Terminvorschau für August
Schwerer Raub und Diebstahl in Halle und anderen Orten
Tag, Uhrzeit
17.08.20, 09:00 ; 26.08.20, 13:30 ; 01.09.20, 09:00 ; 03.09.20, 09:00 ; 11.09.20, 09:00 ; 25.09.20, 09:00
Raum 187
4 KLs 3/20
Dem im Februar 1995 geborenen Angeklagten werden schwerer Raub, schwere räuberische Erpressung sowie Diebstahl und gefährliche Körperverletzung in insgesamt 10 Fällen zur Last gelegt.
Er soll zwischen Mai 2019 und Januar 2020 in Halle, Gerbstedt und Sandersleben wiederholt Diebstähle in fremden Wohnungen begangen haben. In einem Falle soll er die Wohnungsinhaberin durch Klingeln an der Haustür herausgelockt haben, um dann in deren unverschlossene Wohnung einzudringen und dort Handtaschen, Geldbörsen und ein Blutdruckmessgerät zu entwenden. In einem anderen Falle soll er mitten in der Nacht an einer Haustür in Sandersleben geklingelt und wahrheitswidrig vorgegeben haben, er sei zusammengeschlagen worden. Als ihn der Hauseigentümer hereinließ und ihm gestattete, die Toilette zu benutzen, soll er den Pkw-Schlüssel mitgenommen und damit im weiteren Verlauf der Nacht den Pkw des Hauseigentümers entwendet haben.
In eine andere Wohnung soll er über den Balkon eingestiegen sein und dort einen Laptop entwendet haben.
Im Januar 2020 soll er in Halle an einer Wohnungstür geklingelt haben und die beiden 13- bzw. 15-jährigen Söhne der Wohnungsinhaber durch Drohungen mit einem ausgeklappten Messer gezwungen haben, ihm 5,00 Euro zu überlassen.
Am Folgetag soll er einen Pkw-Fahrer, der gerade seinen Pkw in Halle parken wollte, mit einem Messer bedroht und so zur Herausgabe von 150,00 Euro gezwungen haben. Zwei Tage später soll er in Halle durch das geöffnete Küchenfenster in eine Erdgeschosswohnung eingedrungen und die 76-jährige Bewohnerin durch Drohungen mit einem Messer gezwungen haben, ihm 52,00 Euro zu überlassen.
Bereits im September 2019 soll er gemeinsam mit seinem Bruder mit einem Teleskopschlagstock auf einen anderen Mann eingeschlagen und diesem Schwellungen und Schürfwunden zugefügt haben.
Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen.
Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Störung des öffentlichen Friedens in Naumburg
Tag, Uhrzeit
18.08.20, 09:00 ; 08.09.20, 09:00
Raum 123
10a KLs 9/18
Der im April 1976 geborenen Angeklagten werden Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Missbrauch von Notrufen, Beleidigung und Bedrohung in insgesamt 13 Fällen zur Last gelegt.
Sie soll zwischen Mai und November 2017 in Naumburg in zwei Fällen bei einem Krankenhaus bzw. einer Polizeidienststelle angerufen und angekündigt haben, dass zu einem näher genannten Zeitpunkt eine Bombe "hochgehen" werde. Darüber hinaus soll sie wiederholt von einer öffentlichen Telefonzelle aus oder mit Mobiltelefonen den Notruf der Polizei angerufen haben, ohne dass ein Notfall vorgelegen habe. Bei anderer Gelegenheit soll sie das Revierkommissariat in Naumburg angerufen und den dortigen Polizeibeamten beschimpft und beleidigt haben.
Die Angeklagte hat zu den Vorwürfen keine Angaben gemacht.
Aufgrund einer psychischen Erkrankung kommt statt oder neben einer strafrechtlichen Sanktion auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.
Kinderpornographie und sexueller Missbrauch in Halle
Tag, Uhrzeit
19.08.20, 09:00 ; 21.08.20, 09:00 ; 04.09.20, 09:00 ; 07.09.20, 09:00 ; 08.09.20, 09:00 ; 14.09.20, 09:00 ; 23.09.20, 09:00
Raum 187
4 KLs 5/20
Dem im April 1984 geborenen Angeklagten wird Verbreitung kinderpornographischer Schriften sowie sexueller Missbrauch eines Kindes zur Last gelegt.
Er soll zwischen Juni 2016 und Juni 2019 von seinem Wohnsitz zunächst in Teutschenthal und dann in Halle aus über einen Messengerdienst einen Chat mit einem anderen Mann geführt und in dessen Verlauf kinderpornographische Daten verbreitet haben.
Zwischen April und Juni 2019 soll er sich darüber hinaus in seiner Wohnung in Halle an der im Juni 2006 geborenen Tochter einer befreundeten Familie vergangen haben.
Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen bislang nicht eingelassen.
Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe, die rechnerisch bis zu 15 Jahre erreichen kann.
Versuchter Totschlag in Merseburg.
Tag, Uhrzeit
20.08.20, 09:00 ; 27.08.20, 09:00
Raum 123
14 KLs 9/20
Dem im Dezember 2000 geborenen Angeklagten wird versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.
Er soll im Mai 2020 in Merseburg im Zuge einer familiären Auseinandersetzung seinem Stiefvater mit einem Klappmesser zwei Stiche in den linken Oberbauch zugefügt haben, wodurch dieser lebensgefährliche Verletzungen davongetragen habe und nur durch eine Notoperation habe gerettet werden können.
Anlass des Streits sei gewesen, dass der Stiefvater des Angeklagten im April 2020 aus der Familienwohnung ausgezogen sei und die Mutter des Angeklagten sich seitdem häufiger in der neuen Wohnung des Stiefvaters aufgehalten habe, was dem Angeklagten missfallen habe.
Der Angeklagte hat sich zum Tatgeschehen nicht näher eingelassen.
Im Falle einer Verurteilung kommt im Hinblick darauf, dass der Angeklagte zur Tatzeit noch Heranwachsender war, die Anwendung von Jugendstrafrecht in Betracht mit Sanktionen bis hin zu einer Jugendstrafe von 10 Jahren.
Räuberischer Diebstahl in Weißenfels
Tag, Uhrzeit
24.08.20, 09:00 ; 26.08.20, 09:00
Raum 90
6 KLs 7/20
Dem im Januar 1998 geborenen Angeklagten wird schwerer räuberischer Diebstahl zur Last gelegt.
Er soll im Dezember 2019 zusammen mit dem B. nachts in eine Wohnung in Weißenfels eingebrochen und dort zwei Spielkonsolen entwendet haben. Beim Eintreffen der Schwester der Wohnungsinhaberin soll der B diese mit einer Schreckschusspistole bedroht haben, während der Angeklagte weiter die Wohnung nach Diebesgut durchsucht haben soll.
Der Angeklagte hat eingeräumt, vor Ort gewesen zu sein, stellt aber eine konkrete Tatbeteiligung in Abrede.
Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Der B. ist mit Urteil vom 14.07.2020 wegen dieser und anderer Taten rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt worden.
Vergewaltigung in Halle
Tag, Uhrzeit
25.08.20, 09:00 ; 26.08.20, 09:00 ; 15.09.20, 09:00 ; 21.09.20, 09:00
Raum 187
4 KLs 8/19
Dem am 08.08.1999 geborenen Angeklagten wird schwerer sexueller Missbrauch zur Last gelegt.
Er soll sich im September 2017an einem damals 15-jährigen Mädchen vergangen haben, mit dem er sich in seiner Wohnung in Halle getroffen hatte.
Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass es zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr gekommen sei.
Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren.
Schwerer sexueller Missbrauch eines Jungen in Halle
Tag, Uhrzeit
25.08.20, 13:00 ; 26.08.20, 09:00 ; 07.09.20, 09:00 ; 11.09.20, 09:00
Raum 123
14 KLs 8/20
Dem im Februar 1985 geborenen Angeklagten wird schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes zur Last gelegt. Er soll sich am 28.12.2019 und am 21.02.2020 in seiner Wohnung in Halle an einem am 05.12.2006 geborenen Jungen vergangen haben.
Der Angeklagte hat die Vorwürfe bestritten.
Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
Versuchter Totschlag in Halle
Tag, Uhrzeit
28.08.20, 09:00 ; 02.09.20, 09:00 ; 18.09.20, 09:00 ; 30.09.20, 09:00 ; 01.10.20, 09:00 ; 07.10.20, 09:00 ; 29.10.20, 09:00 ; 30.10.20, 09:00 ; 02.11.20, 09:00
Raum 187
4 KLs 6/20
Dem im Januar 2000 geborenen Angeklagten werden gefährliche Körperverletzung sowie versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.
Er soll im November 2019 in einem Minimarkt am Riebeckplatz in Halle einem anderen Mann mehrere Stiche mit einem Klappmesser zugefügt haben, weil er vermutet habe, dass dieser ihm Geld entwendet haben könnte.
Im März 2020 soll er dann in einer Straßenbahn in Halle im Rahmen einer von ihm und seinen Begleitern provozierten Auseinandersetzung einem anderen Fahrgast mit einem Messer von hinten neunmal in den Rücken gestochen haben und diesem potentiell lebensgefährliche Verletzungen zugefügt haben.
Der Angeklagte hat die Taten teilweise eingeräumt.
Im Falle einer Verurteilung kommt im Hinblick darauf, dass der Angeklagte zur Tatzeit Heranwachsender war, die Anwendung von Jugendstrafrecht in Betracht, dass Sanktionen bis zu einer Jugendstrafe von 10 Jahren vorsieht.
Die Kammer hat 27 Zeugen geladen.
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