Polizeimeldung: 177 / 2020
Dessau-Roßlau, den 26.07.2020

Polizeimeldungen

Kriminalitäts- und Verkehrsunfallgeschehen

Kriminalitätsgeschehen

Dreiste Betrüger am Telefon

Am Samstag, 25.07.2020, erstattete eine 89-jährige Dessauerin gemeinsam mit ihrem 90-jährigen Ehemann im Polizeirevier eine Strafanzeige wegen Betruges mit Falschem Gewinnversprechen. Die Eheleute gaben an, dass sie im Zeitraum 01.05.2020 bis zum 25.07.2020 beinahe täglich Anrufe von Unbekannten  erhalten hätten. Die Anrufer gaben immer vor, dass die Dessauer bei einem Gewinnspiel gewonnen hätten. Die Eheleute hätten dies stets abgelehnt, bis sich ein vermeintlicher Anwalt per Telefon eingeschalten habe.  Dieser habe vorgegeben, dass er den „Telefonterror“ beenden würde. Zusätzlich habe der vermeintliche Anwalt die Eheleute gefragt, ob diese ein gerichtliches oder außergerichtliches Verfahren hierzu wünschten.  Die Eheleute gingen auf die Forderungen des dreisten Betrügers ein und überwiesen einen vierstelligen Betrag. Im weiteren Verlauf folgte ein erneuter Anruf, wo der Betrüger einen noch höheren vierstelligen Betrag forderte. Auch diesen Betrag überwiesen die Eheleute. Leider kam es noch zu einem weiteren betrügerischen Anruf mit falschem Gewinnversprechen am vergangenem Freitag, 24.07.2020.  Hier forderte ein unbekannter Täter per Telefon für die Barauszahlung eines angeblichen Gewinns in Höhe von 35.000 Euro eine vorherige Zahlung von 1.000 Euro per Google Play-Cards für anfallende Transportkosten. Auch dieser Forderungen kamen die Eheleute nach. Erst als der dreiste Betrüger erneut anrief, um noch höhere Transportkosten für einen noch höheren Gewinn einzufordern, gingen die Eheleute hierauf nicht mehr ein und erstatteten Anzeige bei der Polizei.

So schützen Sie sich vor dem Betrug am Telefon – Tipps der Polizei:

Machen Sie sich bewusst:

Sonstiges

Geschwindigkeitsmessungen

Am 27.07.2020, zwischen 09:45 Uhr und 12:45 Uhr, führten Beamte des Polizeireviers Dessau-Roßlau, Geschwindigkeitsmessungen in der Möster Straße des Dessauer Ortsteils Törten durch. Mittels Unterstützung von Angestellten der Wachpolizei, konnte eine Verkehrsüberwachung in beidseitiger Fahrtrichtung durchgeführt werden. Im Zeitraum der polizeilichen Präsenz wurden insgesamt 17 Verstöße festgestellt und geahndet. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 64 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Ein solcher Geschwindigkeitsverstoß ist mit einem Monat Fahrverbot, drei Punkten in Flensburg und 160 Euro Bußgeld bedacht.

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