Polizeimeldung: 284_2020
Halberstadt, den 09.09.2020

Kriminalitätsgeschehen

Brand unbewohntes Einfamilienhaus
Halberstadt - Am 09.09.2020 gegen 15:20 Uhr wurde das Polizeirevier Harz durch die Rettungsleitstellte informiert, dass in der Sternstraße ein leerstehendes Einfamilienhaus in voller Ausdehnung brennen soll. Beim Eintreffen der Kollegen war die Feuerwehr bereits mit einem Löschzug vor Ort und bekämpfte den Brand. Das Haus ist seit April 2020 unbewohnt. Der Brand ist vermutlich im Wintergarten des Hauses ausgebrochen. Konkrete Angaben zur Brandursache können noch nicht gemacht werden, da der Brandort gegenwärtig untersucht wird. Durch die Löscharbeiten mussten Teile der Straße abgesperrt werden. Am Haus entstand laut Feuerwehr ein Sachschaden von ca. 80 000 Euro.


Einbruch in Gartenlaube
Quedlinburg - Am 09.09.2020 gegen 16:00 Uhr teilte die 53-jährige Kleingärtnerin aus Bad Suderode der Polizei mit, dass in ihren Garten am Bückeberg eingebrochen wurde. Der oder die unbekannten Täter verschafften sich Zugang zur Kleingartananlage „Am Stadtweg“, drückten das Gartentor auf und hebelten mittels unbekannten Tatwerkzeug die Zugangstüren zur Gartenlaube und zum Schuppen auf. Aus dem Schuppen wurde verschiedene Elektrogeräte entwendet. In diesem Zusammenhang sucht die Polizei dringend Zeugen, die Angaben zur Tat oder zum Täter machen können. Hinweise nimmt die Polizei unter der Rufnummer: 03941-674293 entgegen.

Aufklärungsmeldung
 

Ballenstedt - Bezugnehmend auf die o. g. Pressemitteilung vom 31.08.2020 wurden durch Polizeibeamte des Polizeireviers Harz am 09.09.2020 Durchsuchungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der  gefährlichen Körperverletzung durchgeführt. Im Rahmen der Vollstreckung des Durchsuchungsbeschlusses konnten die Tatwaffe, zwei weitere Luftdruckwaffen  und eine Schreckschusswaffe aufgefunden und sichergestellt werden. Der 53-jährige Beschuldigte wurde nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Ein Zusammenhang zu einem älteren Pärchen bzw. zu einer jugendlichen Gruppierung konnte nach bisherigem Ermittlungsstand nicht hergestellt werden.

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