(OLG NMB) Akkreditierung und Sicherheitsverfügung im Verfahren gegen Stephan B.
Die Vorsitzende des 1. Strafsenats (Staatsschutzsenats) des Oberlandesgerichts Naumburg hat am 02.07.2020 im Verfahren gegen Stephan B. die sitzungspolizeiliche Anordnungerlassen. Danach findet die Hauptverhandlung ab dem 21.07.2020 bis - nach vorläufigerPlanung - zum 14.10.2020 im Gebäude des Landgerichts Magdeburg,Halberstädter Straße 8, 39112 Magdeburg, Saal C 24, 3. Obergeschoss, statt.
1. Akkreditierungsverfahren und Sitzplatzvergabe
Die Anordnungen zum durchzuführenden Akkreditierungsverfahren finden sich in der sitzungspolizeilichen Anordnung unter VI.
Danach sind zur Berichterstattung nur akkreditierte Medienvertreter zugelassen. Für diese stehen im Sitzungssaal insgesamt 44 Plätze zur Verfügung. Die Vergabe der Sitzplätze erfolgt in zwei Schritten, dem Akkreditierungsverfahren und dem Auslosungsverfahren.
Es wird insbesondere auf die Akkreditierungsfristhingewiesen. Sie beginnt am 07.07.2020 um 12:00 Uhr und endet am 09.07.2020 um 12:00 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums ist das Akkreditierungsgesuch ausschließlich an das hierfür eingerichtete Akkreditierungspostfach zu richten. Die für die Akkreditierung maßgebliche E-Mail-Adresse lautet:
Akkreditierung.olg@justiz.sachsen-anhalt.de
Die Gesuche, die vor Fristbeginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für Gesuche, die anein anderes Postfach, so auch das allgemeine Postfach der Pressestelle des Oberlandesgerichts, gerichtet sind. Der Akkreditierungsmail soll das vollständig ausgefüllte Akkreditierungsformularim Format rtf oder pdf beigefügt sein. Jedenfalls muss das Akkreditierungsschreiben diejenigen Angaben enthalten, die in der sitzungspolizeilichen Anordnung unter VI. 1. c) aufgeführt sind. Jedes Medium kann sich mit beliebig vielen Vertretern am Akkreditierungsverfahren beteiligen. Es nimmt jedoch auch bei mehreren Akkreditierungen ein Medium nur mit einem Los am Losverfahren fürdie Vergabe der Sitzungsplätze teil.
Die zugelassenen Medienvertreter erhalten eine Akkreditierungskarte, die an jedem Verhandlungstag mitzuführen und unaufgefordert zusammen mit dem Presse- oder Personalausweis bei der Eingangskontrolle vorzulegen ist.Diese Akkreditierungskarte wird denjenigen Medienvertretern, die über eine Postanschrift im Inland verfügen, postalisch zugesandt. Für Medienvertreter mit Postanschrift im Ausland wird die Akkreditierungskarte zur Abholung bereitgehalten. Diese Akkreditierungskarten können am Montag, den 20.07.2020, zwischen 15:00 und16:00 Uhr auf der Ebene C im 3. Obergeschoss des des Landgerichts Magdeburg, Halberstädter Straße 8, 39112 Magdeburg abgeholt werden. Bitte teilen Sie in dem Akkreditierungsgesuch auch Ihre postalische Anschrift mit.
Die Sitzplätze im Sitzungssaal werden durch ein Auslosungsverfahren vergeben. Für einzelne Mediengruppen ist ein festes Kontingent an Sitzplätzen vorgesehen. Die Einzelheiten der Gruppenbildung und des Auslosungsverfahrens ergeben sich aus VI. 2. der sitzungspolizeilichen Anordnung. Bitte machen Sie daher in Ihrem Akkreditierungsschreiben auch deutlich, ob und gegebenenfalls für welche Mediengruppe Sie die Zuweisung eines Sitzplatzes beantragen.
2. Poolbildung
Die Medien, die Ton- und Bildaufnahmen aus dem Sitzungssaal nach Maßgabe von VIII. 1. der sitzungspolizeilichen Anordnung anfertigen oder verwendenwollen, unterliegen der Verpflichtung zur Poolbildung. Die Einzelheiten des Verfahrens der Poolbildung ergeben sich aus VII. der sitzungspolizeilichen Anordnung. Es sei darauf hingewiesen, dass die Bestimmung der Poolführer der Einigung der interessiertenPresseorgane oder Fernsehanstalten vorbehalten bleibt. Wird derPressestelle des Oberlandesgerichts Naumburg bis zum 16.07.2020, 12:00 Uhr, keine verbindliche einvernehmliche Pool-Lösung mitgeteilt, treffen die Pressesprecher die Auswahl durch Los.
3. Tonübertragung
Es wird die Tonübertragung in einen Medienraum zugelassen, in dem weitere 44 Plätze zur Verfügung stehen. Diese Plätze werden ebenfalls durch Auslosung innerhalb der für die Verteilung der Sitzplätze im Sitzungssaal vorgesehenen Mediengruppen vergeben. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf IX. der sitzungspolizeilichen Anordnung verwiesen.
4. Mobiltelefone und mobile Computer im Sitzungssaal und dem Medienraum
Um die Arbeitsbedingungen der Medienvertreter zu erleichtern, sieht die sitzungspolizeiliche Anordnung vor, dassakkreditierteMedienvertreter Mobiltelefone und einen mobilen Computer in den Sitzungssaal und den Medienraum mitbringen dürfen. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen dürfen mit diesen Geräten nicht angefertigt werden. Ebenso wenig ist das Telefonieren im Sitzungssaal oder dem für die Tonübertragunggenutzten Medienraum gestattet. Jedoch dürfen diese Hilfsmittelim Stumm-Lautlos-Modus auch zur elektronischen Kommunikation oder Benutzung des Internets eingesetzt werden. Hinsichtlich der Einzelheiten sei in diesem Zusammenhang insbesondere auf IV. 2. und IX. der sitzungspolizeilichen Anordnung verwiesen.
5. Fototermin im Sitzungssaal vor Beginn der Hauptverhandlung
Für die Vertreter derjenigen Medien, die an Lichtbildaufnahmen des leeren Sitzungssaales noch vor Beginn der Hauptverhandlung interessiert sind, wird ein Fototermin angeboten. Solche Medienvertreter erhalten Gelegenheit, am
Montag, den 06.07.2020, um 14:00 Uhr
den Sitzungssaal in Begleitung eines Bediensteten des Oberlandesgerichts Naumburg zu besichtigen und Lichtbilder ohne die Abbildung vonPersonen zu fertigen. Interessierte Medienvertreter werden gebeten, sich bis Freitag, den 03.07.2020, 12:00 Uhr unter der E-Mail-Adresse der Pressestelle des Oberlandesgerichts Naumburg (presse.olg@justiz.sachsen-anhalt.de) formlos anzumelden.
6. Besichtigungstermin für akkreditierte Vertreter der ton- und bildberichterstattenden Medien
Für akkreditierte Vertreter der ton- und bildberichterstattenden Medien (insbesondere Fernsehen und Rundfunk) wird ein Termin zur technischen Besichtigung des Sitzungssaalsin Begleitung eines Pressesprechers und eines weiteren Bediensteten des Oberlandesgerichts angeboten. Dieser Termin ist für
Dienstag, den 14.07.2020, 14:00 Uhr
vorgesehen. Interessierte Medienvertreter werden gebeten, sich bis Freitag, den 10.07.2020, 12:00 Uhr, ebenfalls unter der vorbezeichneten E-Mail-Adresse der Pressestelle des Oberlandesgerichts Naumburg formlos anzumelden.
Weitere Einzelheiten zur organisatorischen Fragen werden nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens in einer gesonderten Pressemitteilung bekannt gegeben.
Henning Haberland
Pressesprecher
Anhang: Daten und Uhrzeiten der bisher anberaumten Verhandlungstermine
Dienstag, den 21. Juli 2020, ab 10.00 Uhr
Mittwoch, den 22. Juli 2020, ab 10.00 Uhr
Dienstag, den 28. Juli 2020, ab 10.00 Uhr
Mittwoch, den 29. Juli 2020, ab 10.00 Uhr
Montag, den 3. August 2020, von 9.30 Uhr bis 10.30 Uhr
Dienstag, den25. August 2020, ab 10.00 Uhr
Mittwoch, den 26. August 2020, ab9.30 Uhr
Dienstag, den 1. September 2020, ab 9.30 Uhr
Mittwoch,den 2. September 2020, ab 9.30 Uhr
Dienstag, den 8. September 2020, ab 9.30 Uhr
Mittwoch, den 9. September 2020, ab 9.30 Uhr
Dienstag, den 15. September 2020, ab 9.30 Uhr
Mittwoch, den 16. September 2020, ab 9.30 Uhr
Dienstag, den 22. September 2020, ab 9.30 Uhr
Mittwoch, den 23. September 2020, ab 9.30 Uhr
Mittwoch, den 30. September 2020, ab 9.30 Uhr
Dienstag, den 13. Oktober 2020, ab 9.30 Uhr
Mittwoch, den 14. Oktober 2020, ab 9.30 Uhr
Impressum:
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Pressestelle
Domplatz 10
06618 Naumburg (Saale)
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