Polizeimeldung: 471/2020
Magdeburg, den 31.07.2020

Polizeimeldungen

Verkehrs- und Kriminalitätslage

Verkehrslage:

Trotz Vollbremsung in die Straßenbahn - Verkehrsunfall mit schwer

verletzter Person

Am 31.07.2020 wollte ein 79 – jähriger Magdeburger mit seinem Rollator

gegen 10:45 Uhr die Otto-von-Guericke-Straße auf Höhe der Haltestelle

„Haeckelstraße“ unter Nutzung des Schienenweges trotz einfahrender

Straßenbahn queren. Durch die eingeleitete Notbremsung konnte ein Zusammenstoß

zwischen Straßenbahn und Fußgänger nicht verhindert werden,

so dass dieser zu Fall kam. Beim Sturz wurde der Fußgänger am

Kopf verletzt, so dass im Anschluss die stationäre Aufnahme in einem

Magdeburger Krankenhaus erfolgte.

 

Berauscht unterwegs

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle konnte durch Beamte des Reviereinsatzdienstes

des Polizeireviers Magdeburg im Ortsteil „Am Glacis“ am

Freitag, den 31.07.2020 gegen 07:55 Uhr ein 44-jähriger Fahrzeugführer

festgestellt werden, welcher seinen PKW unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln

geführt hatte.

Der beschuldigte Fahrzeugführer wurde nach Durchführung einer Blutprobenentnahme

und der Untersagung der Weiterfahrt aus der polizeilichen

Maßnahme entlassen.

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle konnte durch Beamte des Reviereinsatzdienstes

des Polizeireviers Magdeburg im Ortsteil „Alt Reform“ am

Freitag, den 31.07.2020 gegen 08:10 Uhr ein 44-jähriger Fahrzeugführer

festgestellt werden, welcher seinen PKW unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln

geführt hatte.

Der beschuldigte Fahrzeugführer wurde nach Durchführung einer Blutprobenentnahme

und der Untersagung der Weiterfahrt aus der polizeilichen

Maßnahme entlassen.

 

„Schwer geladen“ und ohne Führerschein unterwegs

Ein 47-jähriger Fahrzeugführer eines PKW beachtete zunächst das Anhaltesignal

der Beamten des Reviereinsatzdienstes des Polizeireviers Magdeburg

nicht, hielt dann jedoch auf einem Parkplatz im Ortsteil „Neu Reform.

Im Zuge der Verkehrskontrolle konnte bei dem Fahrzeugführer Atemalkoholgeruch

festgestellt werden. Ein Atemalkoholtest ergab einen

Atemalkoholwert von 2,49 ‰. Weiterhin wurde bekannt, dass der Fahrzeugführer

nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und das genutzte Fahrzeug

nicht pflichtversichert war.

Der beschuldigte Fahrzeugführer wurde nach Durchführung einer Blutprobenentnahme

und der Untersagung der Führung von Fahrzeugen aus der

polizeilichen Maßnahme entlassen. (ELIN)

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