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Halle (Saale), den 02.06.2020

(AG HAL) Hinweis auf eine Hauptverhandlung

Aktenzeichen, Datum, Uhrzeit, Spruchkörper, Raum, wegen ?   320 Ls 418 Js 42237/17, 18.03.2020, 09:30 Uhr, Schöffengericht, Saal: 1.019 (mit Fortsetzungsterminen am 24.06.2020 und am 30.06.2020, jeweils 09.30 Uhr, Saal X0.1/X0.2)   gefährlicher Körperverletzung u. a.   Den beiden 1990 und 1988 geborenen Angeklagten wird zur Last gelegt, am 20.11.2017 gegen 23.00 Uhr im Bereich des Steintor-Campus in Halle auf zwei Zivilbeamte der Polizei eingedrungen zu sein. Einer der Angeklagten sei mit einem Polizeischutzhelm, einem Polizeischutzschild, einem sogenannten Abdrängstock und einem Reizstoffsprühgerät ausgestattet gewesen, während der andere Angeklagte mit einer Sturmhaube maskiert gewesen sei und einen Baseballschläger bei sich getragen habe. Trotz einer Armbinde mit dem Aufdruck ?Polizei? und mündlichen Hinweisen auf die Eigenschaft als Polizeibeamte seine die Angeklagten auf die Beamten eingedrungen, bis diese angekündigt hätten, notfalls von der Schusswaffe Gebrauch zu machen. Trotzdem habe sich der zuerst beschriebene Angeklagte den Beamten genähert und Pfefferspray gegen sie eingesetzt. Dadurch hätten die Beamten Reizungen in den Augen erlitten.   Dem zweiten Angeklagten wird außerdem zur Last gelegt, bis zum 13.11.2017 in seiner damaligen Wohnung in der Adam-Kuckhoff-Straße 16 in Halle eine Präzisionsschleuder nebst Stahlkugeln verwahrt zu haben, obwohl er gewusst habe, dass der Besitz eines solchen Gegenstandes verboten sei.   Es handelt sich um eine Vorabankündigung. Weitere Auskünfte werden derzeit nicht erteilt.   Im Hinblick auf das zu erwartende öffentliche Interesse an der Verhandlung werden noch Regelungen erarbeitet, die sicherlich auch unter den Einschränkungen wegen der andauernden Corona-Pandemie Zutrittsbeschränkungen enthalten werden.   Zu gegebener Zeit, spätestens zum 16.06.2020, wird dazu eine ergänzende Mitteilung veröffentlicht.   Im Auftrag     Werner Budtke Pressesprecher

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