: 145
Stendal, den 03.06.2020

Polizeimeldung Polizeirevier Stendal

Nr. 145/2020                                                                         04.06.2020           Polizeimeldung Polizeirevier Stendal       Kriminalitätsgeschehen   Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung Ein 27-Jähriger störte in Arneburg am 04.06.2020, gegen 15.25 Uhr die Anzeigenaufnahme des Regionalbereichsbeamten und bedrohte diesen und eine weitere Person. nach Aufforderung, sein Handeln zu unterlassen, beschädigte der nunmehr Beschuldigte den Funkstreifenwagen, indem er gegen diesen trat und einen Scheibenwischer abriss. Der Beschuldigte konnte durch Polizeibeamte zunächst festgehalten werden und wurde aufgrund eines medizinischen Problems in ein Krankenhaus eingeliefert.   Sachbeschädigung an Fenstern Bislang unbekannte Täter warfen am 03.06.2020, gegen 02.00 Uhr zwei Fensterscheiben eines leerstehenden Hauses in der Sandauer Straße in Arneburg ein.   Sachdienliche Hinweise werden im Polizeirevier Stendal unter Tel. 03931 / 685 292 oder in jeder anderen Polizeidienststelle entgegen genommen.   Verkehrsgeschehen Fahren ohne Fahrerlaubnis Im Rahmen der Streifentätigkeiten wurde am 03.06.2020, 23.49 Uhr in Stendal, in der Moltkestraße ein PKW VW kontrolliert. Bei der Kontrolle wurde ein durch die 40-jährige Fahrerin ein östereichischer Führerschein vorgezeigt. Im Rahmen der weiteren Kontrolle konnte dann festgestellt werden, dass in Deutschland eine Fahrerlaubnissperre besteht. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.   Geschwindigkeitskontrolle Am 04.06.2020 wurde in der Zeit von 06.00 Uhr bis 12.00 Uhr eine Geschwindigkeitskontrolle auf der B 188 im Bereich des 4-spurigen Ausbaus durchgeführt. Hierbei wurden insgesamt 2184 Kraftfahrzeuge (1950 PKW/ 234 LKW) gemessen. Bei 121 Fahrzeugführern wurde eine überhöhte Geschwindigkeit gemessen, wobei 54 Verwarngelder, 61 Bußgelder sowie 13 Fahrverbote zu Buche stehen. Der schnellste PKW-Fahrer war mit 179km/h bei erlaubten 100km/h unterwegs. Spitzenreiter unter den LKW war ein Fahrzeugführer mit 91km/h bei erlaubten 60 km/h.   Fahren unter BtM-Einfluss Am 04.06.2020, gegen 02.15 Uhr wurde in der Lützowstraße in Stendal ein PKW Skoda einer Kontrolle unterzogen. Bei dem 20-jährigen Fahrzeugführer wurden während der Kontrolle Ausfallerscheinungen festgestellt und eine BtM-Vortest verlief positiv auf Amphetamine/ Methamphetamine. Eine Blutprobenentnahme wurde angeordnet und durch einen Arzt durchgeführt. der junge Mann muss nun mit einem empfindlichen Bußgeld und Fahrverbot rechnen.       Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe.   Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeiinspektion  Stendal  berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.

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