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Stendal, den 04.06.2020

Polizeimeldung Polizeirevier Stendal

Nr. 146/2020                                                                         05.06.2020           Polizeimeldung Polizeirevier Stendal       Kriminalitätsgeschehen   kein Beitrag   Sachdienliche Hinweise werden im Polizeirevier Stendal unter Tel. 03931 / 685 292 oder in jeder anderen Polizeidienststelle entgegen genommen.   Verkehrsgeschehen   Verkehrsunfall mit Personenschaden   kein Beitrag   Verkehrsunfall mit Sachschaden Verkehrsunfallflucht Am 03.06.2020, gegen 16.45 Uhr wurde in Arneburg in der Breiten Straße auf Höhe Hausnummer 24 am linken Fahrbahnrand ein PKW Suzuki abgestellt. Am 04.06.2020 gegen 15.00 Uhr stellte die Fahrzeugnutzerin fest, dass ihr PKW im Bereich des rechten hinteren Radkasten und Kotflügel beschädigt wurde. Im genannten Bereich sind  Lack  - und  Blechschäden zu sehen. Vermutlich befuhr ein Kraftfahrzeug die Breite Straße aus Richtung Töpferstraße kommend in Richtung Sandauer Straße. Dabei streifte das unbekannte Kfz den PKW und entfernte sich vom Unfallort.   Wildunfall Eine 40-jährige Chevrolet-Fahrerin befuhr am 05.06.2020, gegen 00.43 Uhr die Kreisstraße 1069 von Grävenitz kommend in Richtung Ballerstedt. Hier wechselte plötzlich ein Reh die Fahrbahn. Die 40-Jährige konnte einen Zusammenstoß nicht mehr verhindern. Am PKW entstand Sachschaden. Das Reh entfernte sich von der Unfallstelle.   Wildunfall Ein 26-jähriger PKW Renault-Fahrer befuhr die B 188 aus Richtung Döbbelin in Richtung Insel. Ungefähr auf der Hälfte dieser Strecke wechselte plötzlich ein Reh von links nach rechts die Fahrbahn.  Das Tier wurde vom PKW mit der hinteren linken Stoßstange erfasst und entfernte sich vom  Unfallort.  Am Fahrzeug entstand Sachschaden an der Stoßstange hinten links.     Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe.   Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeiinspektion  Stendal  berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu been

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