(OLG NMB) Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Stefan B. wegen des Anschlagsgeschehens in Halle vom 09.10.2019
In dem Strafverfahren gegen Stephan B. hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg (Staatsschutzsenat) die Anklage des Generalbundesanwalts vom 16. April 2020 zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Darüber hinaus hat der Senat die Fortdauer der Untersuchungshaft gegen Stephan B. angeordnet und die Zulassung der Nebenklage von 40 Personen ausgesprochen. Die Hauptverhandlung soll am 21. Juli 2020 um 10:00 Uhr im Sitzungssaal C 24 im 3. Obergeschoss des Landgerichts Magdeburg, Halberstädter Straße 8, 39112 Magdeburg, beginnen. Bisher sind 17 weitere Termine für die Fortsetzung der Hauptverhandlung vorgesehen. Die Daten dieser Fortsetzungstermine ergeben sich aus der Pressemitteilung 004/20 des Oberlandesgerichts Naumburg vom 25. Mai 2020.Der Angeklagte steht im Verdacht, am 9. Oktober 2019 in der antisemitisch, rassistisch und fremdenfeindlich motivierten Absicht, einen Mordanschlag auf Mitbürgerinnen und Mitbürger jüdischen Glaubens zu verüben, einen Angriff auf die Synagoge in Halle verübt zu haben. Dabei soll er versucht haben, unter Einsatz von Sprengsätzen und Schusswaffen in die abgeschlossene Synagoge zu gelangen, in der sich anlässlich der Feierlichkeiten des höchsten jüdischen Feiertages Jom Kippur 52 Gläubige aufhielten. Während dieses Angriffs soll der Angeklagte eine Passantin erschossen und seine Schusswaffe auf weitere Personen gerichtet haben. Aus Enttäuschung über die Erfolglosigkeit seines Versuchs, sich Zutritt zu der Synagoge zu verschaffen, soll der Angeklagte den Entschluss gefasst haben, an anderen Orten Menschen mit Migrationshintergrund zu töten. Er habe einen Besucher eines Döner-Restaurants erschossen, nachdem der Versuch, sämtliche der sich in dem Gastraum des Restaurants aufhaltenden Personen mittels einer Sprenggranate zu töten, misslungen sei. Der Angeklagte soll auch während dieses Geschehensablaufs Schüsse auf weitere Passanten abgegeben haben. Sodann soll der Angeklagte mit seinem Kraftfahrzeug die Flucht angetreten haben. Er habe Schüsse auf die ihn verfolgenden Polizisten abgegeben, um die Flucht fortsetzen und weitere Menschen töten zu können. Im weiteren Verlauf der Flucht soll der Angeklagte einen Fußgänger mit seinem Fahrzeug verletzt, zwei Menschen angeschossen und sich unter Gewaltandrohung mit der Schusswaffe in den Besitz eines neuen Fluchtfahrzeugs gebracht haben. Der Angeklagte habe das Tatgeschehen mit einer Kamera gefilmt und die Aufnahmen im Wege eines Live-Streams im Internet verbreitet. Unmittelbar vor seiner Ankunft an der Synagoge soll er einen Internet-Link zu von ihm verfassten Dokumenten veröffentlicht haben, in denen unter anderem seine Tatmotivation erläutert sei und zur Tötung aller Juden aufgerufen werde. Die Anklage der Bundesanwaltschaft erhebt gegenüber dem Angeklagten wegen dieses Geschehens unter anderem den Vorwurf des Mordes in zwei Fällen und des versuchten Mordes in mehreren Fällen zum Nachteil von insgesamt 68 Menschen, sowie der Volksverhetzung. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus der Pressemitteilung des Generalbundesanwalts vom 21.04.2020.Die Akkreditierungsbedingungen für die Vertreterinnen und Vertreter der Medien, sowie weitere Entscheidungen über den äußeren Ablauf der Hauptverhandlung, soweit sie die Öffentlichkeit betreffen, werden durch weitere Pressemitteilung gesondert bekannt gegeben. Es ist damit zu rechnen, dass die Zahl der Akkreditierungen die Zahl der den Medien zur Verfügung stehenden Sitzplätze übersteigt. Die Zahl der verfügbaren Sitzplätze wird voraussichtlich unter anderem von den Bedingungen abhängen, die in der Nachfolgeregelung für die am 1. Juli 2020 außer Kraft tretende 6. SARS-CoV-2-EindV der Landesregierung Sachsen-Anhalt für das Abstandsgebot oder andere Infektionsschutzmaßnahmen angeordnet werden. Voraussichtlich wird die Pressestelle des Oberlandesgerichts Ende Juni oder Anfang Juli die Medien zur Akkreditierung innerhalb eines festgelegten Zeitraums auf einer gesonderten E-Mail-Adresse einladen. Der Akkreditierung wird, soweit derzeit absehbar, ein Auswahlverfahren nachfolgen, das die Verteilung der Sitzplätze innerhalb verschiedener Gruppen von Medien (wahrscheinlich durch Auslosung) bestimmt. Ebenso ist damit zu rechnen, dass die Akkreditierung von bildberichterstattenden Medien die zulässige Zahl derjenigen Personen, die vor Sitzungsbeginn Ton-, Foto- oder Filmaufnahmen vor und im Sitzungssaal herstellen möchten, übersteigt. Es ist daher absehbar, dass solche Aufnahmen nur im Rahmen einer Pool-Lösung gestattet werden. Die Vorbereitung einer Einigung der interessierten Presseorgane oder Fernsehanstalten über die Poolführerschaft wird daher bereits jetzt anheimgestellt.
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