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Magdeburg, den 08.06.2020

Modernisierungsschub für die Gleichstellungspolitik

Keding legt Entwurf für Gleichstellungsgesetz vor Mehr Rechte für Gleichstellungsbeauftragte, die Berücksichtigung einer veränderten Rolle von Männern: Ein modernes Gleichstellungsgesetz soll in Sachsen-Anhalt das aus den 90er Jahren stammende Frauenfördergesetz ablösen. Gleichstellungsministerin Anne-Marie Keding stellte am Dienstag im Kabinett einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor, der damit für die Anhörung freigegeben ist. Keding: ?Die hauptamtlichen, kommunalen und ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragen sind die zentralen Institutionen, um Gleichstellung im öffentlichen Dienst voran zu bringen. Machen wir uns nichts vor, Gleichstellung ist ein wichtiges Thema, um das aber immer noch gekämpft werden muss. Darum möchte ich die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten deutlich stärken. Sie bekommen mehr Beteiligungs-, Einspruchs- und Klagerechte. Da in der Verwaltung Frauen in Führungspositionen und Gremien nach wie vor unterrepräsentiert sind, finden sich im Gesetzentwurf viele Regelungen, die die beruflichen Chancen von Frauen im öffentlichen Dienst verbessern und strukturelle Diskriminierung abbauen sollen.? Gleichstellung heiße heute aber auch, eine veränderte Rolle der Männer zur Kenntnis zu nehmen. Keding: ?Viele Männer kümmern sich heute auch um Haushalt und Kinderbetreuung. Damit ändert sich allmählich auch ihr Selbstverständnis und ihre Rolle in der Arbeitswelt. Strukturelle Benachteiligung betrifft meistens Frauen, aber auch Männer könnten  davon betroffen sein.  Auch deshalb bedarf es einer Weiterentwicklung des aus dem Jahr 1997 stammenden Frauenfördergesetzes.?  In diesem Zusammenhang wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Familienfreundlichkeit und Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familien- sowie künftig auch Pflegeaufgaben verbessert. Erhalten geblieben ist die vollständige Gestaltungshoheit über das Beteiligungsgeschehen an allen sozialen, personellen und organisatorischen Maßnahmen. Allerdings können die Gleichstellungsbeauftragten künftig im Wege eines Positiv- oder Negativkatalogs flexibler über ihre Beteiligungsrechte verfügen. Ein weiterer zentraler Punkt ist das Recht auf Mitwirkung an der Erstellung von Beurteilungsrichtlinien, da Beurteilungen in der Verwaltung die Karriereentwicklung steuern. Gleichstellungspläne als zentrales Steuerungsinstrument erhalten eine wesentlich höhere Verbindlichkeit, sowohl durch neue eingeführte Berichts- und Veröffentlichungspflichten als auch durch ein erweitertes Klagerecht. Keding abschließend: ?Das Frauenfördergesetz in der Fassung von 1997 hat für die Gleichstellungspolitik in Sachsen-Anhalt über viele Jahre gute Dienste geleistet. Aber die Zeiten haben sich geändert,  gesellschaftliche Veränderungen machen eine Weiterentwicklung dringend notwendig. Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf gehen wir einen ersten großen Schritt in diesem notwendigen Modernisierungsprozess.? Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;}

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