Pressemitteilung: 77/2020
Halle (Saale), den 18.08.2020

Ergänzungsverfahren zur Verordnung des Naturschutzgebietes „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ - Unterlagen liegen ab dem 14. September aus

Ab dem 14. September 2020 beginnt die öffentliche Auslegung der Karten mit der Darstellung der Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I der FFH-RL. Diese dienen als Grundlage für die Umsetzung der LRT-spezifischen Regelungen der NSG-Verordnung und sollen eine Orientierung ermöglichen, auf welchen Flächen die entsprechenden Regelungen zu beachten sind. Dabei haben Bürgerinnen und Bürger, Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Flächen oder in sonstiger Weise Betroffene, die Gelegenheit zu den ausgelegten Unterlagen eine Stellungnahme abzugeben.
Die Karten und die Änderungsverordnung zum § 2 der NSG-VO (§ 2 Geltungsbereich – Karten der VO) werden in den betroffenen Einheitsgemeinden Stadt Aken (Elbe), Stadt Barby, Stadt Zerbst/Anhalt und der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau sowie im Landesverwaltungsamt (obere Naturschutzbehörde) im Zeitraum vom 14. September bis 12. Oktober 2020 ausliegen und können während der Dienst- bzw. Sprechzeiten eingesehen werden.
Bis zum 26. Oktober 2020 können Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen eingereicht werden.
Bei dieser Ergänzung zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ handelt es sich um eine Ergänzung der Detailkarten mit der Darstellung der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinien (siehe vgl. § 16 Abs. 2 der NSG-VO). In Folge dessen kommt es zu einer Änderung des § 2 (§ 2 Geltungsbereich – Karten der VO).


Hintergrund:
Seit dem 21.12.2018 ist die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ (NSG-VO) in Kraft (Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes LSA Sonderdruck 12/2018 vom 20.12.2018).
Zu Beginn des vergangenen Jahres waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesverwaltungsamtes bei mehreren Terminen vor Ort und standen für Rückfragen zur Verfügung und um den betroffenen Personenkreis über die Abwägungsergebnisse zur sog. NSG-Verordnung „Mittelelbe zwischen Saale und Mulde“ zu informieren.

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