Pressemitteilung: 2020
, den 31.07.2020

Polizeimeldungen Polizeirevier Magdeburg

Verkehrs- und Kriminalitätslage

Trotz Vollbremsung in die Straßenbahn - Verkehrsunfall mit schwer verletzter Person

Am 31.07.2020 wollte ein 79 – jähriger Magdeburger mit seinem Rollator gegen 10:45 Uhr die Otto-von-Guericke-Straße auf Höhe der Haltestelle „Haeckelstraße“ unter Nutzung des Schienenweges trotz einfahrender Straßenbahn queren. Durch die eingeleitete Notbremsung konnte ein Zusammenstoß zwischen Straßenbahn und Fußgänger nicht verhindert werden, so dass dieser zu Fall kam. Beim Sturz wurde der Fußgänger am Kopf verletzt, so dass im Anschluss die stationäre Aufnahme in einem Magdeburger Krankenhaus erfolgte.

 

Doppelschlag - Berauscht unterwegs

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle konnte durch Beamte des Reviereinsatzdienstes des Polizeireviers Magdeburg im Ortsteil „Am Glacis“ am Freitag, den 31.07.2020 gegen 07:55 Uhr ein 44-jähriger Fahrzeugführer festgestellt werden, welcher seinen PKW unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln geführt hatte.

Der beschuldigte Fahrzeugführer wurde nach Durchführung einer Blutprobenentnahme und der Untersagung der Weiterfahrt aus der polizeilichen Maßnahme entlassen.

 

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle konnte durch Beamte des Reviereinsatzdienstes des Polizeireviers Magdeburg im Ortsteil „Alt Reform“ am Freitag, den 31.07.2020 gegen 08:10 Uhr ein 44-jähriger Fahrzeugführer festgestellt werden, welcher seinen PKW unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln geführt hatte.

Der beschuldigte Fahrzeugführer wurde nach Durchführung einer Blutprobenentnahme und der Untersagung der Weiterfahrt aus der polizeilichen Maßnahme entlassen.

 

„Schwer geladen“ und ohne Führerschein unterwegs

Ein 47-jähriger Fahrzeugführer eines PKW beachtete zunächst das Anhaltesignal der Beamten des Reviereinsatzdienstes des Polizeireviers Magdeburg nicht, hielt dann jedoch auf einem Parkplatz im Ortsteil „Neu Reform". Im Zuge der Verkehrskontrolle konnte bei dem Fahrzeugführer Atemalkoholgeruch festgestellt werden. Ein Atemalkoholtest ergab einen Atemalkoholwert von 2,49 ‰. Weiterhin wurde bekannt, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und das genutzte Fahrzeug nicht pflichtversichert war.

Der beschuldigte Fahrzeugführer wurde nach Durchführung einer Blutprobenentnahme und der Untersagung der Führung von Fahrzeugen aus der polizeilichen Maßnahme entlassen. (ELIN)

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