Öffentlichkeitsfahndung (PM 036 / 2020 / PI MD) nach Raubüberfall auf eine Postfiliale
Normal 0 21 false false false DE JA X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:12.0pt; font-family:"Cambria","serif"; mso-ascii-font-family:Cambria; mso-ascii-theme-font:minor-latin; mso-hansi-font-family:Cambria; mso-hansi-theme-font:minor-latin; mso-fareast-language:EN-US;} Nach einem Überfall auf eine Postfiliale am Hanns-Eisler-Platz in Magdeburg sucht die Polizei nach zwei Männern, welche für diesen verantwortlich sind. Der Haupttatverdächtige wird wie folgt beschrieben: - männlich, ca. 165 bis 175 cm groß, kräftige Statur, bekleidet mit einem grauen Kapuzenpullover und schwarzer Hose Neben diesem war ein weiterer Verdächtiger zugegen, dieser wird wie folgt beschrieben: - männlich, ca. 170 bis 180 cm groß, schwarz bekleidet, schwarzes Bandana-Tuch, blaue Handschuhe Das beigefügte Bild wurde am 22. April dieses Jahres von einer Überwachungskamera in der Postfiliale aufgenommen. Wer kennt die hier abgebildeten Personen, kann Hinweise zur Identität oder zum Aufenthaltsort der Täter geben? Hinweise nimmt jede Polizeidienststelle, vorrangig auch unter der folgenden Telefonnummer 0391-546-5196, auf. (se) v:* {behavior:url(#default#VML);} o:* {behavior:url(#default#VML);} w:* {behavior:url(#default#VML);} .shape {behavior:url(#default#VML);} Normal 0 false 21 false false false DE JA X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:12.0pt; font-family:"Cambria","serif"; mso-ascii-font-family:Cambria; mso-ascii-theme-font:minor-latin; mso-hansi-font-family:Cambria; mso-hansi-theme-font:minor-latin; mso-fareast-language:EN-US;} Überfall auf eine Postfiliale Magdeburg | Am gestrigen späten Nachmittag, 22.04.2020, gegen 17.50 Uhr kam es in einer Postfiliale im Magdeburger Norden zu einer Raubstraftat. In der Filiale liefen bereits die Vorbereitungen für den Ladenschluss durch die zwei anwesenden 33- und 43-jährigen Mitarbeiterinnen, als zwei maskierte mit Messern bewaffnete Personen die Filiale betraten und die Herausgabe von Bargeld forderten. Die unbekannten Täter flüchteten anschließend mit dem erbeuteten Bargeld im unteren vierstelligen Bereich, aus der Filiale in unbekannte Richtung. Die Mitarbeiterinnen der Postfiliale blieben körperlich unverletzt. Die polizeilichen Fahndungsmaßnahmen, auch unter Einsatz eines Polizeihubschraubers und einem Fährtensuchhund, führten bislang nicht zur Feststellung der Täter. Die Ermittlungen dauern an. Die Tatverdächtigen werden wie folgt beschrieben: 1. männlich, ca. 165 bis 175 cm groß, kräftige Statur, bekleidet mit einem grauen Kapuzenpullover und schwarzer Hose 2. männlich, ca. 170 bis 180 cm groß, schwarz bekleidet, schwarzes Bandana-Tuch, blaue Handschuhe Personen, die sachdienliche Hinweise zu dem Überfall geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0391 / 546 5196 bei der Kriminalpolizei zu melden. (wes.) Rechtlicher Hinweis: ?Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe. Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeiinspektion Magdeburg berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.?
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