Urteil gegen eine ehemalige Arztgattin aus Magdeburg weitgehend rechtskräftig
21 KLs 157 Js 34298/18 (18/19) – 1. Strafkammer
Die Verurteilung einer Frau aus Magdeburg durch die 1. Strafkammer des Landgerichts vom 10.03.2020 wegen Betruges, Computerbetruges und Urkundenfälschung in insgesamt 37 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten ist rechtskräftig.
Wie heute bekannt wurde, hat der neue 6. Senat des Bundesgerichtshofs, der in Leipzig angesiedelt ist, mit Beschluss vom 25.08.2020 (6 StR194/20) die Revision der Angeklagten gegen die Bestrafung verworfen.
Erfolg hatte die Revision der Angeklagten insoweit, als dass das Landgericht die Einziehung von knapp 800.000 Euro als sogenannten "Wertersatz" angeordnet hatte. Hier muss eine andere Strafkammer noch klären, welchen Teil des Geldes die Angeklagte verwendet hat, um Verbindlichkeiten ihres Ehemannes zu bezahlen.
Hintergrund:
Einer 41-jährigen Frau wurde vorgeworfen, von März 2015 bis August 2018 Betrugs- bzw. Untreuehandlungen zum Nachteil des Vermögens ihres 62-jährigen Mannes und der Schwiegermutter begangen zu haben
Löffler
Pressesprecher
Impressum:
Landgericht Magdeburg
Pressestelle
Halberstädter Str. 8
39112 Magdeburg
Tel: 0391 606-2061 oder -2142
Fax: 0391 606-2069 oder -2070
Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.de
Web: www.lg-md.sachsen-anhalt.de