Sturz wurde die Frau am Kopf verletzt, welche zum Unfallzeitpunkt keinen Fahrradhelm getragen hatte, so dass anschließend eine stationäre Aufnahme in einem örtlichen Krankenhaus erfolgte.   Gefährliche Körperverletzung Am Sonntag, den 10.05.2020, wurden zwei Geschädigte gegen 02:30 Uhr auf Höhe der Tangentenbrücke im Glacis ? Park mit verfassungsfeindlichen Parolen durch drei männliche Täter aus einer Personengruppe heraus angesprochen. In der weiteren Folge kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung bei dem die Geschädigten geschlagen und getreten wurden. Im Anschluss entfernten sich die Täter in unbekannte Richtung, welche im Zuge der sofort eingeleiteten Fahndung nicht festgestellt werden konnten. Zwei Täter wurden wie folgt beschrieben: 1.Täter ca. 20 bis 23 Jahre altca. 175 cm bis 180 cm großdunkelhäutig (deutsche Mundart)Sportkleidung   2.Täterca. 20 bis 25 Jahre alt ca. 190 cm bis 200 cm großblonde KurzhaarfrisurSportkleidung Die Geschädigten wurden zur ambulanten Behandlung in ein örtliches Krankenhaus verbracht. Zeugen, welche sachdienliche Hinweise zur Tat und/oder zu den Tätern geben können, werden gebeten sich unter 0391/546-3292 im Polizeirevier Magdeburg zu melden.   Führen eines Fahrzeuges unter dem Einfluss von Alkohol Am Samstag, den 10.05.2020, konnte eine 20 - jährige Fahrradfahrerin gegen 01:20 Uhr festgestellt werden, welche in Schlangenlinien die Leipziger Straße stadteinwärts befuhr. Eine im Rahmen der Verkehrskontrolle durchgeführte Atemalkoholkontrolle ergab einen Atemalkoholwert von 2,09 Promille. Die Fahrzeugführerin wurde nach Durchführung einer Blutprobenentnahme und der Untersagung der Weiterfahrt aus der polizeilichen Maßnahme entlassen. (ELIN)

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