Pressemitteilung: 76/2020
Halle (Saale), den 11.08.2020

Staubablagerungen in Staßfurt - Landesverwaltungsamt führt Untersuchungen und Kontrollen durch

Seit Freitag vergangener Woche (07.08.2020) ist das Landesverwaltungsamt zu umfassenden Anlagenkontrollen in einem Industriegebiet in Staßfurt vor Ort. Ausgangspunkt der Untersuchungen war eine Presseberichterstattung über rostige Staubablagerungen auf Fahrzeugen, Gartenmöbeln und anderen Gegenständen in einem nahe gelegenen Wohn-gebiet. Seitdem liegt dem LVwA eine Beschwerde eines Anwohners vor. 
Die erste unangemeldete Vor-Ort-Begehung erfolgte auf dem Anlagengelände der GSF – Gießerei Staßfurt GmbH.
Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurde die Anlage genehmigungskonform betrieben. Ein Schmelzbetrieb fand nicht statt. Die Unterlagen zur Eigenüberwachung der letzten Jahre wurden eingesehen. Havarien oder besondere Vorkommnisse, die zu vermehrten Staubemissionen führen könnten, gab es nicht. Im Rahmen der Begehung des Anlagengeländes wurden auch die jeweiligen Emissionsquellen auf Staub- und Rostablagerungen überprüft. Dabei waren keine Auffälligkeiten ersichtlich. Dennoch werden weitere kurzfristige und unangemeldete Kontrollen der Gießereianlage erfolgen.
Dabei sollen vor allem das Abgasreinigungssystem im Gießereibetrieb überwacht und die Auswirkungen des Schmelzbetriebes untersucht werden. Über die Anordnung einer Emissionsmessung wird nach der Begehung entschieden.
Ebenfalls fand eine Begehung des betroffenen Gebietes am Friedensring, zwischen der Förderstedter Straße und der Calbescher Straße, statt. Dabei wurden mehrere Autos, Bänke, und Abfallbehälter auf unnatürliche Staubablagerungen oder Rostflecke untersucht. Da zu diesem Zeitpunkt keine Ablagerungen festgestellt werden konnten, sind weitergehende Untersuchungen und vor-Ort-Begehungen notwendig.
Hierzu ist es erforderlich sämtliche Anlagen, die im besagten Industriegebiet ansässig sind, zu überprüfen. Des Weiteren wird das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) in Bezug auf die Auswertung der bestehenden Dauermessstelle im Industriegebiet Staßfurt Nord einbezogen.

Im Rahmen der Beschwerdebearbeitung wurden potentielle Emittenten sondiert, welche derzeit einer umfangreichen Prüfung durch die zuständigen Behörden unterzogen werden. Elf Anlagen bzw. Betriebe befinden sich in der Zuständigkeit des LVwA, fünf in der des Salzlandkreises.
Im Rahmen der umfangreichen Überprüfungen der im Industriegebiet ansässigen Unternehmen wurde der Salzlandkreis aufgefordert, die in seiner Zuständigkeit befindlichen Anlagen zu prüfen und dem LVwA die Überwachungsergebnisse mitzuteilen.
Des Weiteren wird das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) gebeten, die bestehenden Dauermessstellen im Industriegebiet Staßfurt Nord auf Auffälligkeiten in Bezug auf einen Staubeintrag zu untersuchen.


Rückblick
Bereits 2015 wurden rostfarbene Staubablagerungen durch Anwohner gemeldet. Daraufhin erfolgten umfangreiche Ermittlungen, im Einzelnen:
• Untersuchungen von Bodenproben und Obst aus dem Garten eines Beschwerdeführers
• Untersuchung der Filterstäube an drei Probenahmestellen
• Analyse der Stäube aus zwei Sammelmessstellen
• Umfangreiche Emissionsmessungen
Das ca. einjährige Messprogramm zur Bestimmung der Deposition von Staub und Staubinhaltsstoffen in Staßfurt ergab, dass alle Werte, die zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen festgelegten Immissionswerte für Schadstoffdepositionen nach TA Luft bzw. für zulässige Frachten nach Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sicher unterschritten waren.

Eine Kausalität zwischen den Staubablagerungen und einem potentiellen Verursacher konnte nicht festgestellt werden. Allerdings wurden seitens des Landesverwaltungsamtes gegenüber den ansässigen Betrieben vorsorglich umfangreiche Anordnungen erlassen, die ua. den Austausch der Filteranlagen beinhaltete.

Dabei wurden auch die gesundheitlichen Auswirkungen untersucht. Das Gesundheitsamt des Salzlandkreises veranlasste seinerzeit die Beprobung und Analyse von Obst und Gartenböden. Die Bodenproben wurden nach den Parametern der Bundesbodenschutzverordnung untersucht, dazu gehören z.B. Polychlorierte Biphenyle (PCB), schwerflüchtige Chlorkohlenwasserstoffe, Schwermetalle und polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Weiterhin wurde Eisen als zusätzlicher Parameter mituntersucht. Die Bundesbodenschutzverordnung gibt Grenzwerte für Schadstoffe im Boden vor und unterscheidet hier auch nach der Nutzungsform des Geländes. Eisen unterliegt laut Bodenschutzverordnung keinem Grenzwert, da Eisen für die menschliche Gesundheit keine Gefahr darstellt. In Auswertung der Proben wurde festgestellt, dass bei allen Schwermetallen sogar die Prüfwerte für Kinderspielplätze weit unterschritten waren. Auch die nochmals strengeren Vorsorgewerte wurden nicht erreicht.
Die Lebensmittelproben wurden laut Lebensmittelverordnung- und -gesetzbuch untersucht. Weder der Verzehr der Lebensmittel noch die Böden wurden nach den vorliegenden Grenzwerten beanstandet.

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