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Magdeburg, den 25.05.2020

Verlängerte Eintragungsfrist für Volksbegehren

Wegen der Pandemiesituation hat die Landesregierung Sachsen-Anhalts im Rahmen der Kabinettssitzung heute beschlossen, dass die Eintragungsfrist des Volksbegehrens ?Den Mangel beenden ? Unseren Kindern Zukunft geben!? am 18. August 2020 (statt ursprünglich am 7. Juli 2020) enden soll. Die Initiatoren des Volksbegehrens hatten gegenüber der Landesregierung die Verlängerung aufgrund von durch die Corona-Situation bedingten Erschwernissen bei der Eintragung beantragt. Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes hatte den Antrag geprüft. Im Ergebnis der verfassungsmäßigen Auslegung wurden wesentliche Erschwernisse bei den Eintragungen für das Volksbegehren in der Zeit vom 23. März 2020 bis zum 3. Mai 2020 festgestellt. Damit sind insgesamt 42 Tage der ursprünglichen Eintragungsfrist hinzuzurechnen. Hierbei wurde die Dauer und die Intensität der Einschränkungen aufgrund der Eindämmungsverordnungen zur Corona-Pandemie berücksichtigt. Die verlängerte Eintragungsfrist wird nun im Ministerialblatt bekannt gemacht. Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;}

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