(VG HAL) Eilanträge gegen Stellplatzhof im Paulusviertel erfolgreich
Das Verwaltungsgericht Halle hat zwei Eilanträgen von Nachbarn gegen die Baugenehmigung für einen Stellplatzhof im Paulusviertel stattgegeben. Die Baugenehmigung betrifft den Umbau des ehemaligen Jugendamtes in einen Wohnkomplex, mit der auch die Errichtung von 26 Stellplätzen in dem bislang begrünten, parkähnlichen Innenhof genehmigt worden ist.
Der Widerspruch der Nachbarn gegen die dem Bauherrn erteilte Baugenehmigung hat nunmehr hinsichtlich der im Innenhofbereich 26 genehmigten Stellplätze aufschiebende Wirkung mit der Folge, dass diese vorerst nicht errichtet werden dürfen. Zur Überzeugung des Gerichts verletzt die Genehmigung der Stellplätze im Innenhof das baurechtliche Rücksichtnahmegebot der Nachbarn, weil diese erstmalige Errichtung für die Anlieger aufgrund des daraus entstehenden Zu- und Abgangsverkehr (einschließlich Einpark- und Rangiervorgänge) und den damit verbundenen Lärm- und Abgasbelästigungen unzumutbar ist.
Die Entscheidung kann noch angefochten werden.
VG Halle, Beschlüsse vom 3. Juli 2020 – 2 B 93/20 HAL und 2 B 94/20 HAL
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